Meine Tochter ist 16 und macht gerade den A1-Führerschein. Heute waren wir mit der W auf einem abgelegenen Parkplatz am See, wo nichts los war, zum Üben. Sie fuhr noch keine 100 m, da kam auch schon die Polizei, angeblich zufällig, vorbei. Da fielen dann Begriffe wie Straftat, geht an den Staatsanwalt, eventuell FS-Sperre. Ich wäre mitschuldig, da ich mein Motorrad für die Straftat zur Verfügung stellte. Die W wurde von allen 4 Seiten fotografiert. Ob wir vor einer Aussage einen Rechtsanwalt einschalten wollen? Junge, Junge, so was hätte ich nicht erwartet. Unsere Aussage war, dass wir dachten, dass dies keine öffentliche Straße wäre. Mit welcher Strafe müssen wir den rechnen? Hat da jemand Erfahrung damit?
Was bei uns im Ruhrgebiet passiert, unterscheidet sich vermutlich nicht allzusehr von Bayern.
Also: Eine Straftat sind sowohl Fahren ohne Fahrerlaubnis (Schwarzfahren ist Fahren ohne Fahrkarte in den Öffis) und Zulassen von Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG), die von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden müssen. Die Jungs und Mädels auf dem Streifenwagen schreiben übrigens nur die Anzeigen, bearbeiten den Vorgang aber nicht weiter. Die Tochter fällt mit 16 Jahren zwingend unter das Jugendgerichtsgesetz, das eigenen Sanktionsmöglichkeiten jenseits des StGB bietet. Bei ihr würde ich darauf tippen, dass eine kurze Fahrt auf einen Parkplatz unter Aufsicht des Vaters maximal eine Verwarnung durch den Jugendrichter und ein paar Sozialstunden nach sich zieht. Möglich ist aber auch eine Einstellung bereits durch die Staatsanwaltschaft gem. §§ 45, 47 JGG. Von einer Führerscheinsperre würde ich nicht ausgehen. Bei Dir wird es maximal auf einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von ca. 30 Tagessätzen hinauslaufen. Mit etwas Glück wäre auch eine Einstellung wegen geringer Schuld gem. § 153 StGB oder mit Geldauflage gem. § 153 a StGB möglich.
Ihr bekommt eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei oder einen Anhörungsbogen zugeschickt. Da erklärst Du die Sachlage, bedauerst das Ganze ordentlich und siehst der Dinge relativ gelassen entgegen. Einen Anwalt kann man einschalten, aber ob es was bringt? Wenn Du keinen Anwalt kennst oder Dir empfehlen lassen kannst, der einen guten Draht zur Staatsanwaltschaft hat, würde ich das bei dieser, sorry, Bagatellkriminalität bleiben lassen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt bei vorsätzlichen Straftaten übrigens nicht.
Mir ist als Student mal was ähnliches passiert. Ich hatte meinem Freund und WG-Mitbewohner beim Herrichten einer 250er geholfen. Nach seiner ersten Testfahrt fragte er mich, ob ich auch eine kleine Runde drehen wolle. Der Hobel hatte ~ 12 PS, aber mit meinem Führerschein durfte ich nur 125er fahren. Es waren meine ersten Meter auf einem Krad. Kaum biege ich rechts in die Hauptstraße ab, da ist die Polizei direkt hinter mir und signalisiert irgendwie, ich möge anhalten. Ich tat so, als hätte ich nix mitgekriegt, aber an der nächsten Ampel hatten sie mich dann. Es gab sowohl für meinen Freund wie für mich eine Anzeige. Ich hatte Einspruch eingelegt, für beide. Dem wurde nach 2 Monaten stattgegeben. Ich denke, vielleicht habt ihr auch Glück! Es gibt weiß Gott schlimmere Straftaten.
Ist schon sehr lange Zeit her als ich eine NSU Quickly vom Sperrmüll gerettet und wieder zum Laufen gebracht hatte. Meine erste Ausfahrt ohne Führerschein sollte über Feldwege zum kleinen Flugplatz in Langenselbold gehen, da dort an diesem Tag ein Flugtag sattgefunden hat. Leider hat eine Polizeistreife genau diesem Feldweg abgesperrt und mich beim Fahren ohne Führerschein erwischt. Nach Wochen eine kurze Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen mit einer Verwarnung und der Strafe an 4 Wochenenden die Grünanlage im Krankenhaus Gelnhausen vom Herbstlaub zu befreien...
Hat mir nicht geschadet und ich war froh das nichts schlimmeres daraus geworden ist
Beste Grüße PeWe
..."ich weis längst, daß ich nicht Motorrad fahren kann, dass muß ich niemanden mehr beweisen!"
Vor solch einer Aktion - wie macht man das ohne Ärger? - bekam ich zufällig mit, dass eine Fahrschule einen privaten Übungsparcours besass. Daraufhin habe ich um Erlaubnis gebeten, dass wir dort üben dürften. Dies wurde uns mit dem deutlichen Hinweis gestattet, wir könnten das auf eigenes Risiko tun. Lief auch alles problemlos.
Hintergrund: Ein Kumpel war einmal auf solch einer Schwarzfahrt - er machte gerade seinen Führerschein - aufgefallen und hatte erheblichen Ärger bekommen, incl. Führerscheinsperre. Solches wollte ich mir/uns denn doch lieber ersparen.
Ja, die Zeiten ändern sich. Heute bekommt man wegen einer solch harmlosen Übungsfahrt eine Führerscheinsperre. Ich hatte seinerzeit, als ich im Straßenverkehr erwischt wurde, eine richterliche Auflage erhalten, den Führerschein zu machen und innerhalb von vier Wochen vorzulegen. Irgendwie sinnvoller, finde ich noch heute.
Eine 16jährige, die unter Aufsicht des eigenen Vaters auf einem Parkplatz fährt, bekommt auch heute mit einiger Sicherheit keine Führerscheinsperre. Es wird ein bißchen schwierig, die Voraussetzung "Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen" auch im Jugendstrafverfahren festzustellen.
ich bin mit 14 auf der schalbe eines schulfreundes (abends auf dem kaufhallenparkplatz) erwischt worden. der abv hat damit gedroht das unseren eltern zu erzählen, da hatten wir angst
Unser Fall fällt eigentlich ja auch unter organisierte Kriminalität, da ich die Fahrt meiner Tochter, die ja keinen FS hat, was mir durchaus bewusst war, organisierte. Einschließlich Stellen des Tatfahrzeugs. Ein Polizist meinte: Das ist aber ein schönes Motorrad. Hoffe, das wirkt sich strafmindernd aus.