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Dieses Thema hat 3 Antworten
und wurde 212 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Nisiboy Offline




Beiträge: 5.694

14.07.2016 09:47
Versicherungsfrage PKW Hagelschaden Antworten

Tach auch,
zugegeben: In Versicherungsfragen bin ich Laie. Und bevor ich versuche mich in die Vertragsbedingungen und den Sprachjargon der Versicherer einzugrooven ... vielleicht kann mir jemand in einfachem Deutsch mitteilen, was das für mich bedeutet.

Folgende Situation: Mein Auto (BMW 320 i, BJ 1998, ca. 240.000 km) hat durch den Tornado Anfang Juni einen Hagelschaden davongetragen.
Nun steht im Gutachten:
Reparaturkosten 1.162,50 zzgl. MwSt. = 1.383,38
Wiederbeschaffungswert 1.900.-
Restwert (von 20,- bis max. inkl. MwSt.) 890,-

Ich möchte den Wagen auf jeden Fall behalten.
Was würdet Ihr mir empfehlen, was gilt es zu beachten.

Dankeschön für sachdienliche Hinweise.

Grüße aus dem Norden

Nisiboy

Mattes-do Offline




Beiträge: 6.839

14.07.2016 11:39
#2 RE: Versicherungsfrage PKW Hagelschaden Antworten

Ich lese daraus das Du Maximal 1090,- von der Versicherung bekommst (Wiederbeschaffungswert - Restwert).

Man möge mich berichtigen wenn ich falsch liege.

Gruß,
Mattes

thomasH Offline




Beiträge: 5.871

14.07.2016 13:02
#3 RE: Versicherungsfrage PKW Hagelschaden Antworten

Nö, das ist nicht richtig!

Der Wiederbeschaffungswert liegt über dem Schaden. Also handelt es sich
nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden und der Wagen kann zu dem
im Gutachten genannten Zahlen repariert werden.

Um Klarheit zu haben, teilst du am besten deiner Versicherung mit, wie
du vorgehen willst und bittest um Freigabe.

Und dann weiterhin: Gute Fahrt!

Viele Grüße
Thomas

thomasH Offline




Beiträge: 5.871

14.07.2016 13:05
#4 RE: Versicherungsfrage PKW Hagelschaden Antworten

Der Restwert wäre nur wichtig, wenn Nisi auf die Idee kommen sollte,
gemäss Gutachten abzurechnen, also ohne die Kiste entdellen zu lassen.
Auf den ersten Blick würde er sich dann nämlich über die 1162,50 freuen
wollen, würde dann aber nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs-
und Restwert bekommen.

Alles nicht so einfach. Aber da er ja reparieren will ist das in meinen
Augen ein klarer Fall!

Viele Grüße
Thomas

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