bei meiner FJ1200 hat sich der vordere Kotflügel zerlegt und war nicht mehr reparierbar. Da es auf den Gebrauchtteilemarkt den vorden Kotflügel nur extrem hohen Preisen gab, hab ich mir in der Bucht ein neues Teil GFK besorgt. Dabei war ein ein Gutachten über das Bruchverhalten von Kunstoffen.
Muß ich nach Gesetz, dann den Kotflügel eintragen lassen?
Nur wenn einer bei der HU daran Anstoß nehmen würde, dann würde ich das Gutachten vorzeigen....Hauptsache das Vorderrad ist einigermaßen abgedeckt und das Schutzblech ist gut befestigt...
Grüße PeWe
..."ich weis längst, daß ich nicht Motorrad fahren kann, dass muß ich niemanden mehr beweisen!"
Ein vorderes Schutzblech (korrekt: Radabdeckung) ist nicht eintragungspflichtig. Dennoch gibt es Dinge zu beachten, damit der Prüfer nicht Anstoß nehmen kann. Zuerst einmal ist es wichtig, ob das Motorrad eine EU-Zulassung oder eine StVZO-Zulassung hat. Bei der EU-Zulassung muss lediglich ein Schutzblech vorhanden sein. Es gibt keine Vorschrift über dessen Größe. Bei der StVZO-Zulassung muss das Schutzblech in der Senkrechten vor der Radachse enden und in der Waagrechten hinten maximal 15 Zentimeter über der Radachse. Zudem muss es den Reifen in der Breite völlig abdecken.
Hallo Torsten, schön , wieder mal was von dir zu lesen. Aber "sehen" im Zeichen von Corona????? Und Kornsand ist tote Hose. Zu deinem Problem: Ich meine den neuen Kotflügel kannst du dranschrauben. Ist ja kein sicherheitsrelevantes Teil. Es sei denn , der alte Kotflügel hat im Bereich der Befestigung zwischen den Holmen eine Verstärkung die man als Gabelstabi auslegen könnte. Aber wer guckt da schon.