Doch, theoretisch geht das auch heute noch. Auch ein Rahmen ist nichts anderes als ein Ersatzteil. Dazu muss ein aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger) die alte Nummer im "neuen" intakten Rahmen so ungültig machen, dass man sie aber noch lesen kann und daneben die Nummer des Unfallrahmens einschlagen. Auch in den Papieren muss der Rahmentausch mit Nummern vermerkt werden. Und der alte Unfallrahmen muss dokumentiert unbrauchbar gemacht werden, z.B. durch Abtrennen des Bereiches mit der Nummer. Gggf muss noch ein passendes Typenschild bei Kawasaki bestellt wedren. Es ist also viel einfacher und unkomplizierter, alle Teile in einen neuen Rahmen einzubauen, HU bestehen und zulassen.
Kommt darauf an. Soweit ich informiert bin, bestellst du einen Kawa-Rahmen beim Importeur über einen autorisierten Händler zusammen mit dem Typenschild unter Vorlage der Fahrzeugpapiere. Ich gehe davon aus, dass dann auch gleich die richtige Nummer eingeschlagen bzw. aufgeprägt wird.
Hier ging es aber doch um einen Ersatz durch einen gebrauchten Rahmen eines anderen Motorrades, oder hatte ich das jetzt missverstanden?
Wenn die Zulassungsstelle mitspielt und alles eindeutig dokumentiert wird wäre durchkreuzen theoretisch möglich, jedoch ist eigentlich ein gebrauchter Rahmen ein eigenes Fahrzeug mit Erstzulassung. Anders verhält es sich bei einem echten Ersatzteil, hier ist evtl. die alte FIN vom Hersteller eingeschlagen oder sie muss neu eingeschlagen werden. Hier sind wir auch nicht im Bereich §19.2/21 StVZO weil die Betriebserlaubnis nicht angekratzt wird. Die BE erlischt wenn Änderungen vorgenommen werden … (Fahrzeugart, Abgas/Geräusch, Gefährdung) §13 FZV wäre der korrekte Weg bei neuem Rahmen. HU bei gebrauchtem, aber dann ist es ein anderes Fahrzeug.
Das ist nicht ganz korrekt. Den ersten von dir geschilderten Bereich hatte ich oben ja schon erläutert: Den vorschriftsmäßige Einbau eines gebrauchen Rahmens unter Übernahme der FIN des verunfallten Fahrzeuges. Das ist kompliziert, teuer und nicht zu empfehlen. So etwas war früher nicht unüblich, heute aber so selten, dass es bestimmt Probleme bei den Behörden aus Unwissenheit gibt.
Wird jedoch ein neuer originaler Rahmen als Ersatzteil vom Hersteller über den Importeur beschafft, so ist dies keine Fahrzeugänderung im Sinne des §13 FZV und ist weder melde- noch eintragungspflichtig. Um später bei einer HU nicht beanstandet zu werden, sollte die FIN aber auch vom Importeur eingeschlagen werden. Der Rahmen gilt dann genauso als typgeprüftes Originalersatzteil wie ein Tank, ein Rad oder ein Auspuff, die ja auch nicht eingetragen werden müssen
Also wenn ich eine neue FIN einschlage dokumentiere ich das über einen 13FZV, wenn bereits eine FIN im Rahmen ist, kann man ggf. einen 13er machen um auch da den Tausch zu dokumentieren. Bei BMW zB werden die Austauschkarossen mit anderen Begrenzungszeichen versehen, da empfiehlt sich auch etwas zu dokumentieren. Für den TÜV ist das mit einer bereits eingeschlagenen „Original FIN“ egal, das stimmt.
Die Frage stellt sich ja idR später, wenn mal irgendwas mit dem Fahrzeug ist…