Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 24 Antworten
und wurde 1.488 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Seiten 1 | 2
tom_s Offline




Beiträge: 6.000

22.03.2005 12:20
TÜV Drama in zwei Akten Antworten

Hallo Zusammmen,

über die objektiven Maßstäbe der Kollegen "Sachverständige" ist ja hier schon mehrfach gepostet worden. Heute hat es auch mich erwischt. Dabei fing der Tag doch ganz harmlos an.....

Also, mein Roller war im März fällig. Ich heute morgen hingedüst. Sachverständiger (kurz SV) umkreist das Teil, findet trotz langem Suchen und unter Zuhilfenahme der Betriebsanleitung die Fahrgestellnummer nicht, gibts sich aber trotzdem zufrieden, wundert sich, dass das Teil 140 km/h fährt (Burgmann 400 33PS) und klebt mir eine. Bericht ohne Mängel und tschüss. (Keine 10 Minuten!)

Da ich irgendwie im Urin hatte, meine W schon länger nicht mehr vorgeführt zu haben, guck ich zuhause vorsichtigs aufs Blechle, und oh Schreck: September 2004!

Da der SV ja beim Roller recht locker war, bin ich also frohen Mutes wieder zum TÜV gedüst. Jetzt kommts: Die Maschine ist genau so vor 2 Jahren anstandslos durchgekommen. Heute aber moniert er die Ochsenaugen (ich dachte Teile mit CE-Zeichen müssen nicht eingetragen werden??), bemängelt meinen LSL-Lenker (OK, ist nicht eingetragen, hab auch kein Teielgutachten, hat aber s.o. bisher keinen gestört) und bemerkt (nach etwas Nachhlife seitens eines "Motorrad-SV") die Wilbers-Dämpfer. (Für die hab ich zum Glück mein Teilegutachten dabei.) Abschließend rätseln sie noch, ob die Stahlflex evtl. serienmäßig sei (wird von mir heftig bejaht).

Das Ende vom Lied: 32,50 gelöhnt, keine Plakette, Wiedervorführung und dann noch zur Zulassungstelle wg. Eintragung in den Brief.

Nur damit ich jetzt keinen weiteren Fehler mache: Was muß ich jetzt besorgen?

Teilegutachten haben mir die supernetten Jungs von LSL gerade zugefaxt. Was muß ich wg. der Hellas tun? Da hab ich keinerlei Papiere?

Ratlose Grüße



W 650 (1999), blau-silber
Wirth (vorne), Wilbers (hinten)
LSL (Lenker), Corbin, Ochsenaugen,
usw., usw.

cuchullain Offline



Beiträge: 3.885

22.03.2005 12:47
#2 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

für die hellas selbst brauchst nix, wenn sie "e" geprüfte gläser haben. das problem wird die eintragung ohne hintere blinker sein. ab einem gewissen baujahr wird das eigentlich garnicht mehr eingetragen.

so long

marc

tom_s Offline




Beiträge: 6.000

22.03.2005 12:50
#3 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

..das ist kein Prob, da ich hinten kleine Blinker dran habe. Die machen trotzdem nen Tanz.



W 650 (1999), blau-silber
Wirth (vorne), Wilbers (hinten)
LSL (Lenker), Corbin, Ochsenaugen,
usw., usw.

pelegrino Offline




Beiträge: 51.260

22.03.2005 12:58
#4 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

Man könnte meinen,der Mann mag nur Rollerfahrer und keine "Rocker" - aber er müßte Dich doch wiedererkannt haben...
Was hat er denn genau bemängelt an den Ochsenaugen,er muß doch was dazu gesagt haben!Wenn nicht,und Du Glück hast,kommt zur Wiederholungsprüfung ein anderer SV (oder Du fährst zu einer anderen Prüfstelle - das geht auch!) - dem sagst Du dann,Du hättest die hinteren Blinker nachrüsten müssen,und die sind ja nun dran...


It's never too late to start all over again! (John Kay/Steppenwolf)

cuchullain Offline



Beiträge: 3.885

22.03.2005 13:04
#5 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

genau, fahr zu einem anderen und stell dich doof...!
haben die OA keine "e" geprüften gläser?!


der W Jörg Offline




Beiträge: 30.299

22.03.2005 13:06
#6 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

In Antwort auf:
haben die OA keine "e" geprüften gläser?!

das auf alle fälle überprüfen ... es git auch OA ohne zulassung - ansonsten temporär andere blinker montieren



kriegen die Kühe schlechtes Futter,
wird's Magarine anstatt Butter

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

22.03.2005 13:14
#7 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

Einspruch: meines Wissen MÜSSEN die original HELLA Ochsenaugen EINGETRAGEN werden!!!! Ob Blinker hinten oder nicht, das ist egal!

NUR die KELLERMANN sind in Verbingung mit hinteren Blinkern von der Eintragungspflicht befreit.

So stehts zumindest in den Louis, Polo und Gericke Katalogen.....

