Zuständig ist der Verursacher - nur ist der meißtens nicht in der Lage dies zu tun. Sei es durch Verletzung, Schock oder schlicht weil er keinen Besen dabei hat.
Wenn die Feuerwehr vor Ort ist, erledigt die dies in der Regel und wenn es starke Verschmutzungen sind (die den Verkehr behindern) macht dies auch schon mal die Polizei (in den Rinnstein fegen) aber Zuständig und eventuell Haftbar ist der Verursacher. Wie Du schreibst, wurde ja die Straße geräumt - aber keiner hat die Glasscheiben auf dem Rad-/Gehweg bemerkt - passiert.
Die Frage ist nur was geschieht wenn sich dadurch Menschen verletzen oder einen Schaden (zerschnittene Reifen) davon tragen. Zwar ist der Verursacher zuständig aber ist eventuell auch die Polizei haftbar, da sie nicht überprüft hat ob der Bereich wieder gefahrlos genutzt werden kann?
Die Feuerwehr hat hier anderthalb Stunden rumgestanden.
Aber wahrscheinlich träumen die schon von ihrer 24 000 000 € teuren neuen Feuerwache, deren Preis jetzt in knapp zwei jahren um 25% gestiegen ist und das ohne das bisher mit dem Bau begonnen wurde.
Mein Patenkind macht zur Zeit eine Ausbildung als Berufskraftfaher und muss auch öfters zum räumen einer Unfallstelle ausrücken. Das heisst u.a. Unfallautos bergen, Bindmittel streuen und die Unfallstelle kehren / säubern...
Ich hoffe inständig das ihm dabei nie etwas passiert.....
LG PeWe
"...Ich fahre so langsam, dass man mich nicht blitzen muss – mich kann man malen!"
Also hier sieht man nach solchen Ereignissen immer die Leute in orange die Straße fegen (Bauhof der Gemeinde/Stadt) und ich denke, die werden von den "Grün-Weißen" (ähhh Blau-Silbernen) beauftragt. Wer das am Ende zahlt, muss ja meist erstmal geklärt werden.
Nordlichgrüße Caro
;-)) Kann geistige Unbeweglichkeit eigentlich als Behinderung angesehen werden?