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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 1.695 mal aufgerufen
 Motorrad
Rincewind Offline




Beiträge: 281

24.04.2020 19:21
Kotflügel vorne Eintragungspflichtig? Antworten

Hallo,

bei meiner FJ1200 hat sich der vordere Kotflügel zerlegt und war nicht mehr reparierbar. Da es auf den Gebrauchtteilemarkt den vorden Kotflügel nur extrem hohen Preisen gab, hab ich mir in der Bucht ein neues Teil GFK besorgt. Dabei war ein ein Gutachten über das Bruchverhalten von Kunstoffen.

Muß ich nach Gesetz, dann den Kotflügel eintragen lassen?

Gruß
Torsten

PeWe Offline




Beiträge: 21.973

24.04.2020 19:27
#2 RE: Kotflügel vorne Eintragungspflichtig? Antworten

Nur wenn einer bei der HU daran Anstoß nehmen würde, dann würde ich das Gutachten vorzeigen....Hauptsache das Vorderrad ist einigermaßen abgedeckt und das Schutzblech ist gut befestigt...

Grüße
PeWe

..."ich weis längst, daß ich nicht Motorrad fahren kann, dass muß ich niemanden mehr beweisen!"

ingokiel ( gelöscht )
Beiträge:

24.04.2020 19:31
#3 RE: Kotflügel vorne Eintragungspflichtig? Antworten

Ich würde den Prüfer direkt drauf stoßen und sagen das das nicht Original ist und und und.
Vorsicht Satire

Fresse halten und schön sein, wo her soll der das wissen/sehen das das kein FJ Fender ist.

Meine Idee dazu.

Hobby Online




Beiträge: 42.410

24.04.2020 19:33
#4 RE: Kotflügel vorne Eintragungspflichtig? Antworten

Zitat
wo her soll der das wissen/sehen das das kein FJ Fender ist.



und wenn da XJ drauf steht ?

.
.
Gruß Hobby

ingokiel ( gelöscht )
Beiträge:

24.04.2020 19:34
#5 RE: Kotflügel vorne Eintragungspflichtig? Antworten

Um malen...........

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

24.04.2020 19:54
#6 RE: Kotflügel vorne Eintragungspflichtig? Antworten

Ein vorderes Schutzblech (korrekt: Radabdeckung) ist nicht eintragungspflichtig. Dennoch gibt es Dinge zu beachten, damit der Prüfer nicht Anstoß nehmen kann.
Zuerst einmal ist es wichtig, ob das Motorrad eine EU-Zulassung oder eine StVZO-Zulassung hat.
Bei der EU-Zulassung muss lediglich ein Schutzblech vorhanden sein. Es gibt keine Vorschrift über dessen Größe.
Bei der StVZO-Zulassung muss das Schutzblech in der Senkrechten vor der Radachse enden und in der Waagrechten hinten maximal 15 Zentimeter über der Radachse. Zudem muss es den Reifen in der Breite völlig abdecken.

Grüße
Falcone

3-Rad Offline



Beiträge: 34.851

24.04.2020 20:04
#7 RE: Kotflügel vorne Eintragungspflichtig? Antworten

Es gibt doch kaum noch Prüfer die solch alte Sachen wie die StVZO kennen. Und Fahrzeuge die so alt sind sehen die doch auch so gut wie nie.

sandklaus Offline



Beiträge: 386

24.04.2020 20:11
#8 RE: Kotflügel vorne Eintragungspflichtig? Antworten

Hallo Torsten,
schön , wieder mal was von dir zu lesen.
Aber "sehen" im Zeichen von Corona?????
Und Kornsand ist tote Hose.
Zu deinem Problem:
Ich meine den neuen Kotflügel kannst du dranschrauben.
Ist ja kein sicherheitsrelevantes Teil.
Es sei denn , der alte Kotflügel hat im Bereich
der Befestigung zwischen den Holmen eine Verstärkung
die man als Gabelstabi auslegen könnte.
Aber wer guckt da schon.

Bleib gesund und halt Abstand zu den Primaten

Gruß Klaus

Rincewind Offline




Beiträge: 281

24.04.2020 22:08
#9 RE: Kotflügel vorne Eintragungspflichtig? Antworten

Hallo,

danke an euch alle für die Antworten. Also jetzt wird angepasst, lakiert und dann gefahren. Die "Gabelstabi" bleibt orginal. Ist ein separates Teil.

Gruß
Torsten

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