In der BRD zugelassenes Fahrzeug befindet sich im europäischen Ausland, die deutsche HU fürs Fahrzeug ist anno dunnemals abgelaufen, das Fahrzeug ansonsten "ordnungsgemäß" in D gemeldet und versichert. Interessiert sich die "Ordnungsmacht" des entsprechenden Landes für den abgelaufenen HU Termin oder kann man fröhlich im Ausland mit dem Kfz und überschrittener HU weiter fahren?
ZitatAusländische Behörden dürfen übrigens eine abgelaufene deutsche Prüfplakette nicht beanstanden.
Sämtliche Umbauten an dem Fahrzeug wären demnach auch nicht zu beanstanden, so von wegen "eingetragen" oder "zulässig"? Hach... Dann könnte man bspw. einen BVB Aufkleber statt ner deppertn Prüfplakette aufs Kennzeichen bappen? Nicht, daß ich dies für erstrebenswert hielte, aber im Forum könnte dies für jemanden von Interesse sein.