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Dieses Thema hat 28 Antworten
und wurde 828 mal aufgerufen
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Wolli52 Offline




Beiträge: 10.004

01.12.2015 16:47
#16 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

Stimmt, für den einzeln ist das der Fall.
Seht das aber auch mal von der anderen Seite.
Jedes Quartal werden i.d.R. die Zinsen den Konten gutgeschrieben. Von dem Zinsertrag möchte Papa Staat 25% sofort, damit er nicht bis Sankt Nimmerlein auf sein Geld warten muss.
Das macht bei 80 Millionen Sparern, ich spar mir das
Jedenfalls ein ordentlicher Betrag, der Papa Staat viel früher zur Verfügung steht.
Jedenfalls haben sich einige Schlaue bei der Finanzverwaltung einen Kopp darüber gemacht und scheint sich ja gelohnt zu haben.

Älterwerden ist nicht für Feiglinge

Wolli52 Offline




Beiträge: 10.004

01.12.2015 16:56
#17 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

Zitat von susu im Beitrag #15
wenn ich eh die (Abgeltungs-) Steuer zurückbekomme).



Meine Abgegoltene habe ich in der EK-Erklärung hübsch angegeben und wurde mit der EK-Nachzahlung verrechnet.

Älterwerden ist nicht für Feiglinge

Maggi Offline




Beiträge: 48.681

01.12.2015 17:51
#18 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

Zitat
Seht das aber auch mal von der anderen Seite.


Nö.

--
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Wisedrum Online




Beiträge: 8.696

01.12.2015 23:21
#19 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

Zitat von Wolli52 im Beitrag #13
Vater Staat braucht das Geld umgehend und möchte nicht warten bis die
Steuerpflichtigen die Steuererklärung für 2013 in 2016 abgibt und dann erst seien Zinseinkünfte deklariert.



Da hast Du (sie) Glück, dass Dir (ihnen) das Finanzamt so viel Zeit lässt und Dich (sie) nicht vorher schätzt.
Normalerweise zicken die eifrigen Beamten schon rum, wenn die Erklärung nicht Anfang Juni des
Folgegeschäftsjahres bei ihnen eingegangen ist. Das gilt für ohne Steuerberater.

Stellt man den Freistellungsantrag wegen mangelnden Überblicks mehren Instituten in voller Höhe aus,
ohne ihn sinnvoll zu splitten, kann es passieren, dass die Steuerbehörde schneller bei einem auf der Matte steht,
als ein Hund Männchen machen kann. Da wird dann ganz schnell fette Beute beim verwirrt oder gar vorsätzlich Handelnden gewittert.

So hat's mir mein Finanzberater erklärt.

Obacht lautet hier ergo die Mutter der Geldporzellankiste.

Wisedrum

susu Offline




Beiträge: 977

02.12.2015 10:10
#20 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

So. Hier das Ergebnis diverser Anrufe.

Es gibt in Deutschland keine zentrale Erfassung der Freistllungsaufträge (FSA) - so das Bundeszentralamt für Steuern.
Das heißt, niemand (außer einem selbst) hat eine übersicht. Die jeweiligen Banken wissen nur von dem ihnen gegenüber erteilten FSA.
Hat man selbst keine Übersicht, hat sie niemand. Auch nicht das eigene Finanzamt.

Finanzamt und Bundeszentralamt konnten nicht bestätigen, dass man Steuerhinterziehung beginge, wenn aufgrund zuviel/zu hoch erteilter FSA keine Abgeltungssteuer erhoben würde. Beim Bundeszentralamt gehen die Meldungen der Kreditinstute ein. Käme man in das Luxusproblem, dass mehr Kapitalerträge angefallen sind, als FSAs erteilt, würde das Bundeszentralamt die entspr. Bank anschreiben, damit diese Bank die Steuern nacherhebt und an das FA abführt.

Zumindest am Ende der Kette wird das ganze zu einem Nichtproblem. Hat man irgendwo einen zu geringen oder gar keinen FSA erteilt, mit der Folge dass das Kreditinstitut den Zinsertrag voll besteuert (selbst wenn der Ertrag eigentlich innerhalb des Freibetrages wäre), dann wird das bei der Einkommensteuererklärung wieder korrekt berechnet. Das heißt, insoweit zuviel gezahlte Kapitalertragssteuern werden erstattet.

