Kennt sich da jemand aus? Wenn man von einem Ehevertrag zurück zur gesetzlichen Regelung kommen möchte, wie muß das ablaufen? Muß man zum Notar, oder können die Eheleute beim Amtsgericht den Ehevertrag einfach zurück ziehen?
Wenn beide Ehepartner die Aufhebung des Ehevertrages wollen, muss dies so geschehen, wie er auch geschlossen wurde. Ist der Vertrag notariell geschlossen, so muss er auch mit Notar aufgehoben werden.