Im FJ-Forum geistert gerade ein Thema um, wo jemand Sfr 460,-- Strafe zahlen durfte, als er mit einem Anhänger durchs Land fuhr. Sein Vergehen: die Abreissleine war am Auto über den Kugelkopf gelegt (wie in D wohl üblich) und nicht an einer festen Stelle mit dem Auto verbunden. Ist dem so?
Ich hab noch nicht einmal so eine Leine an meinem alten Trailer. Kann es sein, daß ich letztes Jahr auf meiner Tour zum Luganer See einfach nur Schwein hatte?
Ich frag' mich ja, wie so'n Dreimillimeterdrahtseil ungebremste 750 Kg Anhänger bändigen soll , aber gut ... werde zukünftig immer den Karabinerhaken in irgend eine Öse oder Bohrung klipsen, und dann ist dem Gesetz Genüge getan .
Zitat von ADAC-Artikel...soll ein Sicherungsseil aus Draht die Bremse auslösen und so den abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stillstand bringen.
So wie ich das verstanden habe, ist das die "Auflaufbremse verkehrt", d.h. das Seil löst nur die Anhängerbremse aus.
Alkoholfreies Bier... schmeckt richtig, ist aber falsch.