Auf einen zweiten Wohnsitz kannst du aber kein Motorrad zulassen - und wenn die diesen wirklich schönen Caffer kaufst, kannst du das Kennzeichen ja behalten.
Mh, ich denke, ich kann das Kennzeichen nur behalten, wenn ich es selbst mitnehme. Früher[TM] habe ich immer Motorräder am zweiten Wohnsitz angemeldet.
ZitatMh, ich denke, ich kann das Kennzeichen nur behalten,
Bei meiner SR habe ich das Kennzeichen des Vorbesitzers behalten, war allerdings im selben Kreis. Ich nehme aber an, wenn Du das Nummernschild hast, kannst Du es auch damit anmelden.
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Zitat von Skinny im Beitrag #8Nur innerhalb eines Bundeslandes, weil der Sticker mit der Landesflagge ist ja auch noch drauf.
Man kann das Vorgangängerkennzeichen übernehmen, unabhängig vom Bundesland. Wir wohnen in Rodgau (Hessen) und konnten bei unserem Auto (das vorher den Eltern meiner Freundin gehörte) deren Kennzeichen aus Rheinland-Pfalz übernehmen.
das schild ist kein problem mehr, auch nicht länderübergreifend.... ich habe die norton ja auch mit dem alten pirmasenser schild übernommen.... wobei ich schon einige jahre warten musste bis es ging....
und w650 auf dem schild, da kenne ich noch wen ;-)
Skinny, der blaue Sticker mit dem Sternenkreis steht nicht für ein Bundesland, sondern für Europa!
Man kann tatsächlich das Kennzeichen, das sich an einem Fahrzeug befindet, beibehalten, auch bei einem Besitzwechsel - und natürlich auch bei einem Umzug - in einen anderen Kreis oder ein anderes Bundesland. Nur nach dem Abmelden ist es futsch.