ich habe erfahren, daß es im Arbeitsrecht die Möglichkeit der Abmahnung nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer gibt, wenn die Gegenseite ihren vertraglichen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das war mir neu, deshalb mal hier zur Info. Was das bringt und was das für Konsequenzen und Möglichkeiten hat, weiß ich nicht. Hat jemand Erfahrungen damit? Grüße
Hallo! Wir sind auf Seite 1! Gebt mir doch mal 'ne ordentliche Antwort! Außerdem will ich gar nicht weg von meiner Arbeitsstelle, es interessiert mich einfach. Mit sonnigen Grüßen
Eine Abmahnung ist ein "Schuss vor den Bug", um der Gegenseite die Möglichkeit zu bieten, ihr Verhalten zu verändern - für den Fall der Wiederholung des Fehlverhaltens wird die Kündigung angedroht. Da aber die wenigsten Arbeitnehmer Lust haben, ihr Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen (und dafür ggf. eine Sperrzeiten durch die Arbeitsagentur zu riskieren), ist diese Maßnahme für sie selten sinnvoll. Anders ist das, wenn man tatsächlich als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden will, etwa weil der Arbeitgeber nachweislich und wiederholt die Vergütung nicht rechtzeitig/vollständig leistet. Dann kann eine solche Abmahnung vor der Kündigung hilfreich sein, um gegenüber der Arbeitsagentur einen wichtigen Grund für die Aufgabe des Arbeitsverhältnisses zu dokumentieren - und so eine Sperrzeiten zu verhindern.
Sorry konnte bei der Steilvorlage nicht an mich halten ... Aber Martina hat Recht.Manch kleiner Handwerksbetrieb kann schon mal in Zahlungschwierigkeiten kommen ... Und dann kann das helfen!
so in der art haben wir das damals bei unserem chef auch probiert, wegen ausstehender lohnzahlungen, oft über 6-8 wochen... zustellung per einschreiben mit rückschein.... er hat einfach die annahme verweigert.... war wenig effektiv... dann hat er mich eh gekündigt, die für mich erheblich bessere variante... ist nun auch schon 20 jahre her... seit dem kommt das überschaubare salär überpünktlich, also beim neuen arbeitgeber... ;-)
Zitat von Martina im Beitrag #5Eine Abmahnung ist ein "Schuss vor den Bug", um der Gegenseite die Möglichkeit zu bieten, ihr Verhalten zu verändern - für den Fall der Wiederholung des Fehlverhaltens wird die Kündigung angedroht. Da aber die wenigsten Arbeitnehmer Lust haben, ihr Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen (und dafür ggf. eine Sperrzeiten durch die Arbeitsagentur zu riskieren), ist diese Maßnahme für sie selten sinnvoll. Anders ist das, wenn man tatsächlich als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden will, etwa weil der Arbeitgeber nachweislich und wiederholt die Vergütung nicht rechtzeitig/vollständig leistet. Dann kann eine solche Abmahnung vor der Kündigung hilfreich sein, um gegenüber der Arbeitsagentur einen wichtigen Grund für die Aufgabe des Arbeitsverhältnisses zu dokumentieren - und so eine Sperrzeiten zu verhindern.