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Dieses Thema hat 19 Antworten
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 W650/W800 Technik Bereich
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cuchullain Offline



Beiträge: 3.885

25.06.2003 17:41
abe? blinker?!? Antworten

hi,

da ich ein absoluter "customizing-newbie" (geht auch dt.: umbaufrischling) bin, hab ich mal ne blöde frage z.th. abe!

wenn ich ochsenaugen, mit abe für vorne und hinten habe,

muß ich die dann noch eintragen lassen?


danke

marc

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

25.06.2003 17:44
#2 RE:abe? blinker?!? Antworten

ochsenaugen sind nur dann nicht eintragspflichtig wenn sie nur die vorderen blinker ersetzen, wenn sie auch die hinteren ersetzen sollen müssen sie, von rechts wegen, eingetragen werden. mindestabstand zueinander übrigens 56 cm damit das möglich ist.


lieber 3 sec. ein Angsthase
als ein Leben lang tot

wisi Offline



Beiträge: 1.947

25.06.2003 19:11
#3 RE:abe? blinker?!? Antworten

hallo jörg,
kannst Du mir das auch erklären??
gruß achim

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

25.06.2003 19:46
#4 RE:abe? blinker?!? Antworten

wenn die ochsenaugen die blinker vorne ersetzen sollen und die hinten bleiben drann und die ochsenaugen abe haben kann am die teile einfach anschrauben und wenn es tatsächlich blinkt ist das in diesem moment legal.

wen die ochsenaugen nicht nur die vorderen sondern gleichzeitig auch die hinteren blinker ersetzen sollen muß ein TÜV prüfer (oder dekra oder wer auch immer sich dazu berufen fühlt und die nötige lizenz hat) ob man das auch von hinten sehen kann das da gblinkt wird wofür es dann auch ein wisch gibt. desweiteren müssen die blinker bei dieser doppelfunktion (vorne-hinten) 56 cm auseinander stehen

ich hoffe das war ausführlich genug ..........



lieber 3 sec. ein Angsthase
als ein Leben lang tot

cuchullain Offline



Beiträge: 3.885

25.06.2003 20:10
#5 RE:abe? blinker?!? Antworten

achso, danke!

im w-shop wird nämlich ausdrücklich auf eine abe für vorn UND hinten hingewiesen!

ich hatte das dann so aufgefasst, das eine eintragung dadurch ja hinfällig wärè?!


marc

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

25.06.2003 21:13
#6 RE:abe? blinker?!? Antworten

die StVZO sagt in der Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2 :

Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte
Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite.
Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von
der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den
an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der
Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der
Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen.
Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß
mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen
Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.


danach muß es also ein paar vorne und ein paar hinten geben ... darauf könnte ein bösartiger sheriff rumreiten wenn die ochsenaugen nicht eingetragen sind ... wenn sie eingetragen sind hast du das ok vom TÜV und somit ist es legal




lieber 3 sec. ein Angsthase
als ein Leben lang tot

cuchullain Offline



Beiträge: 3.885

25.06.2003 22:05
#7 RE:abe? blinker?!? Antworten

na gut, bin überzeugt,

werd dann wenns soweit ist mal bei den netten herren vom tüv vorbeischauen und vorher etwas beten und hoffen!

(wie ist denn generell die zu erwartende akzeptanz seitens des tüv??!)


danke

marc

Megges Offline



Beiträge: 1.763

25.06.2003 23:08
#8 RE:abe? blinker?!? Antworten

Nicht zum TÜV fahren, Du störst beim Kaffeedrinken!
Mach bei einem Schrauber WerkstattTÜV, da sind die Götter milder gestimmt. Könnte ja nächstes Mal einer von der GTÜ bestellt werden. Selbst erlebt.
Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten !

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

25.06.2003 23:19
#9 RE:abe? blinker?!? Antworten

doch zum tüv fahren aber vor dem anschrauben schon mal hinkurven und fragen das spart geld !!!
windi hat z.b. für das austragen der Reifenbindung über einen händler locker das fünfache bezahlt wie ich direckt beim TÜV


lieber 3 sec. ein Angsthase
als ein Leben lang tot

mappen Offline




Beiträge: 15.035

26.06.2003 08:01
#10 bezahle... Antworten

tach!

