Naja Günter, momentan stehts wohl patt. Dosenfahrer schuld, weil Fahrbahn gewechselt und abgebogen, ohne sich durch Kopfumdrehen zu vergewissern, Rick schuld, weil rechts überholt ! Was soll man da noch sagen ?
Jedes Ende ist ein Neuanfang U- W mit der Fgnr 1291
Ist die Unfallstelle nicht in einer geschlossenen Ortschaft? Da gibt´s kein verbotenes Rechtsüberholen, sondern freie Fahrstreifenwahl für KFZ unter 3,5t. GaM Megges Ein Motorrad kann nicht zweizylindrig genug sein!
(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.
(4) Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).
(5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Das Rechtsfahrgebot das Du meinst gilt nur außerhalb geschl. Ortschaften.
Als ich meinen Schein gemacht hab (79/80), galt das Rechtsfahrgebot innerhalb geschlossener Ortschaften noch für Zweiräder. Da gabs manchen fiesen Prüfer, der schon mal die Spur gewechselt hat, obwohl nirgends was zum Linksabbiegen war. Wenn Du als Prüfling schön hinterher bist, und die Falle nicht gemerkt hast, hattest Du die Arschkarte. Dieses "Zweiradrechtsfahrgebot" ist aber schon seit Jahren aufgehoben.
Willi __________________________________________________ "hättste nei mein Käfich geguggt, hättste mich ned gsehn, weil ich mich versteckt hätt"
In Antwort auf: Ist die Unfallstelle nicht in einer geschlossenen Ortschaft? Da gibt´s kein verbotenes Rechtsüberholen, sondern freie FahrstreifenwahText
ich hab mich hier verlesen ich hatte es so aufgefasst, daß du das außerhalb von geschl. Otrschaften meinst.
Der Megges ist ein Spitzklicker, recht hadder!!!!!!! Aber: Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand, wobei mir die hohe See symphatischer ist!! Günter
Aktueller Stand: Hatte die W beim Kawa-Händler meines Vertrauens Schwinge, Rahmen und Auspuff i.O. Gott sei Dank "nur" die hintere Felge verzogen. D.h. Seiten- und Höhenschlag. Also muß neue Felge drauf. Werde mir heute einen Kostenvoranschlag machen lassen, damit der Unfallverursacher diesen seiner Versicherung präsentieren kann. (Er ist selber Versicherungsangestellter ) Mal sehen was dann passiert.
In Antwort auf: ...(Er ist selber Versicherungsangestellter ) Mal sehen was dann passiert...
Er wird Dir ein Angebot zur Versicherung Deiner W und sonstiger Art anbieten ! Aber mal im Ernst: ein Bekannter hatte mal einen unverschuldeten Unfall mit Totalschaden am PKW.Nachdem die gegnerische Versicherung alles zu seiner Zufriedenhaeit geregelt hatte,hat er sein neues Auto dann da versichert - mit der Begründung,das sie ihn korrekt und fair behandelt hatten.Die haben sich dann wohl sehr gefreut,und wenn das Schule macht,wären die bald alle auch freundlicher,glaube ich! This message was written on 100% receycled electrons -save the planet!
Kann er ja mal versuchen. Aber ich bleibe trotzdem bei meiner. Hab bisher nur gute Erfahrungen mit denen gemacht und vom Preis her ist sie auch relativ günstig.
Für die, die es interessiert: Lt. Kostenvoranschlag kostet die neue Felge mit allen notwendigen Arbeiten (/Ein-/Ausbau, Umspeichen usw.) 775,53 Teuros. Davon alleine die Felge 541,56 EUR netto