In letzter Zeit bekommen ja immer mehr neue Kradmodelle ein separates Tagfahrlicht. Meist als LED Ausführung. (wie gerade die neu vorgestelle Monster 821 als 2018-er Modell)
Nun frage ich mich, wie das dann mit der Umschaltung auf Abblendlicht funktioniert. Mit Sensor automatisch oder haben diese Kräder wieder einen extra Ein-/Ausschalter fürs Fahrlicht?
Weiß das zufällig jemand oder gibt es gar beide Lösungen?
Würde mich schon mal interessieren.
Schotte
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Lichtsensor. Du kannst im Menu vorwählen, ob du mit Abblendlicht oder mit Tagfahrlicht fahren willst. Wählst du das Tagfahrlicht, brennt es so lange, bis durch die Lichtverhältnisse auf Abblendlicht umgeschaltet wird. Wählst du Abblendlicht, wird das Tagfahrleicht nicht genutzt. Das Rücklicht brennt immer mit. Du kannst aber jederzeit auf Fernlicht umschalten, das Tagfahrlicht erlischt dann. Lichtschalter sind nach wie vor unzulässig.
Dem muss ich widersprechen. Das kommt ganz auf das Motorrad bzw die Bauart und die Gestaltung des Scheinwerfers an. Ganz extrem ist es bei Projektionsscheinwerfern. Da siehst du als anderer Verkehrsteilnehmer genau nichts, wenn du nicht genau von vorne in den Scheinwerfer schaust. Schon von leicht schräg erscheint so ein Scheinwerfer dunkel.
Dazu kommt noch, dass das reinweiße Licht am Tage und insbesondere bei Sonnenschein viel mehr auffällt als das leicht gelbliche Licht einer H4-Lampe. Kommt dann noch hinzu, dass auch ein Freiflächenscheinwerfer ungünstig gestaltet oder klein ist, sieht man das Tagfahrlicht deutlich besser.
Gilt halt nicht für jedes Motorrad. Für die derzeitigen KTM z.B. aber ganz sicher. Achte mal im Verkehr drauf.
Aber auch der schmale senkrechte Streifen bei den BMW S1000R fällt mehr auf als deren Licht - die Form spielt wohl auch noch eine Rolle.
Also ich denke mal, das die Motorradentwickler die Lichtwirkung sicher vor dem Serienstart aufgiebig getestet und mit Abblendlicht verglichen haben.
Aber auf was man bei der Kradwahl heutzutage alles zu achten hat! Echt anstrengend! Das war bei der HuFü noch anders! Da konnte man nur zwischen hohem und tiefem Lenker sowie zwischen Standard und "de luxe" (mit Drehzahlmesser und verchromten Tankseitenblenden!) wählen ...
Übrigens: ich stehe ja total auf diese schicken bunten TFT Displays, die gerade aus der Ober- in die Mittelklasse einziehen ...
Schotte
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@Falcone: Bei uns im Tal gibt es viele elendlange Geraden, wo ich das Tagfahrlicht aus großer Distanz jeweils kaum wahrnehme. Das Fahrlicht hingegen fällt auch dann noch auf. Muss aber zugeben, dass ich dabei noch nie auf die Bauart oder Gestaltung des Scheinwerfers geachtet habe.
Gruß Serpel
"DA SIND WIR LETZTES MAL AUCH GESESSEN MIT BLICK AUF DAS MURMELTIER!"
Mit der Sichtbarkeit aus großer Distanz magst du recht haben. Da habe ich wiederum noch nicht drauf geachtet. Mir fällt halt hier im kurvigen Geläuf auf, das Tagfahrlicht durchaus auffällt.
Ich hatte im Oktober eine Begegnung der besonderen Art. Ich mußte mit PKW+Anhänger in der Dämmerung eine Bundesstraße kreuzen, von rechts kommt ein Fahrzeug, welches ich als "PKW = weit weg" einordne und anfahre. Es war aber eine BMW-GS mit Tagfahrlicht auf beiden Zylindern ... Kommt er von links, sind wir eventuell beide tot.
Das ist es auch heute noch. Je nach dem, wie und wieviele Scheinwerfer angebaut sind. Es ist z.B. nach StVZO nur eine zusätzliche Nebelleuchte unterhalb des Hauptscheinwerfers erlaubt, die nur mit Abblendlicht brennen darf. Ebenso ist auch nur ein zusätzlicher Fernscheinwerfer erlaubt. §§ 50 und 52 StVZO Bei EU-Zulassung sind aber zwei Nebelscheinwerfer erlaubt. Ebenfalls aber nur ein zusätzlicher Fernscheinwerfer, falls das Motorrad nicht schon zwei Fernscheinwerfer hat. Viele blicken da nicht mehr durch. Wenn einem also am Tage so eine GS entgegenkommt mit zwei angeschalteten Nebelscheinwerfern (Breitstrahlern) auf den Sturzbügeln, so ist deren Anbringung zwar zulässig, die Benutzung aber nicht. Denn dazu müssen schlechte Sichtverhältnisse gegeben sein.
Ich frage mich halt manchmal, ist es reiner Egoismus, nur Blödheit oder übertriebene Geltungssucht? Genauso bei den Motorradfahrern, die meinen, sicherer unterwegs zu sein, wenn sie dauerhaft mit Fernlicht fahren.
ZitatIch frage mich halt manchmal, ist es reiner Egoismus, nur Blödheit oder übertriebene Geltungssucht?
Nöh - das ist halt bei dieser Marke irgendwie normal - achte mal im Autobereich drauf! Was meinste wohl, was die meisten dieser Nebelscheinwerferkutscher da für ein Fabrikat bewegen ....
ZitatDas ist es auch heute noch. Je nach dem, wie und wieviele Scheinwerfer angebaut sind. Es ist z.B. nach StVZO nur eine zusätzliche Nebelleuchte unterhalb des Hauptscheinwerfers erlaubt, die nur mit Abblendlicht brennen darf. Ebenso ist auch nur ein zusätzlicher Fernscheinwerfer erlaubt. §§ 50 und 52 StVZO
War zu DDR Zeiten auch schon so - genau so hab ich ja Anno 89 die Emma aufgerüstet - die war ja ursprünglich (in Ermangelung eines überdachten Vierrades) für den täglichen Weg zur Arbeit gedacht. Wer konnte denn damals auch ahnen, das es kurz nach Fertigstellung des damaligen Neukradumbaus zu einer Wende, verbunden mit Betriebsschließung und somit Arbeitsplatzwegfalls kommen würde ....
Die Emma ihrerseits sieht heute noch genauso aus wie damals ... und ist in zwei Jahren auch schon ein waschechter Oldtimer (und hat inzwischen über 77.000 km auf dem Buckel) ... wo ist nur die Zeit geblieben ...
Schotte
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