Davon abgesehen, das ich mit so einem Schrott Anbau gar nicht fahren würde, gibt es überhaupt eiche Chance auf Zulassung der noch nie angemeldeten Maschine?
Da ein Brief erstellt wurde, sollte eine Zulassung mittels Ausnahmegenehmigung möglich sein. Normalerweise gilt das Erstzulassungsdatum bezüglich der Bestimmungen, die das Fahrzeug bei seiner Zulassung erfüllen muss. Inzwischen ist das aber aufgeweicht und wird von Fall zu Fall entschieden. Einfacher und stressfreien - vermutlich sogar billiger - ist es sicher, einen gebrauchten Rahmen zu verwenden, da die Kiste im Grunde sowieso "restauriert" werden muss. Irgendwo habe ich noch einen rumstehen ...
Der Tüv kann aber trotzdem helfen. Ich schrieb wegen eines ähnlichen Falles das Strassenverkehrsamt GM (www.obk.de) an. Lt. deren Antwort solle man sich vom Tüv ein fiktives Erstzulassungsdatum bescheinigen lassen. Mit diesem fiktiven Erstzulassungsdatum würde dann die zu jenem Zeitpunkt geltende Euronorm etc berücksichtigt, nix EU5 oder dergleichen. Und so könne dann angemeldet werden.
Hier müsste das Geraffel wohl aber überhaupt mal Tüv-fähig gemacht werden.