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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 Allgemeines Forum
pelegrino Offline




Beiträge: 51.606

01.10.2018 11:15
Baukindergeld Antworten

Moin zusammen.

Kennt sich irgendwer mit dem neuen Baukindergeld aus ?

Hintergrund:

meine Dortmunder Familie möchte/muß sich wohnmäßig vergrößern. Enkel Nr. eins ist seit dreieinhalb Jahren auf der Welt , Nr. zwei hat planmäßige Ankunft nächsten Monat. Jetzt möchten sie ein größeres Haus kaufen, das neue Baukindergeld kann man rückwirkend ab 1.1.2018 beantragen, das wären pro Kind 1200 € jährlich auf 10 Jahre -> summasumarum also 24000 €, die sie gern mitnehmen möchten.
Nun heißt es allerdings, daß das nur bei Ersterwerb einer Immobilie ginge. Mein Sohn hat allerdings vor sieben Jahren ein Viertel Haus von meiner verstorbenen Frau geerbt, und nun kann uns anscheinend kein Mensch definitiv erklären, ob das nun zum Zeitpunkt des Antrags gilt, oder ob es reicht, wenn wir das Viertel Haus vorher auf mich umschreiben lassen. Da geben nämlich alle Verdächtigen verschiedene Erklärungen zu ab, bzw. zucken mit den Schultern …

weiß da jemand was drüber?

Brundi Offline



Beiträge: 33.310

01.10.2018 12:50
#2 RE: Baukindergeld Antworten

Moin Bernd,

im Netz ist die Auslegung der Förderrichtlinien eher eindeutig. Förderung gibt es nur, wenn der Kaufvertrag nach dem 01.01.2018 datiert ist.

Zitat

Gibt es Baukindergeld für bereits gekaufte Immobilien?


Ja, auch bereits gekaufte Immobilien werden berücksichtigt. Hier kommt es auf das Datum im Kaufvertrag an. Der Antrag für das Baukindergeld kann für Immobilien gestellt werden, die nach dem 01.01.2018 gekauft wurden. Im Moment ist die Antragstellung begrenzt für Immobilien, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 gekauft oder gebaut wurden. Ausschlaggebend ist das Datum auf dem Kaufvertrag oder das Datum der Baugenehmigung. Hier werden in Kürze noch genauere Infos bekanntgegeben.


Für das geerbte Haus kann er also keinen Antrag stellen. Er kann aber ein neues Haus erwerben oder bauen, dafür kann er einen Antrag stellen, nachdem er dort eingezogen ist. Seine bisherige Wohnimmobilie darf ihm dann allerdings bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags bzw. bei Erhalt der Baugenehmigung nicht mehr gehören.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/press...kindergeld.html
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Pri...ndergeld-(424)/


Grüße
Brundi

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