Hallo Forum, Ich habe eine Frage.Es war ja damals so,das eine originale 80er in der Haftpflichtversicherung sauteuer war,selbst wenn man diese mit Motorradführerschein gefahren hat. Es galt dieses 80 km/h Höchstgeschwindigkeit als Anlaß.Hat man hingegen ein größeres Ritzel,oder gar diesen 90 ccm Satz mit Zulassung montiert,so wurde dies zum Motorrad bis 7 kW und war in Sachen Haftpflichtversicherung plötzlich spottbillig. Nun habe ich hier eine originale 80er mit 80 km/h Höchstgeschwindigkeit und frage mich,ob diese Regelung überhaupt noch besteht,denn die 80 km/h Klamotte,welche ja noch vor Jahren sogar noch für die 125er galt,ist ja inzwischen weggefallen. Kann jemand von euch dazu etwas genaues sagen?