ochsenaugen sind nur dann nicht eintragspflichtig wenn sie nur die vorderen blinker ersetzen, wenn sie auch die hinteren ersetzen sollen müssen sie, von rechts wegen, eingetragen werden. mindestabstand zueinander übrigens 56 cm damit das möglich ist.
lieber 3 sec. ein Angsthase als ein Leben lang tot
wenn die ochsenaugen die blinker vorne ersetzen sollen und die hinten bleiben drann und die ochsenaugen abe haben kann am die teile einfach anschrauben und wenn es tatsächlich blinkt ist das in diesem moment legal.
wen die ochsenaugen nicht nur die vorderen sondern gleichzeitig auch die hinteren blinker ersetzen sollen muß ein TÜV prüfer (oder dekra oder wer auch immer sich dazu berufen fühlt und die nötige lizenz hat) ob man das auch von hinten sehen kann das da gblinkt wird wofür es dann auch ein wisch gibt. desweiteren müssen die blinker bei dieser doppelfunktion (vorne-hinten) 56 cm auseinander stehen
ich hoffe das war ausführlich genug ..........
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die StVZO sagt in der Montagerichtlinie nach §54 Abs. 4, Punkt 2 :
Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muß von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagen angebracht sein.
danach muß es also ein paar vorne und ein paar hinten geben ... darauf könnte ein bösartiger sheriff rumreiten wenn die ochsenaugen nicht eingetragen sind ... wenn sie eingetragen sind hast du das ok vom TÜV und somit ist es legal
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Nicht zum TÜV fahren, Du störst beim Kaffeedrinken! Mach bei einem Schrauber WerkstattTÜV, da sind die Götter milder gestimmt. Könnte ja nächstes Mal einer von der GTÜ bestellt werden. Selbst erlebt. Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten !
doch zum tüv fahren aber vor dem anschrauben schon mal hinkurven und fragen das spart geld !!! windi hat z.b. für das austragen der Reifenbindung über einen händler locker das fünfache bezahlt wie ich direckt beim TÜV
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...is nen händlerproblem, nicht des tüv, gtü, küs usw. da hat der händler nen fetten reibach gemacht. habe damals oft für nen befreundeten guzzidealer mopeds getüvt und heftigst geschaudert wenn er hinterher die preise "gemacht" hat. also vorher klären, dann hinfahren.
gap
markus mit avongutachten in der tasche, und reifen mit glück näxst week drauf
kein händler macht das kostenfrei (ist ja auch sein gutes recht als kaufmann) also wird man es nirgens günstiger bekommen als beim tüv selber. beim vorher abklären beim tüv erfährt man dann ja auch (kostenfrei !!!) was geht und was nicht und wenn der tüv nein sagt dann kann man es ja immernoch über einen händler versuchen (wo, was schon richtig ist, meist mehr geht), außerdem weiß man dann auch schon was es kosten würde wenn man es selber durch den tüv bringen könnte und wenn der händer mehr als 100% aufschlag nimmt sollte man zu einem anderen händler gehen.
ansonsten : 12,80 bei Louis
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`n passendes Buch (Korrosionsreparaturen an Kfz.) vom TÜV-Verlag habe ich immer auffällig unauffällig im Auto liegen,wenn ich mit frisch geschweißten Bodenblechen vorfahre.Bin immer gelobt worden wg. der Schweißereien ,schleimen zahlt sich bei denen immer aus ("Fein das man sich durch Ihre Bücher so gut informieren kann!"),außerdem werfe ich denen immer irgendeinen Scheiß wie `ne kaputte Glühlampe (ach,die habe ich gestern alle erneuert,und heute ist eine schon wieder kaputt,gibt`s denn sowas!) oder so zum Fraß vor.Die freuen sich dann immer was gefunden zu haben und somit wichtig zu sein.Iss Psychologie-klappt nicht immer aber meistens! Wie man das o.g. Buch unauffällig am Mopped anbringt ist natürlich schwieriger-vielleicht in die Kartentasche am Tankrucksack?
ochsenaugen ohne zusätzliche hintere blinker bekommt man eigentlich nur bei bikes vor ez 1.1.1987 eingetragen, da die prüfer nicht gegen geltendes recht vorgehen dürfen. es soll aber meines wissens einige prüfer geben, die den lenker nicht als bewegliches fahrzeugteil im sinn des § 54 interpretieren und auch an bikes jüngeren baujahres ochsenaugen ohne hintere blinker eintragen.
wie gesagt : ohne eintragung kann es ärger geben, wenn es eingetragen ist, ist das recht auf deiner seite. und ob du einen tüv-prüfer findest der es einträgt, erfährst du am besten wenn du zum tüv fährst und fragst, es gibt keinen anderen rat den man dir in dem zusammenhang geben kann ... meistens wird es gemacht wenn der lenker breit genug ist
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