Gestern kam ein alter Kollege von Früher vorbei,mit dem Motorrad seines Sohnes.Das hatte er neulich als Rentner mit viel Zeit zum TÜV gebracht,auch weil ein alter Sack verm. seriöser wirkt als ein junger unter 37-jähriger.Bei dem Motorrad war Früher eine Vier-in-Eins-Auspuffanlage verbaut und auch eingetragen gewesen.Aus mir jetzt nicht näher bek. Gründen ist dann wieder zurückgerüstet worden auf den Serienauspuff. Der mußte dann wieder eingetragen werden!Ich weiß gar nicht,warum man das nicht so regeln kann,das dann im Schein steht,das man eben auch mit der 4-in-1 Anlage fahren kann?!Ich stell mir vor,bei jedem Reifen-marken-Wechsel müßte ich das geänderte Fabrikat ein- und das originale austragen lassen...
war gesten auch bei der Hauptuntersuchung und war alles bestens nur müßte ich mal demnächst Reifen wechseln, nach meiner Frage wer die Reifenbindung austrägt gab es nur die Aussage Keiner , "den Hut setzt sich in Niederbayer keiner auf"
...nötig. wollt ich auch machen, habe mir nun aber für die georderten avons ne freigabe aus dem net gezogen, diese von meinem händler des vertrauens stempeln lassen und eingesteckt. ansonsten mal unter reifenaustragen ne suche starten, gibt schon einige adressen die es machen.