Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 
W650.deW650 ForumW-Tour/Treff-Kalender
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 13 Antworten
und wurde 342 mal aufgerufen
 Motorrad
Katzenklo Offline



Beiträge: 1.866

04.07.2024 20:03
Fahrzeugschein Antworten

Hallo allwissendes Forum,

jetzt mal eine Frage zum Thema Fahrzeugpaiere.
Habe keine passenden Abteilung im Forum dazu gefunden, dehalb leider neues Thema aufgemacht.
Ich bin seit 2013 im Besitz einer 125er Suzuki. 12 PS, ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Habe das Ding damals zugelassen und will es jetzt - siehe "Zu Verkaufen" weiterverkaufen. Um alles vozubereiten, wollte ich die Papiere zusammengesuchen. Kein Fahrzeugbrief auffindbar! Scheißschlamperei, der Blutdruck steigt. Schließlich im hintersten Stapel mit Papier-Ramsch (um den ich bisher kopnsequent einen großen Bogen gemacht hatte....) einen Umschlag mit Papieren zu dem Ding gefunden. Den hatte ich da vor 11 Jahren abgelegt und seitdem nicht mehr beachtet. Darin fand sich ein komisches Schriftstück namens "Betriebserlaubnis" (ABE). Ohne Haltereintragungen, sonst etwas ähnlich einem Fahrzeugbrief (oder wie immer das mittlerweile heißt).
Meine Frage: ist das das richtige Schriftstück, ist das ausreichend, kann ich das dem Käufer so mitgeben zur Zulassung usw.?
Grüße & Dank


Katzenklo

Einer muß den Job ja machen!

Caferacer59 Offline




Beiträge: 8.287

04.07.2024 20:44
#2 RE: Fahrzeugschein Antworten

Um es anzumelden brauchst du den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein. Natürlich auch eine TÜV-Bescheinigung.
Ist etwas abhanden gekommen, must du dies als "verloren" melden und dir kostenpflichtig neue ausstellen lassen. Da sind Kaufverträge vorteilhaft.
Ich habe gerdae ein ähnliches Problem. Habe ein Fahrzeug mit Brief, aber der Fahrzeugschein ist unauffindbar. Jetzt muss ich per Erbschein nachweisen, dass ich der Besitzer bin und dann einen Fahrzeugschein neu ausstellen lassen.

Gruß Andy
Wenns nicht rockt, isses fürn Arsch!

Katzenklo Offline



Beiträge: 1.866

04.07.2024 21:21
#3 RE: Fahrzeugschein Antworten

Aber ist diese ABE nicht vergleichbar mit dem Brief? Wenn ich mich an meine Mofazeiten erinnere, da gabs ja auch keinen Brief, nur eine Betriebserlaubnis.
Grüße

Katzenklo

Einer muß den Job ja machen!

Mattes-do Offline




Beiträge: 6.931

05.07.2024 00:37
#4 RE: Fahrzeugschein Antworten

Fahrzeuschein und Fahrzeugbrief gibt es nicht mehr.

Aus dem Fahrzeugschein ist inzwischen die Zulassungsbescheinigung Teil 1, aus dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil 2 geworden.

Wenn Du das Moped 2013 zugelassen hast müßte das schon so sein.

Ohne diese Papiere bekommt man in D-Land kein Fahrzeug zugelassen. Also entweder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder eben die beiden Zulassungsbescheinigungen. Eine ABE ist für die Zulassung nicht relevant.

Ein Mofa mußte nicht angemeldet werden. Die Dinger brauchten nur eine Betriebserlaubnis und eine (ein Jahr gültige) Versicherungsbescheinigung.

Gruß,
Mattes

Falcone Offline




Beiträge: 113.166

05.07.2024 10:07
#5 RE: Fahrzeugschein Antworten

Es ist so, wie Mattes schreibt. Dennoch kannst du ja mal ein Foto von der Betriebserlaubnis einstellen, dann kann ich dir eventuell noch was dazu sagen.

Eine Betriebserlaubnis gab es früher auch für 50er Kleinkrafträder ohne Leistungsbeschränkung, die hatten auch keinen Brief. Aber dafür ist die Suzuki zu jung und zu groß.

Grüße
Falcone

Katzenklo Offline



Beiträge: 1.866

05.07.2024 11:17
#6 RE: Fahrzeugschein Antworten

siehe Anhang! Das sind Vorder- und Rückseite (auf einem Blatt).

Den Fahrzeugschein ("Zulassungsbescheinigung Teil I") habe ich, der sieht normal aus, wie man es von Motorrädern und Autos kennt.

Einer muß den Job ja machen!

Dateianlage:
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
img20240705_11140437.pdf
Mattes-do Offline




Beiträge: 6.931

05.07.2024 13:00
#7 RE: Fahrzeugschein Antworten

Es ist wohl so das dieses Moped unter den Begriff "Leichtkraftrad" fällt.

Da gab (gibt?) es wohl einige Sonderbestimmungen.

Ich würde mit den ganzen Papieren mal bei der Zulassungsstelle vorstellig werden und um Aufklärung bitten.

Gruß,
Mattes

Falcone Offline




Beiträge: 113.166

05.07.2024 13:03
#8 RE: Fahrzeugschein Antworten

Jepp, damit solltest du die Kiste zugelassen bekommen. Du musst nicht mehr weiter suchen. Ich gehe davon aus, dass diese Papiere dabei eingezogen oder zumindest entwertet werden und dass du dann eine heute übliche Zulassungsbescheinigung I und II erhältst. Heute ist das ein Leichtkraftrad mit Leistungsbeschränkung.

Grüße
Falcone

Mattes-do Offline




Beiträge: 6.931

05.07.2024 13:18
#9 RE: Fahrzeugschein Antworten

Für eine Zulassung wäre aber noch frischer TÜV notwendig.

Ist, nebenbei gesagt, auch ein gutes Verkaufsargument.

Gruß,
Mattes

Katzenklo Offline



Beiträge: 1.866

05.07.2024 13:31
#10 RE: Fahrzeugschein Antworten

Das Fahrzeug hat TÜV. Das steht in dem Fahrzeugpapierschein I oder wie das heißt.
Grüße

Katzenklo

Einer muß den Job ja machen!

Katzenklo Offline



Beiträge: 1.866

05.07.2024 13:32
#11 RE: Fahrzeugschein Antworten

Zulassungsbescheinigung I
meine ich.

Einer muß den Job ja machen!

Mattes-do Offline




Beiträge: 6.931

05.07.2024 13:46
#12 RE: Fahrzeugschein Antworten

Sorry, falsch gelesen.

Gruß,
Mattes

Katzenklo Offline



Beiträge: 1.866

06.07.2024 11:51
#13 RE: Fahrzeugschein Antworten

Ist verkauft. Der tschechische Käufer war mit dem Papier zufrieden. Möchte es nach Abmeldung zugeschickt bekommen. Mal schauen, ob das bei der Abmeldung evtl. (da nicht mehr aktuell) eingezogen oder (kostenpflichtig?) umgetauscht wird???
Grüße

Katzenklo

Einer muß den Job ja machen!

Falcone Offline




Beiträge: 113.166

06.07.2024 12:15
#14 RE: Fahrzeugschein Antworten

Normalerweise passiert das bei der Abmeldung nicht. Du bekommst einen Abmeldestempel auf die Papiere und die Zul.Besch. wird angeheftet.

Grüße
Falcone

 Sprung  
Der-Amazon-LinkW650 ForumAsbest
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz