ich war heute auf der Zulassungsstelle, um was Eintragen zu lassen. In dem Zusammehang dachte ich: Ich lass gleich die neuen Contis eintragen, die will ich beim nächsten Mal aufziehen. Ging nicht. Wurde verwehrt. Sie erklärte mir das in den Papieren keine Typgenehmigung drin ist. Diese muss wohl mit der Freigabe korrespondieren. Ich schaute in die Papiere meiner zweiten W und da existiert diese Nummer.
Warum ist das so? Die W mit Nummer ist Baujahr 2002 und die ohne 2004.
Gruss OllZ
-------------------------- 2004'er Modell nun nicht mehr mit KAT
Hatte ich bei meiner W Bj. 2006 aus dritter Hand auch. In der gültigen Zulassungsbescheinigung Teil 2 vom Vorbesitzer stand die Typgenehmigung auch nicht drin. Mein Glück war das die original Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ungültig gestempelt) beim Kauf dabei war.
Ich weiß nicht recht, was die Zulassungstelle da erzählt. Eine Typgenehmigungsnummer ist mir auch nicht bekannt. Was meinen die damit? Die Typ-Bezeichnung wird ja wohl in der Zul.Besch. I drin sein. Unter D.2 steht da z.B. EJ650A. Und darauf bezieht sich auch die Freigabe. Sollte da wirklich nichts zu lesen sein, muss die Zulassungsstelle das kostenfrei nachtragen. Aber auch dann gilt die Freigabe natürlich trotzdem, denn die Typbezeichnung befindet sich sowohl auf dem Typenschild am Rahmen als auch in der FIN unter "E" in der ZulBesch. I. Da die Zul.Besch. genormt sind, hat die Typbezeichnung auch einen festen Platz und jeder vom Fach kann sie sofort erkennen. Eine Zul.Besch. ohne Typbezeichnung gibt es daher logischerweise nicht. Die Freigabe unter der Sitzbank mitzuführen erscheint mir einfacher und vor allem viel billiger, als eine Eintragung in die Zul.Besch. Aber warum einfach, wenn´s auch umständlich geht?