Hallo Forum, meine W habe ich jetzt 22 Jahre. Beim letzte TÜV wurde bemängelt, das meine Stahlflex-Bremsleitung (trägt eine KBA Nr.) nicht im KFZ-Schein eingetragen ist. Die Leitung habe ich seit mindestens 12 Jahren drin, Bescheinigung mit KBA Nr. hatte ich auch dabei. Ich bin seit mindesten 12 Jahren immer bei derselben Prüfstelle. Nun sollte ich das eintragen lassen bei der KFZ Zulassungsstelle. Das sei leider Vorschrift. Kosten insgesamt ca. 300 € mit TÜV Bescheinigung. Ich habe darauf sehr verständnisvoll geantwortet, ich bin ja selber Prüfingenieur und verstehe das mit den Bescheinigungen. Nun haben sie zum Schluß doch darauf verzichtet und mir die Plakette draufgeklebt. Was soll das eigentlich? Ich denke dafür ist die KBA Nr. mit Zulassung da das ich die auch ohne weiters benutzen darf? Viele Grüße Kasimir
Beim TÜV war's eine junge Dame. 300 € ergebensich aus ca. 150 € für eine Bescheinugung vom TÜV, die man bei der KFZ Stelle vorlegt und ca. 150 € für die Eintragung in den KFZ Schein. So wurde es mir erklärt. Ich habe in den letzten Jahren einiges erlebt was bemängelt wurde, habe aber kaum was gemacht. Die Windschutzscheibe ist Original Kawasaki, trägt aber keinerlei Zeichen, wurde einmal ermahnt das zu ändern, beim nächsten Mal wurde es nicht wieder angesprochen. Auf dem Vorderradventil fehlte mal das Gummi, wurde auch als Mangel eingetragen. Alles hochgradig sicherheitsrelevante Bürokratie.
Als ich einen Reifen eintragen ließ, zahlte ich für das Einzelgutachten (mit Vorlage der Herstellerfreigabe) 29 €, und für das anschließende Eintragen in die Zulassungsbescheinigung (auf der Zulassungsstelle) nochmals um die 30 €. Die genannten 300 € sind m.E. aus der dünnen Luft gegriffen.
Ein Anruf bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle könnte da Klarheit schaffen.
Dieter (ist allerdings schon 2 Jahre her, und in Bayern )
Alkoholfreies Bier... schmeckt richtig, ist aber falsch.
Die spinnen. Für meine Maschinen mit Stahlflexbremsleitungen und geänderten Soziarasten musste ich im Raum Stuttgart noch nie irgendetwas vorweisen. Reifenfreigaben wurden nicht angefragt, Profiltiefe war allerdings auch wurscht.
Beim Auto kam ich jüngst mit den Winterrädern zur "Sommer"-HU und sollte die Freigabe der Felgen vorweisen. Die hatte ich leider nicht dabei, aber der Prüfer fand sie im Web. Gut war es.
Bei mir (Nähe Berlin) musste ich auch bei beiden W's die Stahlflex-Leitungen eintragen lassen. Dieses mal gabs noch dazu, das bei den neuen Reifen keine E Konfirmität in den Papieren war. Konnte es aber anhand der Fahrzeug-Nummer nachweisen. Der Fehler muss bei einer der anderen Eintragungen passiert sein und wurde dabei in den Papieren geändert.
-------------------------- "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom." Albert Einstein
Hab 2023 bei der DEKRA in By ne Stahlfelx Bremsleitung mit Teilegutachten eintragen lassen. Mit ABE gibts für meinen Exoten Suzuki RV 200 nix. Kostenpunkt € 65. Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere kann bei dern nächsten "Befassung mit der Zulassungsstelle" erfolgen. D.h. überhaupt nicht, theoretisch müsste ich den DEKRA Wisch mitführen, die BE bleibt aber uneingeschränkt bestehen.
edit: War ne Eintragung nach §19 Abs. 3 StVZO "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgesehen, aber möglich"
Ob eine Stahlflex-Leitung eingetragen werden muss oder nicht, geht normalerweise eindeutig aus deren Papieren hervor, die ich nicht kenne. Dünnbrettbohrer hat es schon gut beschrieben. Die Gebühren erscheine mir aber auch zu hoch, das lässt sich aber nachlesen oder erfragen.
die Eintragung der Änderung im Fahrzeugschein kostet bei der Zulassungsstelle nur wenige € (irgendwas zwischen 10 und 20 €, glaube ich) Das ist echt ein Schnäppchen. Die ca. 150€ Abnahmegebühr des TÜV kenne ich. Ich habe am Montag ein KW V4 Fahrwerk mit nicht dazugehörigen Federn für die Eintragung begutachten lassen. Das ist dann eine Abnahme nach §21. Hat gut 300 € gekostet, da nach Zeitaufwand abgerechnet wird. Wenn Du jedoch Bremsleitungen mit vorliegender ABE eintragen lässt, sollte es maximal eine §19 Abnahme sein: "Ein Änderungsgutachten nach Paragraf 19 kann selbst dann erforderlich sein, wenn ABE, EG-Kennzeichnung oder ein Teilegutachten vorliegen" Die müsste dann nochmal deutlich billiger sein als 150 €. Frag den Prüfer vorher, was er für die Abnahme haben will.
Vor vielen Jahren war ich mit meiner GSXR1000 zur HU beim TÜV. Da fing der Prüfer an, meinen Auspuff zu monieren. Es war der originale, logischerweise ohne jeglichen Aufdruck. Keine Prüfnummer, kein Suzuki Label, nix. Er war weder laut noch auffällig klein. Im Gegenteil, der war ziemlich groß. Er hat die Prüfung abgelehnt, weil er der Meinung war, dass der ESD nicht original sei. Ich war ziemlich verzweifelt, weil ich nicht wusste, wie ich ihm glaubhaft nachweisen kann, dass er doch original ist. Ein paar Tage später war ich wieder da. Ein anderer Prüfer hat die HU problemlos durchgeführt. Sowas nervt. Wenn die Prüfer selbst nicht wissen, was zulässig ist und was nicht, sollten sie ihren Job wechseln.
Na ja, ich habe die Erfahrung gemacht das, seitdem es auch andere Prüforganisationen als den TÜV gibt, die früheren "Halbgötter in Blau" inzwischen recht handzahm geworden sind.