Ich habe versucht, mich durch das Dickicht der Führerscheinklassen zu googeln, bin mir jedoch unsicher, welches Zweirad mit einem rosa Führerschein der Klasse 3,4 und 5, ausgestellt am 5.12.1989 gefahren werden darf. Ich glaube, es sind Fahrzeuge mit bis zu 11KW. Vielleicht finde ich ja hier Erhellung?
wenn Du ohne Übungsstunden und Prüfung, und ohne eine extra Fahrerlaubnisklasse eine 125er mit maximal 11 kW (15 PS) fahren möchtest, muss Deine alte Klasse 3 vor dem 01.04.1980 gemacht worden sein.
Mit Übungsstunden und teilweise Prüfung gibt es aber auch aktuelle andere Regelungen:
D.h. durch eine Nachschulung (Fahrstunden und Theoriestunden) darf man also unter bestimmten Umständen jetzt auch mit dem "neuen" Auto-Führerschein bis zu 15PS fahren, wenn ich das richtig verstanden habe. Wesentlicher unterschied zum A1 Schein ist ja dann, dass man KEINE Prüfung ablegen muss.