Tach auch, zugegeben: In Versicherungsfragen bin ich Laie. Und bevor ich versuche mich in die Vertragsbedingungen und den Sprachjargon der Versicherer einzugrooven ... vielleicht kann mir jemand in einfachem Deutsch mitteilen, was das für mich bedeutet.
Folgende Situation: Mein Auto (BMW 320 i, BJ 1998, ca. 240.000 km) hat durch den Tornado Anfang Juni einen Hagelschaden davongetragen. Nun steht im Gutachten: Reparaturkosten 1.162,50 zzgl. MwSt. = 1.383,38 Wiederbeschaffungswert 1.900.- Restwert (von 20,- bis max. inkl. MwSt.) 890,-
Ich möchte den Wagen auf jeden Fall behalten. Was würdet Ihr mir empfehlen, was gilt es zu beachten.
Der Wiederbeschaffungswert liegt über dem Schaden. Also handelt es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden und der Wagen kann zu dem im Gutachten genannten Zahlen repariert werden.
Um Klarheit zu haben, teilst du am besten deiner Versicherung mit, wie du vorgehen willst und bittest um Freigabe.
Der Restwert wäre nur wichtig, wenn Nisi auf die Idee kommen sollte, gemäss Gutachten abzurechnen, also ohne die Kiste entdellen zu lassen. Auf den ersten Blick würde er sich dann nämlich über die 1162,50 freuen wollen, würde dann aber nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert bekommen.
Alles nicht so einfach. Aber da er ja reparieren will ist das in meinen Augen ein klarer Fall!