Ich hab einen Kleinwagen gekauft, der 165x14 Reifen und entsprechende Felgen im Fahrzeugschein stehen hat. Der Verkäufer hat mir jetzt 185x15 Räder mit entsprechenden Felgen angebaut, die auch zusätzlich in den Ungarischen COC Papieren stehen. Kann und muß ich die jetzt eintragen lassen, oder muß ich damit gar zum Tüv?
Das kann ich fast nicht glauben, die Kiste ist mit den größeren Reifen doch deutlich schneller, als der Tacho anzeigt und das darf eigentlich nicht sein ...
Wenn die Reifengröße in den CoC-Papieren aufgeführt ist, musst du sie nicht eintragen lassen. Sicherheitshalber eine Kopie der CoC-Papiere ins Handschuhfach legen.
Formal werden im Amt die ausländischen COC-Papiere eingezogen und adäquate, deutsche Papiere ausgegeben. So lief es auch bei meiner holländischen Reise-W. Aber man kann es auch so probieren. Die Zulassung gilt ja europaweit.
Die CoC-Papiere dürfen gar nicht eingezogen werden. Sie sind die Basis der Zulassung. Quasi das, was früher die Datenseite des Fahrzeugbriefes war. Es gibt auch sozusagen keinen "ausländischen" CoC-Papiere, sondern nur europäische, die in jedem Land der EU ausgestellt sein dürfen und in jedem Land gelten.
ZitatDie Zulassung gilt ja europaweit.
Eben nicht. Die Zulassung eines Fahrzeuges erfolgt nach deutschem Recht: Zulassungsbescheinigung I und II. Die CoC-Papiere gelten jedoch europaweit. Hat man sie, kann man ein Fahrzeug auf deren Basis auch in einem anderen EU-Land und bedingt auch in der Schweiz problemlos zulassen.
Ja, und es gibt keine Reifen ohne. Und man kann ja durchaus unterstellen, daß bei freigegebenen Reifen der Durchmesser ungefähr gleich bleibt. Also die Flanke bei anderem Felgendurchmesser variiert.