Ein Bekannter fährt eine Mille GT mit Integralbremssystem. Er fährt das Teil seit Jahrzehnten und hat sich zur Angewohnheit gemacht, immer nur mit dem Bremspedal zu bremsen. Deshalb ist die entsprechende Scheibe vorn am Ende. Die andere Seite ist annähernd neuwertig. Seine Frage war nun, ob er jede beliebige Scheibe mit Betriebserlaubnis montieren kann oder ob er beide Scheiben vorne ersetzen muss.
Wenn es nicht zu spät ist, die beiden Scheiben untereinander tauschen. Ansonsten würde ich beim Hersteller der vorhandenen Scheiben bleiben und nicht mit anderen Fabrikaten mischen.
Es ist zu spät! Eine Scheibe ist hin. Technisch gibt es keinen Grund, die identischen Scheiben zu benutzen. Die rechte wird über den Handhebel, die linke zusammen mit der hinteren Scheibe über den Fußhebel betätigt.
Die Frage ist, was der TüV sagt. Oder die Rennleitung.
Da die Geschichte mir keine Ruhe gelassen hat, war ich eben beim Obertüvler. Es gilt folgendes:
Man darf (egal ob Integralbremssystem oder konventionelle Bremse) unterschiedliche Scheiben und Beläge verwenden! Zu beachten ist:
- Die Teile müssen eine KBA-Nummer haben - Die Scheiben müssen identische Durchmesser haben - In der ABE darf nicht stehen, dass eine der beiden Scheiben nur paarweise verwendet werden darf.
zu spät gelesen, joo, kein problem... weder bei der bremswirkung, noch bei der eintragung... wenn er eine orginal nimmt schaut es aber gefälliger aus, so er denn eine bekommt... denke aber inzwischen wieder lieferbar... soll einfach mal beim guzzi wieser anfragen, der ist recht gut sortiert... und bremsbeläge sind orginal eh unterschiedliche drauf, orginal, damals zumindest... auch wenn das nie ein tüffler kontrolliert, oder gar merken wird...
Du hast das schon verstanden, Serpel? Laut Tüv darfst du auf deiner S rechts und links unterschiedliche Scheiben und Beläge fahren. Das erstaunt mich schon. Ein wenig...
Mein Einwand war folgender: Wenn man rechts und links stets identische Bremsen verwenden müsste, wären Einscheiben-Anlagen nicht zugelassen. Unterschiedlicher als rechts ne Bremse und links keine Bremse geht nicht.
Gruß Serpel
"DA SIND WIR LETZTES MAL AUCH GESESSEN MIT BLICK AUF DAS MURMELTIER!"
Zitat von 3-Rad im Beitrag #10Wieso? Ich fahre sogar auf einer Scheibe zwei Bremssättel mit unterschiedlichen Belägen. Welches Problem sollte das verursachen?
Zitat von Serpel im Beitrag #11Ja, Thomas, ich hatte das verstanden. ... Gruß Serpel
Aaahhh ok! Ich bin da ja deiner Meinung, hätte aber nicht erwartet, dass der TüV die unsrige Meinung teilt. So klar war das dort auch offensichtlich nicht. Man hat schon irgendwo im deep space nachgehört...
ZitatMan darf (egal ob Integralbremssystem oder konventionelle Bremse) unterschiedliche Scheiben und Beläge verwenden! Zu beachten ist:
- Die Teile müssen eine KBA-Nummer haben - Die Scheiben müssen identische Durchmesser haben - In der ABE darf nicht stehen, dass eine der beiden Scheiben nur paarweise verwendet werden darf.
Kann der TÜVler das irgendwie belegen? Oder hat er das einfach nur so gesagt?
Klar, im Vergleich zum Auto wirkt die Bremskraft ja hier nur auf ein Rad. Ob es da auf einer Seite nun mehr bremst, als auf der anderen, ist eigentlich bremstechnisch wurscht. Aber genau das kann durch unterschiedliche Bremsbeläge geschehen. Auf jeden Fall würde man so Bremsleistung verschenken. Das mit den unterschiedlichen Scheibengrößen ist ja klar. Im Grunde schließt das die ABE ja schon aus. Zumindest wüsste ich kein Motorrad, das eine ABE für unterschiedliche Scheibengrößen hat, von der dann zu ändernden Position der Bremszange mal ganz abgesehen. Aber als logische Folge des oben Gesagten wäre es theoretisch auch wurscht, wenn auf der einen Seite des Rades eine größere und auf der anderen Seite eine kleinere Scheibe wäre. Wenn dem nun so wäre, warum sollte es dann eine ABE geben, in der steht, dass Scheiben nur paarweise verwendet werden dürfen?
Ich finde es ja gut, das der TÜVler das so sieht, aber logisch ist es in sich nicht. Aber es ist praxisgerecht. Speziell bei den Integral-Guzzis.
Zitat von Falcone im Beitrag #14[quote] Kann der TÜVler das irgendwie belegen? Oder hat er das einfach nur so gesagt?
Nein. Ein Freund vom mir ist TüV-Ingenieur. Der hat beim Leiter TüV-Saarland angerufen, der wiederum sich rückversichert hat und eine halbe Stunde später oben geschriebenes Statement abgelassen hat. Also ich halte das für glaubhaft. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Herren hier eher alles kritisch sehen und mir das ein oder andere Anliegen abgelehnt haben.
Zitat von Falcone im Beitrag #14 Auf jeden Fall würde man so Bremsleistung verschenken.
Ja. Deshalb verwundert mich das ja auch. Und ich hätte eher gedacht, dass an einem Rad nur identische Scheiben und Beläge verwendet werden dürfen. "Integralbremssystem? Egal! Gesetz ist Gesetz und das gilt für alle!" Das hätte eher in mein Weltbild gepasst...
Zitat von Falcone im Beitrag #14 Aber als logische Folge des oben Gesagten wäre es theoretisch auch wurscht, wenn auf der einen Seite des Rades eine größere und auf der anderen Seite eine kleinere Scheibe wäre.
Nein, das ist ja seiner Aussage nach ausgeschlossen. In Theorie und Praxis.
Zitat von Falcone im Beitrag #14 Aber es ist praxisgerecht. Speziell bei den Integral-Guzzis.
Ich halte es für die Integral-Guzzis für praxisgerecht. Persönlich würde ich lieber 30000 km mit dem selben Öl fahren, als zwei verschiedene Bremsscheiben ans Moped zu tackern.