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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 372 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Erdgasjochen Offline




Beiträge: 968

11.02.2018 10:18
Zeitfenster bei Rückrufaktion Antworten

Moin zusammen!

Habe bei meinen Piaggio Fahrzeug eine Rückrufaktion.
Es soll vorne die Bremsscheibenschrauben überprüft werden.
1 Brief kam per Einschreiben am 7.12.2017 direkt aus Italien.
1 Brief kam am 9.2.2018 von Piaggio Deutschland.

Wie lange hat man den überhaupt Zeit bis das Straßenverkehrsamt sich meldet und eine Betriebsuntersagung ausspricht
Melden die sich erst mit erhobenem Zeigefinger oder kommt gleich die Keule

Mit gespannten Grüßen

Jochen, der keinen Bock hat bei dem Wetter inne Weltgeschichte rum zu fahren

Es gibt nie eine zweite Chance, den ersten Eindruck zu hinterlassen

Wisedrum Offline




Beiträge: 8.556

11.02.2018 10:29
#2 RE: Zeitfenster bei Rückrufaktion Antworten

Steht es nicht im Schreiben, bis wann er erledigt sein muss? Hängt das KBA mit drin, ist es normalerweise der Fall.

Wisedrum

Wisedrum Offline




Beiträge: 8.556

11.02.2018 10:29
#3 RE: Zeitfenster bei Rückrufaktion Antworten

.

Falcone Offline




Beiträge: 112.426

11.02.2018 11:32
#4 RE: Zeitfenster bei Rückrufaktion Antworten

Piaggio bekommt normalerweise eine Rückmeldung vom ausführenden Händler. Dann gilt es als erledigt.
Erfolgt die nicht, wird das ans KBA weitergemeldet. Die setzen dir dann eine Frist.

Grüße
Falcone

Erdgasjochen Offline




Beiträge: 968

11.02.2018 11:45
#5 RE: Zeitfenster bei Rückrufaktion Antworten

Moin Wisedrum!

1 Brief: Nur das ich zum Vertragshändler fahren soll.

2 Brief:
"Anhand unserer Unterlagen können wir erkennen, dass ihr Fahrzeug noch nicht überprüft worden ist. Oder ihr Fahrzeug wurde überprüft aber nicht im PIGGIO Garantieprogramm für uns sichtbar registriert. Um alle Fahrzeughalter zu erreichen haben wir uns für eine Nachfassaktion zusammen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt entschieden.
Bitte beachten Sie, dass für diese Maßnahme eine zeitliche Begrenzung von 8 Wochen ab Eingang des Schreibens vorgesehen ist.

Hinweis:
Als abschließende Maßnahme wird das Kraftfahr-Bundesamt mit Ablauf des festgesetzten Zeitraumes zu den Fahrzeugen, die nicht an der Rückrufaktion teilgenommen haben, die Betriebsuntersagung über die örtlichen Zulassungsbehörden einleiten.
(§5 Fahrzeug Zulassungsverordnung; FZV)

Dieser Rückruf wird von uns zusammen mit dem Kraftfahrt-Bundesamt überwacht und ist im Interesse Ihrer Sicherheit umgehend durchzuführen."

Gruß Jochen

Es gibt nie eine zweite Chance, den ersten Eindruck zu hinterlassen

Wisedrum Offline




Beiträge: 8.556

11.02.2018 15:30
#6 RE: Zeitfenster bei Rückrufaktion Antworten

Im 2. Brief werden 8 Wochen genannt,
somit klare Verhältnisse. Lustiger Begriff übrigens: Nachfassaktion. Die haben Humor. Hat ein bisschen was von Kantine, Essenfassen mit Nachschlag. Wenn's denn greift und deswegen kein Fass aufgemacht wird.

Wisedrum

Erdgasjochen Offline




Beiträge: 968

11.02.2018 15:32
#7 RE: Zeitfenster bei Rückrufaktion Antworten

Es gibt nie eine zweite Chance, den ersten Eindruck zu hinterlassen

Wisedrum Offline




Beiträge: 8.556

11.02.2018 15:41
#8 RE: Zeitfenster bei Rückrufaktion Antworten

Wie ich auf solche Rückrufe stehe. Kawasaki und Toyota beherrschen sie meisterhaft aus dem FF. Enfield und Honda demgegenüber sind darin meisterlich zurückhaltend, was mir mehr entgegenkommt. Bei Enfield könnte dahinterstecken, wenn sie erstmal damit anfangen, kommen sie aus solchen Nummern gar nicht mehr raus oder aber wie bei Honda vermutet, es lief in der Produktion rein gar nichts verkehrt und bedarf keinerlei Nachbesserung....

Wisedrum

Friedo Offline




Beiträge: 3.439

11.02.2018 16:37
#9 RE: Zeitfenster bei Rückrufaktion Antworten

Es gibt Mängel und sicherheitsrelevante Mängel. Bei der zweiten Kategorie kommt kein Hersteller an der Nachbesserung oder Rückruf vorbei.

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