Ja Angelschirm klingt auch nicht realistisch. Hättest erektoral Suspensorium sagen sollen.
Aber wir schweifen gerade minimal vom Thema ab, glaube ich.
Feldweg-Streuner *erfahr dir die Welt* Ich bin das Schaf im Wolfspelz und möchte niemalsnicht zurück zur Herde. ***********************************************
Omma Gerichhausen aus der Rheinischen Nachbarschaft hat mit 86 Jahren einen Exhibitionisten derartig mit dem Regenschirm verdroschen, das der mit seinem guten Stück ins Krankenhaus eingeliefert werden mußte.
Ja die war sauer, dass der Typ sich nur entkleiden wollte.
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ZitatSoweit ich informiert bin, kann Dir jeder zugelassene Waffenhändler die Dinger abkaufen. Oder jeder Privatmann, der zum Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen berechtigt ist.
Ja, schon klar aber mich interessiert halt wie das abläuft, schickt der mir seinen Waffenschein und ich ihm Meinen? Ich habe halt ein ungutes Gefühl über's Internet Waffen zu verkaufen und im näheren Umfeld habe ich die DInger schon angeboten bestand aber kein Interesse. Da Dinger aber wohl noch so 300 Euro bringen können, bin ich zu geizig die entsorgen zu lassen.
Eine Freundin hat ihre Jagdwaffen tatsächlich so vertickt. Kopie Waffenschein zum Kaufvertrag, Ausweisnummer mit dazu. Allerdings persönliche Übergabe. Versand wäre interessant, wenn was wegkommt. Wäre dann eigentlich Angelegenheit des Empfängers. Echt grenz wertig.
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Ich hab da schon Sachen verkauft. Ist fast wie bei ebay: Anmelden, Anzeige einstellen, Festpreis oder Ersteigern. Kostet immer Gebühr, deren Höhe sich prozentual nach dem Verkaufspreis berechnet.
Hat jemand dein Objekt ersteigert oder direkt gekauft, empfiehlt es sich, sich eine Kopie der Legitimation faxen oder mailen zu lassen. Je nach Käufer kann das eine Waffenhandelserlaubnis oder eine Waffenbesitzkarte sein, dazu sollte eine Ausweiskopie vorliegen und eine Info über die zuständige Waffenbehörde. Ich habs dann so gemacht, dass ich bei der Waffenbehörde des Käufers angerufen und nachgefragt habe, ob die Dokumente noch gelten und alles in Ordnung ist. Wenn da ein JA kommt und auch die Mäuse überwiesen sind, kannst Du ein Paket mit persönlicher Übergabe, also quasi ein Einschreibe-Paket, auf den Weg bringen.
Anschliessend musst Du den Verkauf mittels Formular deiner zuständigen Waffenbehörde mitteilen.
Einfacher ist es natürlich, wenn der Käufer persönlich kommt. Aber mit der vorab beschrieben Vorgehensweise bin ich noch nie reingefallen.
Zitat von Maggi im Beitrag #26Danke Berni, das hilft schonmal. Gibt's eigentlich bei Kurzwaffen besondere Regeln?
Nö, alles, wofür eine Erwerbsberechtigung notwendig ist, wird gleich behandelt. Aufpassen musst Du aber bei Munition, da verweigern manche Versender die Beförderung.