Heute sagte mir mein Freundlicher, ich würde für die Abnahme meines Endurolenkers (Fehling CL 5) in der Schweiz eine ABE benötigen. Das vorhandene TÜV-Teilegutachten wäre nicht ausreichend.
Wen du eine ABE dazu besitzt, brauchst Du aber das Teil nicht mehr "abnehmen" zu lassen. Dann musst Du das Papier nur noch mitführen oder kannst es bei Gelegenheit eintragen lassen (so im deutschen Recht).
Ein TÜV-Teilegutachten ist ja keine ABE. Damit, also mit dem T-Gutachten, musste das hier in D auch eintragen lassen und hoffen, das es damit leichter geht. Von CH hab ich keine Ahnung, was da geht oder nicht. Einiges ist da aber leichter als in D. Was ist weiß.
Hallo Kalle Danke für den Hinweis. Fehling hat mir jetzt so eine Bescheinigung zugeschickt. Da Trag ich dann mein Motorrad mit Typ und Fahrgestellnummer ein, meine Vertrauenswerkstatt bescheinigt die ordnungsgemässe Montage und gut iss. (Hoffentlich) Gruss Reinhold