jetzt mal eine Frage zum Thema Fahrzeugpaiere. Habe keine passenden Abteilung im Forum dazu gefunden, dehalb leider neues Thema aufgemacht. Ich bin seit 2013 im Besitz einer 125er Suzuki. 12 PS, ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Habe das Ding damals zugelassen und will es jetzt - siehe "Zu Verkaufen" weiterverkaufen. Um alles vozubereiten, wollte ich die Papiere zusammengesuchen. Kein Fahrzeugbrief auffindbar! Scheißschlamperei, der Blutdruck steigt. Schließlich im hintersten Stapel mit Papier-Ramsch (um den ich bisher kopnsequent einen großen Bogen gemacht hatte....) einen Umschlag mit Papieren zu dem Ding gefunden. Den hatte ich da vor 11 Jahren abgelegt und seitdem nicht mehr beachtet. Darin fand sich ein komisches Schriftstück namens "Betriebserlaubnis" (ABE). Ohne Haltereintragungen, sonst etwas ähnlich einem Fahrzeugbrief (oder wie immer das mittlerweile heißt). Meine Frage: ist das das richtige Schriftstück, ist das ausreichend, kann ich das dem Käufer so mitgeben zur Zulassung usw.? Grüße & Dank
Um es anzumelden brauchst du den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein. Natürlich auch eine TÜV-Bescheinigung. Ist etwas abhanden gekommen, must du dies als "verloren" melden und dir kostenpflichtig neue ausstellen lassen. Da sind Kaufverträge vorteilhaft. Ich habe gerdae ein ähnliches Problem. Habe ein Fahrzeug mit Brief, aber der Fahrzeugschein ist unauffindbar. Jetzt muss ich per Erbschein nachweisen, dass ich der Besitzer bin und dann einen Fahrzeugschein neu ausstellen lassen.
Aber ist diese ABE nicht vergleichbar mit dem Brief? Wenn ich mich an meine Mofazeiten erinnere, da gabs ja auch keinen Brief, nur eine Betriebserlaubnis. Grüße
Fahrzeuschein und Fahrzeugbrief gibt es nicht mehr.
Aus dem Fahrzeugschein ist inzwischen die Zulassungsbescheinigung Teil 1, aus dem Fahrzeugbrief die Zulassungsbescheinigung Teil 2 geworden.
Wenn Du das Moped 2013 zugelassen hast müßte das schon so sein.
Ohne diese Papiere bekommt man in D-Land kein Fahrzeug zugelassen. Also entweder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder eben die beiden Zulassungsbescheinigungen. Eine ABE ist für die Zulassung nicht relevant.
Ein Mofa mußte nicht angemeldet werden. Die Dinger brauchten nur eine Betriebserlaubnis und eine (ein Jahr gültige) Versicherungsbescheinigung.
Es ist so, wie Mattes schreibt. Dennoch kannst du ja mal ein Foto von der Betriebserlaubnis einstellen, dann kann ich dir eventuell noch was dazu sagen.
Eine Betriebserlaubnis gab es früher auch für 50er Kleinkrafträder ohne Leistungsbeschränkung, die hatten auch keinen Brief. Aber dafür ist die Suzuki zu jung und zu groß.
Jepp, damit solltest du die Kiste zugelassen bekommen. Du musst nicht mehr weiter suchen. Ich gehe davon aus, dass diese Papiere dabei eingezogen oder zumindest entwertet werden und dass du dann eine heute übliche Zulassungsbescheinigung I und II erhältst. Heute ist das ein Leichtkraftrad mit Leistungsbeschränkung.
Ist verkauft. Der tschechische Käufer war mit dem Papier zufrieden. Möchte es nach Abmeldung zugeschickt bekommen. Mal schauen, ob das bei der Abmeldung evtl. (da nicht mehr aktuell) eingezogen oder (kostenpflichtig?) umgetauscht wird??? Grüße