Man fragt sich dann schon tatsächlich, was der Heckmäck soll. Zumindest ist es mir jetzt einigermaßen egal geworden.

Gruß

susu

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Im Munde gewisser Leute reizen einen die eigenen Ansichten zum Widerspruch - Karl Waggerl

Maggi Offline




Beiträge: 48.681

02.12.2015 10:40
#21 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

Danke für die Ausführungen, das ist der Grund warum ich seit Jahren keine FSA mehr (v)erteile.

--
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susu Offline




Beiträge: 977

02.12.2015 10:47
#22 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

Ach eins noch:

Es ist, wie Nisiboy schon andeutete.

Sowohl beim FA als auch beim Bundeszentralamt hatte ich sehr angenehme Gespräche. Beim FA sogar die Frage am Schluss: haben sie sonst noch Fragen, kann ich ihnen sonst noch mit etwas helfen.

In einem Schnulzenfilm wäre das der Anfang einer großen Freundschaft gewesen

susu

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Im Munde gewisser Leute reizen einen die eigenen Ansichten zum Widerspruch - Karl Waggerl

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

02.12.2015 10:52
#23 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

Danke, Susu, das war sehr erhellend. Ich hatte letztes Jahr mal meine FSA korrigiert und neu vergeben, weil auch ich dachte, dass falsche FSA für mich nachteilig sein könnten.

Grüße
Falcone

Maggi Offline




Beiträge: 48.681

02.12.2015 11:00
#24 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

Von der Bank bekommt man normalerweise eine Aufstellung der gezahlten Kapitalertragssteuern, die kann man dann bei der Steuererklärung einreichen.
So mache ich das zumindest seit Jahren, da ich öfter mal die Bank wechsle, war mir das mit den FSA zu lästig.

--
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Wisedrum Online




Beiträge: 8.696

02.12.2015 11:04
#25 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

Weil die von Susu gemachten Erläuterungen im Gegensatz zu den mir mitgeteilten Äusserungen
meines Bankberaters des Vertrauens stehen, habe ich mich auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern
selbst ein wenig aufgeschlaut.

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/K...sa_kv_node.html

Zitat:

"Das BZSt hat keine Informationen, in welcher Höhe und wo ein Steuerpflichtiger insgesamt seine FSA verteilt hat.
Bei Rückfragen zu erteilten FSA besteht nur die Möglichkeit, sich an diejenigen Institute zu wenden, zu denen
eine aktive Kundenbeziehung besteht. Nur hier kann die gewünschte Auskunft erteilt werden. Eine zentrale Stelle,
in der die Höhe der erteilten FSA gespeichert wird, gibt es nicht."

Demnach scheint es wirklich so zu sein, wie Susu berichtet. Und das in unserer sonst so "gläsernen Gesellschaft".

Ausprobieren durch die mehrfache Vergabe von FSA in voller Höhe möchte ich den Wahrheitsgehalt nicht.
Es könnte ja sein, das man in Sicherheit gewogen werden soll, um dann den
Finanzhammer aus voller Höhe zu spüren zu bekommen.

Für Denjenigen, der brav die KAP Anlage seiner Steuererklärung ausfüllt und Belege dazu einreicht als weitere
Betriebseinnahme, mag das alles keine Rolle spielen, da das Finanzamt nur einmal den Freibetrag mit den
Erträgen verrechnet im Steuerbescheid.

Für alle anderen Nichtangebenden ist es dagegen ein großer Unterschied, wenn sie stets erneut die jeweiligen Erträge mit
vollem Freibetrag verrechnet bekommen, ohne die Abgeltungssteuern, gegebenenfalls + weitere Abzüge,
abgezogen zu bekommen.

Dass die Finanzbehörde dieses Schlupfloch wegen mangelndem Durchblick ermöglicht und damit weniger Steuern kassiert,
kann ich mir kaum vorstellen.

Wisedrum

Grisi Offline




Beiträge: 1.392

02.12.2015 11:38
#26 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

von den Banken werden verbrauchte Freistellungsbeträge an die Steuerbehörden regelmäßig gemeldet.
Die Finanzbehörden wissen also ganz genau wie viele Abgeltungssteuerpflichtige Erträge über einen oder mehrere FSA nicht versteuert wurden.
Und in den Steuerdokumenten der Bank/Versicherung müsste auch angegeben sein, wie hoch ein etwaiger Freistellungsauftrag ausgeschöpft wurde.

