Klasse M .... oder alles was M einschließt allerdings braucht es auch ein Versicherungskennzeichen für das Ding und eine Zulassung - die es nicht geben wird, weil es weder Bremsen noch Lenkung hat also würde hier legal nur ein Drosseln auf max. 6 km/h gehen um damit fahren zu dürfen - dann auch auf dem Bürgersteig und ohne Führerschein - mit 13 km/h wäre auf dem Bürgersteig definitiv nicht legal.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Zitat von Tobsen78 im Beitrag #6Dürfte man den überhaupt im Flieger mitnehmen?
in asien zumindest ja. die batterie muss eventuell raus und ins handgepaeck. und knapp 10 kilo allein der koffer, da bleibt nicht mehr viel fuer den inhalt, ne.
"Batterie raus" wäre hier schon wieder problematisch .... Obwohl es schwachsinnig ist, müssen von rechts wegen beim Transport von Pedelecs die Akkus am Fahrrad verbleiben, da so der Transport erlaubt ist, für einen einzeln im Auto liegenden Akku bräuchte man eine Sondergenemigung .... sinnvoll ist es trotzdem vor allen wegen des Gewichts, aber auch wegen der exponierten Lage zb bei einem Heckträger den Akku gesichert ins Auto zu legen.
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Ja ... Da haben sich die Vorschriften offenbar der Realität angepasst. Als ich mir mein Pedelec gekauft hatte war es aber noch so wie ich geschrieben hatte ... Da gab es einen Hinweis vom Hersteller der mit dabei war.
Inzwischen empfiehlt man auch zb auf der Homepage vom ADAC den Akku ins Auto zu legen.
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