...is nen händlerproblem, nicht des tüv, gtü, küs usw. da hat der händler nen fetten reibach gemacht. habe damals oft für nen befreundeten guzzidealer mopeds getüvt und heftigst geschaudert wenn er hinterher die preise "gemacht" hat. also vorher klären, dann hinfahren.

gap

markus mit avongutachten in der tasche, und reifen mit glück näxst week drauf

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

26.06.2003 08:13
#11 RE:bezahle... Antworten

kein händler macht das kostenfrei (ist ja auch sein gutes recht als kaufmann) also wird man es nirgens günstiger bekommen als beim tüv selber. beim vorher abklären beim tüv erfährt man dann ja auch (kostenfrei !!!) was geht und was nicht und wenn der tüv nein sagt dann kann man es ja immernoch über einen händler versuchen (wo, was schon richtig ist, meist mehr geht), außerdem weiß man dann auch schon was es kosten würde wenn man es selber durch den tüv bringen könnte und wenn der händer mehr als 100% aufschlag nimmt sollte man zu einem anderen händler gehen.

ansonsten : 12,80 bei Louis



lieber 3 sec. ein Angsthase
als ein Leben lang tot

pelegrino Online




Beiträge: 51.660

26.06.2003 08:39
#12 RE:bezahle... Antworten

`n passendes Buch (Korrosionsreparaturen an Kfz.) vom TÜV-Verlag habe ich immer auffällig unauffällig im Auto liegen,wenn ich mit frisch geschweißten Bodenblechen vorfahre.Bin immer gelobt worden wg. der Schweißereien ,schleimen zahlt sich bei denen immer aus ("Fein das man sich durch Ihre Bücher so gut informieren kann!"),außerdem werfe ich denen immer irgendeinen Scheiß wie `ne kaputte Glühlampe (ach,die habe ich gestern alle erneuert,und heute ist eine schon wieder kaputt,gibt`s denn sowas!) oder so zum Fraß vor.Die freuen sich dann immer was gefunden zu haben und somit wichtig zu sein.Iss Psychologie-klappt nicht immer aber meistens!
Wie man das o.g. Buch unauffällig am Mopped anbringt ist natürlich schwieriger-vielleicht in die Kartentasche am Tankrucksack?

Bernd Fritz

martin58 Offline




Beiträge: 3.934

26.06.2003 16:15
#13 RE:abe? blinker?!? Antworten

ochsenaugen ohne zusätzliche hintere blinker bekommt man eigentlich nur bei bikes vor ez 1.1.1987 eingetragen, da die prüfer nicht gegen geltendes recht vorgehen dürfen. es soll aber meines wissens einige prüfer geben, die den lenker nicht als bewegliches fahrzeugteil im sinn des § 54 interpretieren und auch an bikes jüngeren baujahres ochsenaugen ohne hintere blinker eintragen.

http://www.papahubers-seiten.de/Tipps/tuev/tuev.htm#Blinker%20§%2054%20StVZO

cuchullain Offline



Beiträge: 3.885

26.06.2003 18:37
#14 RE:abe? blinker?!? Antworten

oh my god!

mach mich nicht schwach?!?!

alle mit denen ich bis jetzt geredet habe, haben gemeint:

"des passt scho.....solang da lenker broad gnua is.....blabla....usw..usw"


und dann.....,dann... kommst du, und..... machst meine hoffnungen zunichte *SCHNÜFF*

*mitherzatackerückwärtsvomstuhlkipp*


der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

26.06.2003 20:05
#15 RE:abe? blinker?!? Antworten

wie gesagt : ohne eintragung kann es ärger geben, wenn es eingetragen ist, ist das recht auf deiner seite. und ob du einen tüv-prüfer findest der es einträgt, erfährst du am besten wenn du zum tüv fährst und fragst, es gibt keinen anderen rat den man dir in dem zusammenhang geben kann ... meistens wird es gemacht wenn der lenker breit genug ist


lieber 3 sec. ein Angsthase
als ein Leben lang tot

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