Weiterhin können die Steuerbehörden jederzeit ohne die Banken zu informieren, eine Abfrage der Steuerstammdaten eines Steuerpflichtigen vornehmen.
Also z. B. bei welcher Bank hat Hr. Huber alles einen FSA hinterlegt.

Die Aussage dass eine FSA Nutzung über 801.- für Einzelpersonen keine Steuerhinterziehung wäre, kann ich inhaltlich nicht nachvollziehen,
da in so einem Fall tatsächlich Steuern auf Kapitalerträge nicht abgeführt wurden.

Mag sein dass die Behörden bei Feststellung dieses Tatbestands die Banken zur Korrektur auffordern, ob dies allerdings in jedem Fall passiert, wage ich aus meiner 18 jähringen Bankarbeitserfahrung zu bezweifeln.
Und dann hat der Steuerpflichtige den Schwarzen Peter und nicht die Bank.

Grüße
Christian

Wisedrum Online




Beiträge: 8.696

02.12.2015 12:16
#27 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

Also in diesem Punkt doch gläsern die Gesellschaft.
Dachte ich mir's.

Es wäre auch zu einfach gewesen, unerkannt "abschöpfen"
zu können.

Wisedrum

susu Offline




Beiträge: 977

02.12.2015 12:34
#28 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

(Fast) Alles was jetzt geschrieben wurde, widerspricht ja nicht dem, was mir gesagt wurde.

Dabei ist zu berücksichtigen: Die Gespräche, die ich geführt habe, haben natürlich immer unterstellt, dass der Steuerpflichtige seine Kapitalerträge im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung mitteilt. Nur auf diese "steuer-ehrliche" Situation beziehen sich die Antworten, die ich oben dargestellt habe.

Wer zuviel FSA erteilt, mit der Folge, dass von den Banken zu wenig Kapitalertragssteuer abgeführt wird UND dann noch die Zinserträge in seiner Einkommensteuererklärung NICHT angibt, für den gilt natürlich nicht, dass am Ende alles easy ist.

Für die Steuerhinterziehung ist Vorsatz Voraussetzung. Dabei reicht bedingter Vorsatz, ich nehme billigend in Kauf, dass es zur Rechtsverletzung kommt. Für das OB einer Steuerhinterziehung ist mitentscheidend, ab WANN ich sie überhaupt als gegeben ansehen kann. Dieser Zeitpunkt dürfte aber kaum VOR meiner Steuererklärung liegen. Denn erst diese und der dazu erteilte Steuerbescheid stellen die tatsächliche Steuerschuld fest. Gebe ich in meiner Einkommensteuererklärung alle Zinserträge an, wie soll ich da vorsätzlich Steuern hinterzogen haben. Selbst wenn ich DAVOR zu viele/zu hohe FSA erteilt habe?

Gruß

susu

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Im Munde gewisser Leute reizen einen die eigenen Ansichten zum Widerspruch - Karl Waggerl

Grisi Offline




Beiträge: 1.392

02.12.2015 13:02
#29 RE: Freistellungsauftrag Aufteilung Antworten

wenn die Überausschöpfung des FSA in der steuerlichen Veranlagung angegeben wird, ist es wohl keine Steuerhinterziehung, da es ja angegeben und nachversteuert wird.

Aber die Aussage, in solchen Fällen würden die Banken von den Behörden aufgefordert dies zu korrigieren ist möglich, aber nicht zwingend.

Falls deine Bank dies also nicht korrigiert hat, und du diesen Sachverhalt nicht in der Veranlagung angegeben hast, dann ist dies nach meinem Verständnis Steuerhinterziehung.

Aber ich bin weder Steuerberater noch Finanzbeamter, und es gibt in meiner Arbeit kaum etwas nervigeres als dieses Steuergedöns.

Es kommt auch regelmäßig vor, dass die Profis, also Steuerberater und Finanzbeamte, keine Ahnung von der Materie (Abgeltungssteuer) haben, und wir als Bank müssen dann den "Profis" erklären was sie eigentlich selbst wissen müssten

Grüße
Grisi

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