O.K., Ihr wisst es also auch nicht, ich habe mal Gockel bemüht, dabei bin ich immer wieder über das hier gestolpert:
- für Motorräder besteht national eine Vor- schrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt). - für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben. - eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
Ich gehe mal davon aus, daß die W eine EG Zulassung hat, ich da also dran schrauben darf was ich möchte, nur ohne fahren könnte Probleme geben, zumindest habe ich das jetzt so verstanden.
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Du hast es richtig verstanden. Schon die W der ersten Serie hat eine niederländische EU-Zulassung und fällt daher nicht unter die StVZO. Du kannst also ein sehr kleines Schutzblech verwenden, darfst aber nicht gänzlich ohne fahren. Ein Stabi, auch wenn zugelassen, zählt nicht als Schutzblech.