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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 323 mal aufgerufen
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3-Rad Offline



Beiträge: 34.798

30.12.2017 08:44
Erbrechtsfrage Antworten

Kennt sich da jemand aus?
Wenn man von einem Ehevertrag zurück zur gesetzlichen Regelung kommen möchte, wie muß das ablaufen?
Muß man zum Notar, oder können die Eheleute beim Amtsgericht den Ehevertrag einfach zurück ziehen?

Gruß Norbert

Silence Offline




Beiträge: 1.253

30.12.2017 10:04
#2 RE: Erbrechtsfrage Antworten

Wenn beide Ehepartner die Aufhebung des Ehevertrages wollen, muss dies so geschehen, wie er auch geschlossen wurde. Ist der Vertrag notariell geschlossen, so muss er auch mit Notar aufgehoben werden.

Gruß,

Chris

3-Rad Offline



Beiträge: 34.798

30.12.2017 10:58
#3 RE: Erbrechtsfrage Antworten

Danke, die Frage wurde bereits erschöpfend beantwortet.

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