Habe im Netz einen Wert recherchiert, den z.B.ein Windschild am gerundeten Rand nicht unterschreiten darf, 3,5 mm. Sonst braucht's einen Kantenschutz. Mein gemessener Wert mit einer Fühllehre beim letztgekauften ist locker 3,5mm. Es lag auch keiner dabei. Denke, deswegen wird es bei der HU keine Probleme geben ohne Kantenschutz.
Zitat von Wisedrum im Beitrag #1Habe im Netz einen Wert recherchiert, den z.B.ein Windschild am gerundeten Rand nicht unterschreiten darf, 3,5 mm. Sonst braucht's einen Kantenschutz.
Mein Zugang dazu, wenn eine Scheibe ABE hat dann steht dort drinnen ob Kantenschutz oder nicht (und sollte dabei sein wenn notwendig), hast so ein Dokument dazu ?
Das wurde mir vom Händler nicht mitübergeben, sieht so aus, als hätte es keine ABE, obwohl der Händler es mir als von RE für Bullet Chrom Classics gebautes vertickerte. Vielleicht braucht's so was nicht in Indien. Neben einer spärlichen Anleitung zur Montage befand sich kein weiteres Dokument in der Originalverpackung, was mir erst zuhause auffiel. Auf der Scheibe befindet sich des weiteren keinerlei aufgeklebte oder eingestanzte Typkennzeichnung. Etwas indisch das Ganze.
Es erwartet ihn meine Frage dazu...
Andererseits wird er die Möhre in einem Jahr kostenlos tüven, zusätzliches Kaufanreizgoodie, da das Motorrad nur 1 Jahr TÜV als Ende 2016 tageszugelassene besitzt. Ein kostenloser TÜV- Wunschtermin wurde Bestandteil des Kaufvertrags. Dann soll er beim ersten Mal zusehen. In 3 Jahren sehe ich es.
Gebranntes Kind scheut bekanntlich das Feuer:
So richtig glücklich auf Anhieb haben mich TÜV-Termine nicht gemacht, bei denen ich vor Ort beispielsweise ein Giviwindschild an der CB demontieren durfte, dessen ABE so alt war, dass sie dieses neuere Motorrad nicht mitaufführte. Oder ein Lampenschirm als nicht zugelassen erachtet wurde, da seine Kante nicht das Mindestmaß einhielt.
Andere Ing.Stellen störten sich weder an dem Einen noch dem Anderen. Sie werde ich aufsuchen, wenn's so weit ist.
deine zulassung hat eine nummer, die ist auf dem Bauteil angebracht zu sein, und unhand dieser nummer muss der ing in seiner datenbank nachprüfen ob das teil fuer dein mopped zugelassen ist,
ZitatHabe im Netz einen Wert recherchiert, den z.B.ein Windschild am gerundeten Rand nicht unterschreiten darf, 3,5 mm.
Das ist jetzt etwas unklar ausgedrückt. Ich verstehe das, wie du es schreibst, so, dass das Windschild nach deiner Messung eine Stärke von etwas mehr als 3,5mm aufweist. Das würde aber für eine Zulassung nicht ausreichen. Die Vorschrift besagt, dass der Radius (!) 3,5mm nicht unterschreiten darf. Das bedeutet also, dass der Rand des Windschilds mindestens 7mm dick sein muss. Ist er das tatsächlich? Aber egal welcher Radius, solange das Windschild kein Prüfzeichen hat, ist es ohne Eintragung per Einzelabnahme nicht zulässig. Was mir aber wiederum egal wäre.
Ein Kantenschutz behindert aber gerade im Sichtbereich erheblich die Sicht. Bei meiner Polizia Verkleidung ist sie deshalb nach der ersten Winterfahrt gleich in die Ecke geflogen.