Grüße vom Duck

P.S: das man n Lenker, wurscht ob von LSL eintragen lassen muss, weis man aber nich??????
Oder zumindest für Pozileikontrollen die Gutachten unter der Sitzbank mit sich rumführt.
_________________________________________________
____________________________________
-Ein Bier sagt mehr als tausend Worte-

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.299

22.03.2005 13:40
#8 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

lenker müssen auf jeden fall immer eingetragen werden da gibt es nie eine ABE

blinker sind meines wissens nicht eintragungpflichtig, wenn sie die prüfzeichen haben (siehe auch louis katalog seite 663 !!!)

http://louis9.louis.de/katalog2005/pages/663.pdf

die louis ochsenaugen sind e-geprüft undbrauchen deshalb nicht eingetragen werden

http://louis9.louis.de/katalog2005/pages/666.pdf



kriegen die Kühe schlechtes Futter,
wird's Magarine anstatt Butter

eisendieter Offline




Beiträge: 1.015

22.03.2005 14:35
#9 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

AAAAALSO:

Ich habe durch Zufall mein Gutachten mit und darauf hat mein Kollege vom TÜV unter Bemerkungen geschrieben:

M. Lenkerendenblinker m. Prüfzeichen i. Verb. m. hinteren Blinkern, Stahlflex Bremsleitungen, Prüfzeichen: FMVSS106, Ausf.: 31-00720"

Ob das jetzt heißt, dass die O-Augen eingetragen werden müssen, oder nicht.. keine Ahnung, aber bei mir wurden sie zumindest vermerkt. Was Lenker angeht, weiss ich, dass der auf jeden Fall eingetragen werden muss, denn ich wurde damals darauf hingewiesen, dass noch zu machen... mache ich jetzt bei der Erneuerung der Plakette... zwei Jahre zu spät

Auf jeden Fall viel Glück beim TÜV!!!

Payke

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

22.03.2005 15:30
#10 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

Hallo Jörg,

die von Louis ja, aber nicht die von Hella.
Ich schau mal heute wenn ich daheim bin im aktuellen Katalog nach und poste dann.


_________________________________________________
____________________________________
-Ein Bier sagt mehr als tausend Worte-

Thos@ Offline




Beiträge: 918

22.03.2005 16:02
#11 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

Hi zusammen,

ich habe die Tage gelesen das Eintragung auch davon abhaengig ist ob das Fahrzeug eine ABE oder schon eine EG-ABE hat.

Zulaessig sind demnach nur Beleuchtungsanlagen die nach einer Norm geprueft wurden. Bei alteren Motorraedern, deren Scheinwerfer zB mit DIN Pruefzeichen zugelassen sind, muessen demnach auch die Blinker und das Ruecklicht DIN geprueft sein. Wenn man an ein solches Mopped E-gepruefte Blinker und Ruecklicht anbaut muessen diese dann mit E-Pruefnummer in die Papiere eingetragen werden.
Genau das hat uebrigens der Pruefer bei der Vollabnahmen Meiner blauen Kuh gemacht - und ich hatte den schon als voellig uebergeschnappt abgestempelt.Mittlerweile habe ich zumindest das Ruecklicht gegen ein anderes E-geprueftes ausgetauscht - das hat aber bei den HUs keinen Pruefer interessiert.

Die W derfte aber schon eine EG ABE haben und damit muessen die Louis Ochsenaugen mit E Zeichen fuer vordere Blinker nicht eingetragen werden. Wohl aber Hella Ochsenaugen mit DIN Pruefwelle. Aber auf die passen ja auch die Ersatzglaser mit E Zeichen von Louis

Ich glaube das die wenigsten Pruefer wirklich durch die Richtlinien durchblicken!

Gruss Thomas
Umwege erweitern die Ortskenntnisse

micka Offline




Beiträge: 2.880

22.03.2005 16:16
#12 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

Hey Tom,

du wirst hier ja richtig zum TÜV-Fachmann.

Ich verlieihe dir hiermit feierlich den

grauen Ehrenkittel mit Goldkrägelchen

micka
.
Hey, junger Mann! Die Bahn ...
.
.
.
... ist die Bahn schon weg?
.

scrambler Offline



Beiträge: 36

23.03.2005 07:23
#13 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

Die Ochsenaugenblinker haben ein Teilegutachten von HELA müssen dem TÜV vorgeführt und eingetragen werden.
Die Ochsenaugenblinker von LOUIS haben eine Euro-Zulassung als Vordere Blinker und müssen nicht eingetragen werden.
Eventuell können die Gläser vom Louis-Blinker aus die HELA-Ochsenaugen geschraubt werden, dann sind sie nicht eintragungspflichtig, die gabs doch gerade für 9 EURO
Verwirrend?

Ja !

Ich steige schon lange nicht mehr durch.
ABS und Teilegutachten sind glaube ich seit der Eurozulassung ziemlich wertlos.

pelegrino Offline




Beiträge: 51.260

23.03.2005 07:54
#14 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

In Antwort auf:
...Eurozulassung...
...und wenn dann demnächst vielleicht polnische oder litauische Maurer hier zu ihren landesüblichen Löhnen öffentliche Gebäude errichten,dürfen wir dafür vielleicht ersatzweise dorthin zum TÜV fahren...


It's never too late to start all over again! (John Kay/Steppenwolf)

srtom Offline




Beiträge: 5.982

23.03.2005 08:39
#15 RE:TÜV Drama in zwei Akten Antworten

Deutschland = E1, Frankreich = E2, Italien = E3 usw.

Weiß schon jemand, wie die E-Nummer auf den Teilen lauten wird,
die bald aus den DNJEPR-Werken in Kiew kommen

Seiten 1 | 2
 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz