Allwissendes Forum, ich wäre für Hilfe zu folgender Frage dankbar:
Ein Freistellungsauftrag kann auf mehrere Banken etc. aufgeteilt werden. Hier mal eine Mietkaution, dort mal was anderes... über die Jahre kann man den Überblick verlieren, an wen man in welcher Höhe mal einen Freistellungsauftrag erteilt hat.
Nun hab ich mal gehört, dass es unschädlich wäre, jedem den vollen Höchtsbetrag zu erteilen. Denn für das Finanzamt wäre es egal. Käme ein Steuerpflichtiger über den Freibetrag, würde ab dann gekappt.
Wenn das so wäre, hülfte das sehr. Denn andernfalls müsste ich rausfinden, an wen ich in den letzten 30 Jahren solche Aufträge erteilt habe, um mal wieder einen reset durchzuführen.
Das WWW hat mir keine klare Antwort geliefert. Weiß hier jemand Bescheid?
Gruß
susu
PS: Ja, gleich aufschreiben hätte geholfen.
___________________________________________________ Alle Diäten laufen darauf hinaus, dass Pommes Frites verboten sind.
Wenn du Bank A einen FSA über 801.- erteilst, dann wird der auch, bei gegebenen Abgeltungssteuerpflichtigen Erträgen, ausgeschöpft. Und wenn du bei Bank B auch 801.- erteilt hast, dann wird der auch, bei gegebenen Abgeltungssteuerpflichtigen Erträgen, ausgeschöpft. Bank A weiß von Bank B nämlich nix!
Damit hättest du deinen Freistellungsbetrag doppelt ausgeschöpft, und das findet das Finanzamt gar nicht gut. Da den Steuerbehörden über deine SteuerTIN, die Ausschöpfung deines Freistellungsauftrags gemeldet wird, fällt das dort wahrscheinlich auch auf. Eigentlich müsstest du diesen Sachverhalt eh steuerlich in der Veranlagung nachversteuern, ansonsten ist dies wohl Steuerhinterziehung.
Auch kann das Bundesministerium der Finanzen/FA´s die hinterlegten Freistellungsbeträge elektronisch abrufen und abgleichen.
Ich würde einfach allen Instituten eine Kündigung des FSA senden, und dann den max. FSA 801.- einfach neu verteilen, je nach Bedarf.
Danke! genau da liegt mein Problem. ich weiß gar nicht mehr, wem ich in 30 Jahren alles einen FSA gegeben habe.
Also werde ich wohl deinen Tipp aufgreifen und mir aufstellen lassen, wer wo was von mir hat. Ist es tatsächlich das BundesMINISTERIUM der Finanzen oder eine nachgeordnete Behörde?
Gruß
susu
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Wenn ich mein Bankkonto aufrufe, kann ich unter "Service" sehen, wie hoch mein Freistellungsauftrag ist. Schau doch mal, ob das bei deinen Bankverbindungen nicht auch möglich ist.
Danke Falcone, Das gilt ja aber nur für FSAs auf meinem Bankkonto. Ich habe aber solche Aufträge wer weiß wo.
Ich komme drauf, weil ich grad eine Mietkaution erneuern musste. Die hatte ich bislang als Bundesschuldbrief anlegen lassen, um nicht den mickrigen Sparbuchzins nehmen zu müssen, zu dem es der Vermieter anlegt. Mit Zustimmung des Vermieters natürlich, der Pfandgläubiger wurde. Also hatte ich bei der Bundesschuldenverwaltung / Finanzangentur einen FSA. Das Wertpapier ist nun ausgelaufen. Solche Bundesanleihen kann ich als Privater nun nicht mehr verlängern. Darum will der Vermeiter nun die Kaution auf seinem Sparkonto seiner Bank. die haben nach FSA angegfragt. Das ist dann schon der zweite, der außerhalb meiner Bank läuft. und so hat es in all den Jahren viele Anlässe gegeben, FSAs "irgendwo" zu erteilen und ich habe keinen Überblick mehr.
susu
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§ 9 Abrufe durch den Steuerpflichtigen Für Verfahren, die dem Steuerpflichtigen (§ 33 der Abgabenordnung) den Abruf von zu seiner Person gespeicherten Daten ermöglichen, gelten die §§ 1 bis 8 entsprechend. Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn anstelle des Steuerpflichtigen seinem gesetzlichen Vertreter, Vermögensverwalter, Verfügungsberechtigten, Bevollmächtigten oder Beistand eine Abrufberechtigung erteilt wird.
"§ 8 Ergänzende Regelungen und Verfahrensdokumentation Bei Einrichtung eines Abrufverfahrens sind von den beteiligten Stellen zu regeln und in einer für sachverständige Dritte verständlichen Weise zu dokumentieren Anlass, Zweck und beteiligte Stellen des Abrufverfahrens,."
Heißt: wer's macht, steht wieder woanders. Ich werde jetzt mein FA anrufen, wo ich "vorstellig" werden muss
Gruß
susu
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Genau das, was Du in Deinem letzten Satz schreibst, wollte ich Dir gerade empfehlen. Auch wenn das hier wieder Gelästere gibt: Gerade beim FA habe ich den Eindruck, dass die sehr froh sind, wenn mal jemand ganz normal anruft und höflich Fragen stellt. Mein Eindruck ist auch, dass die Finanzbeamten nicht per se gegen einen Steuerpflitigen agieren, (wie es immer so gern kolportiert wird) sondern gern auch mal Tipps und Hilfe geben.
Freistellungsaufträge müssen ab dem 01.01.2016 die Steuer-ID enthalten, andernfalls wird die Steuer unmittelbar an das FA abgeführt. https://www.gv-bayern.de/standard/artike...auftraegen-4375 wird zwar zum Ende des Jahres bei der EK-Stuererklärung wieder erstattet, kann aber doch in einem Rutsch gleich mit erledigt werden.
Ähem: Von wieviel Cent Abgeltungssteuer pro Jahr reden wir hier eigentlich?
Alleine die Zeit für die Gedanken hier sind es nicht wert. Geschweige Porto und Telefon fürs herumfragen.
Und wer bei der Bundesschuldenverwaltung eine Mietkaution hinterlegt, nur um ein paar mehr Cent zu "erwirtschaften", der ist schon echt ein Fuchs..........
Zitat von knorri im Beitrag #10Ähem: Von wieviel Cent Abgeltungssteuer pro Jahr reden wir hier eigentlich?
Alleine die Zeit für die Gedanken hier sind es nicht wert. Geschweige Porto und Telefon fürs herumfragen.
Und wer bei der Bundesschuldenverwaltung eine Mietkaution hinterlegt, nur um ein paar mehr Cent zu "erwirtschaften", der ist schon echt ein Fuchs..........
Knorri
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so kann man sich täuschen!
Die Zinsdifferenz Bundesschuldpapier zum Sparbüchlein machte einen Satz neue Reifen aus. Ich hab soviel Geld nicht zu verschenken. Und das ist flott arrangiert. Dauert "weniger", als hier zu schreiben
susu
PS Wir reden von 160.000 Cent Abgeltungssteuer pro Jahr ... also Portokasse quasi
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Vater Staat braucht das Geld umgehend und möchte nicht warten bis die Steuerpflichtigen die Steuererklärung für 2013 in 2016 abgibt und dann erst seien Zinseinkünfte deklariert. Wenn der Steuerpflichtige an sein Geld will, soll der Steuerpflichtige aus dem Quark kommen und die Freistellungsanträge stellen. Die FA macht bei gering verdienendem Bürger auch Sinn, der braucht dann keine EK-Steuererklärung.
Übrigens den Zinszins Effekt kann der Serpel ausrechen, bin jetzt zu faul.
ZitatWenn der Steuerpflichtige an sein Geld will, soll der Steuerpflichtige aus dem Quark kommen und die Freistellungsanträge stellen.
Verstehe ich immer noch nicht so ganz, wenn ich doch den Freibetrag so oder so bekomme kann ich das doch auch mit EK Erklärung machen oder geht's um die paar Cent Verlust, weil ich das erst ein paar Monate später mache?
Das klingt wirklich nach einem Knackpunkt Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ohne FSA das ganze Abgegoltene auf Dauer weg ist. So, wäre es tatsächlich egal (fast egal, aber hier dürfte der Zinsverlust tatsächlich so gering sein, dass es nicht lohnte, einen FSA zu stellen, wenn ich eh die (Abgeltungs-) Steuer zurückbekomme).
susu
___________________________________________________ Im Munde gewisser Leute reizen einen die eigenen Ansichten zum Widerspruch - Karl Waggerl