Dann würde ich ihm schreiben, dass du gewillt bist, das Problem zu beseitigen, da du aber im Moment im Ausland verweilst, das erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Fertig.
Wenn du das Problem nicht bestreitest und du gewillt bist, das ganze zu ändern, gibt es keinen Grund für eine Klage.
Der kurze Zeitraum ist meiner Meinung nach völlig unverhältnismäßig.
Moin, der gute Herr hat also selber eine quasi amtliche Vermessung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass du illegal einen Zaun auf seinem Grundstück errichtet hast???? Da würde ich erstmal in schallendes Gelächter ausbrechen und ihn fragen, ob er jetzt die Arbeit als amtlich bestellter und vereidigter Vermesser übernommen hat. Denn eigentlich darf nur der eine Grenzfeststellung durchführen und eine Grenzmarke bzw. einen Grenzstein setzen. Diese Bezeichnung stammt zwar noch aus der Zeit als mit Theodolit und Winkelprismen und nicht mit einem Roverstab gemessen wurde, aber erstmal würde ich seine Fähigkeiten als Vermesser ein bisschen anzweifeln und ihn verunsichern. Das bringt dir mindestens Zeitgewinn. Du hast doch sicherlich die Katasterpläne für dein Grundstück. Vom Katasteramt solltest du auch die Koordinaten der Grenzpunkte abfragen können. Abstecken lassen durch einen normalen Vermesser kostet nicht die Welt und dann ist eine solide Basis für ein Gespräch/eine Einigung vorhanden. Vermesser!!! Der Fehler ist schon in die Berufsbezeichnung eingebaut Oh Entschuldigung bitte, da habe ich mich wohl vermessen
Neee, Detlef, zum lachen ist das leider nicht. Da spielen Hass, Missgunst, Neid und vielleicht auch senile Langeweile eine Rolle. Der Verwalter muss ein alter Sack sein (das sagt der Richtige! ). Er wurde sogar handgreiflich gegenüber Souline, als sie ihn fragte, was er dort anstellte. Sie war völlig verstört. Wir hatten damals ein hübsches altes Haus gekauft, leider noch bewohnt, mit einem Gutachten, das man uns beim Kauf aushändigen wollte. Das Gutachten war getürkt, das Haus hatte einen negativen Wert (Abrisskosten). Das haben wir erst beim Renovieren / Instandsetzen festgestellt. Schde! Es war ein hübsches Haus von ~ 1900 und ein Garten mit vielen Obstbäumen sowie Stallungen, die ich als Werkstatt nutzen wollte. Durch meinen Beruf hatte ich das Glück, auf dem ungünstig geschnittenen Grundstück zwei Häuser entwerfen zu können. Einfach war das nicht, denn sonst wären auch andere drauf gekommen. Für den Neubau eines Hauses war die Preisvorstellung der Verkäufer schlicht zu hoch. Nebenan stehen 18 Reihenhäuser, dicht an dicht 2 x 9), ohne Garagen, ohne Realteilung (also WEG) mit winzigen Grundtücken. Man hatte versucht, das Maximum aus dem Grundstück herauszuholen. Und dann kommen wir, damals jung, und stellen zwei Häuser auf das Nachbargrundstück. Finanziell kamen wir mit einem blauen Auge davon, und heute sind wir froh, dass wir eine (besser als damals üblich gedämmte) Bausubstanz von 1981 haben.
Das ist der Hintergrund für die Grenzauseinandersetzung. Damals, mangels Grenzstein an der Straße, hatte ich mich an zwei Stahlpfosten orientiert, bei denen sich später herausstellte, dass sie nicht exakt auf der Grenze standen sondern etwas innerhalb des Nachbargrundstücks. Äschälisch! Das konnte ich nicht wissen. Also musste ich so um 1985 rum den aufgestellten Zaun auf Betreiben der damaligen Verwalterin zurücknehmen. Auch damals spürte man deutlich Missgunst! Im Grunde ist es doch scheißegal, wo dort ein Zaun steht. Büsche auf beiden Seiten. Es ging nur darum, dass keiner unserer Hunde ausbüxen konnte.
Zitat von Soulie im Beitrag #20Das ist der Hintergrund für die Grenzauseinandersetzung. Damals, mangels Grenzstein an der Straße, hatte ich mich an zwei Stahlpfosten orientiert, bei denen sich später herausstellte, dass sie nicht exakt auf der Grenze standen sondern etwas innerhalb des Nachbargrundstücks. Äschälisch! Das konnte ich nicht wissen. Also musste ich so um 1985 rum den aufgestellten Zaun auf Betreiben der damaligen Verwalterin zurücknehmen.
Vaschteh ich das richtich: Du hast eh vor langer Zeit den Zaun auf die von denen gewünschte Stelle zurück gesetzt, und jetzt schreibt der sehr seltsame Briefe, die kein normaler Mensch so verfassen würde?
Bei uns gibts die so genannte Ersitzung. Wenn jemand viele Jahre lang zur Kenntnis nimmt, dass der Nachbar den Zaun an der falschen Stelle aufgestellt hat kann er sich irgend wann nicht mehr darauf berufen, damit nicht mehr einverstanden zu sein.
Das bürgerliche Recht is das sogenannte römische. Daher geh ich davon aus, dass das bei euch nicht viel anders sein kann.
„Wenn eine Gesellschaft gegenüber offen intoleranten Menschen tolerant ist, geht das nicht gut für diese Gesellschaft aus.“ Sir Karl Popper, „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“