über die objektiven Maßstäbe der Kollegen "Sachverständige" ist ja hier schon mehrfach gepostet worden. Heute hat es auch mich erwischt. Dabei fing der Tag doch ganz harmlos an.....
Also, mein Roller war im März fällig. Ich heute morgen hingedüst. Sachverständiger (kurz SV) umkreist das Teil, findet trotz langem Suchen und unter Zuhilfenahme der Betriebsanleitung die Fahrgestellnummer nicht, gibts sich aber trotzdem zufrieden, wundert sich, dass das Teil 140 km/h fährt (Burgmann 400 33PS) und klebt mir eine. Bericht ohne Mängel und tschüss. (Keine 10 Minuten!)
Da ich irgendwie im Urin hatte, meine W schon länger nicht mehr vorgeführt zu haben, guck ich zuhause vorsichtigs aufs Blechle, und oh Schreck: September 2004!
Da der SV ja beim Roller recht locker war, bin ich also frohen Mutes wieder zum TÜV gedüst. Jetzt kommts: Die Maschine ist genau so vor 2 Jahren anstandslos durchgekommen. Heute aber moniert er die Ochsenaugen (ich dachte Teile mit CE-Zeichen müssen nicht eingetragen werden??), bemängelt meinen LSL-Lenker (OK, ist nicht eingetragen, hab auch kein Teielgutachten, hat aber s.o. bisher keinen gestört) und bemerkt (nach etwas Nachhlife seitens eines "Motorrad-SV") die Wilbers-Dämpfer. (Für die hab ich zum Glück mein Teilegutachten dabei.) Abschließend rätseln sie noch, ob die Stahlflex evtl. serienmäßig sei (wird von mir heftig bejaht).
Das Ende vom Lied: 32,50 gelöhnt, keine Plakette, Wiedervorführung und dann noch zur Zulassungstelle wg. Eintragung in den Brief.
Nur damit ich jetzt keinen weiteren Fehler mache: Was muß ich jetzt besorgen?
Teilegutachten haben mir die supernetten Jungs von LSL gerade zugefaxt. Was muß ich wg. der Hellas tun? Da hab ich keinerlei Papiere?
für die hellas selbst brauchst nix, wenn sie "e" geprüfte gläser haben. das problem wird die eintragung ohne hintere blinker sein. ab einem gewissen baujahr wird das eigentlich garnicht mehr eingetragen.
Man könnte meinen,der Mann mag nur Rollerfahrer und keine "Rocker" - aber er müßte Dich doch wiedererkannt haben... Was hat er denn genau bemängelt an den Ochsenaugen,er muß doch was dazu gesagt haben!Wenn nicht,und Du Glück hast,kommt zur Wiederholungsprüfung ein anderer SV (oder Du fährst zu einer anderen Prüfstelle - das geht auch!) - dem sagst Du dann,Du hättest die hinteren Blinker nachrüsten müssen,und die sind ja nun dran...
It's never too late to start all over again! (John Kay/Steppenwolf)
Einspruch: meines Wissen MÜSSEN die original HELLA Ochsenaugen EINGETRAGEN werden!!!! Ob Blinker hinten oder nicht, das ist egal!
NUR die KELLERMANN sind in Verbingung mit hinteren Blinkern von der Eintragungspflicht befreit.
So stehts zumindest in den Louis, Polo und Gericke Katalogen.....
Grüße vom Duck
P.S: das man n Lenker, wurscht ob von LSL eintragen lassen muss, weis man aber nich?????? Oder zumindest für Pozileikontrollen die Gutachten unter der Sitzbank mit sich rumführt. _________________________________________________ ____________________________________ -Ein Bier sagt mehr als tausend Worte-
Ich habe durch Zufall mein Gutachten mit und darauf hat mein Kollege vom TÜV unter Bemerkungen geschrieben:
M. Lenkerendenblinker m. Prüfzeichen i. Verb. m. hinteren Blinkern, Stahlflex Bremsleitungen, Prüfzeichen: FMVSS106, Ausf.: 31-00720"
Ob das jetzt heißt, dass die O-Augen eingetragen werden müssen, oder nicht.. keine Ahnung, aber bei mir wurden sie zumindest vermerkt. Was Lenker angeht, weiss ich, dass der auf jeden Fall eingetragen werden muss, denn ich wurde damals darauf hingewiesen, dass noch zu machen... mache ich jetzt bei der Erneuerung der Plakette... zwei Jahre zu spät
ich habe die Tage gelesen das Eintragung auch davon abhaengig ist ob das Fahrzeug eine ABE oder schon eine EG-ABE hat.
Zulaessig sind demnach nur Beleuchtungsanlagen die nach einer Norm geprueft wurden. Bei alteren Motorraedern, deren Scheinwerfer zB mit DIN Pruefzeichen zugelassen sind, muessen demnach auch die Blinker und das Ruecklicht DIN geprueft sein. Wenn man an ein solches Mopped E-gepruefte Blinker und Ruecklicht anbaut muessen diese dann mit E-Pruefnummer in die Papiere eingetragen werden. Genau das hat uebrigens der Pruefer bei der Vollabnahmen Meiner blauen Kuh gemacht - und ich hatte den schon als voellig uebergeschnappt abgestempelt.Mittlerweile habe ich zumindest das Ruecklicht gegen ein anderes E-geprueftes ausgetauscht - das hat aber bei den HUs keinen Pruefer interessiert.
Die W derfte aber schon eine EG ABE haben und damit muessen die Louis Ochsenaugen mit E Zeichen fuer vordere Blinker nicht eingetragen werden. Wohl aber Hella Ochsenaugen mit DIN Pruefwelle. Aber auf die passen ja auch die Ersatzglaser mit E Zeichen von Louis
Ich glaube das die wenigsten Pruefer wirklich durch die Richtlinien durchblicken!
Die Ochsenaugenblinker haben ein Teilegutachten von HELA müssen dem TÜV vorgeführt und eingetragen werden. Die Ochsenaugenblinker von LOUIS haben eine Euro-Zulassung als Vordere Blinker und müssen nicht eingetragen werden. Eventuell können die Gläser vom Louis-Blinker aus die HELA-Ochsenaugen geschraubt werden, dann sind sie nicht eintragungspflichtig, die gabs doch gerade für 9 EURO Verwirrend?
Ja !
Ich steige schon lange nicht mehr durch. ABS und Teilegutachten sind glaube ich seit der Eurozulassung ziemlich wertlos.
...und wenn dann demnächst vielleicht polnische oder litauische Maurer hier zu ihren landesüblichen Löhnen öffentliche Gebäude errichten,dürfen wir dafür vielleicht ersatzweise dorthin zum TÜV fahren...
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