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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 633 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Katzenklo Offline



Beiträge: 1.904

11.05.2015 01:25
Bausparvertrag Antworten

Hallo wertes Forum,


ich hätte da mal 'ne Frage zu einem Bausparvertrag. Eigentlich nichts, was ich gerne ins Internet stelle, aber ich schreib' ja keine Zahlen dazu, was solls, und außerdem kenne ich ums Verrecken niemand, der sich mi sowas auskennt, also will ich doch mal Euer geballtes Fachwissen anzapfen.

Also: Es handelt sich um einen Uralt-Vertrag, abgeschlossen Ende 2003. Abgeschlossen bei der seligen Quelle Bauspar AG (war damals die günstigste). Der Laden ist ja schon seit langem dicht, seitdem werden die Altverträge von der BSQ Bauspar AG weitergeführt. Hatte mich nie groß um den Vertrag gekümmert. Abgeschlossen und über den Arbeitgeber monatlich einzahlen lassen (gleich vom Gehalt wqeg, damits das Gerld gar nicht erst "in den Fingern juckt"). Irgendwann arbeitslos geworden, natürlich keine Einzahlungen mehr. Dann ab und zu, wenn was übrig war, mal was eingezahlt. Letztes Jahr im Sommer kam dann Post mit der Mitteilung, so gehts ja wohl nicht, ich soll gefälligst wieder regelmäßig einzahlen. Mach' ich seitdem. Aktuell sind knapp 3/4 der vereinbarten Summe zusammen.

Nun kam ein Brief mit folgendem Text:
"blablabla Sinn und Zweck eines Bausparvertrages ist es, zielgerichtet zu festen, marktunabhängigen Zinsen zu sparen, um dann ein Bauspardarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu erlangen. blablabla Mit Annahme der ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge) bei Vertragsabschluß ist dies der von Bausparer und Bausparkasse übereinstimmend zugrunde gelegte Vertragszweck geworden. Dieser Zweck kann nicht mehr erreicht werden, da Sie ihren Bausparvertrag zwischen zeitlich voll bespart haben. Der Vollbesparung steht es gleich, wenn die Beantragung eines Bauspardarlehens wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der gebuchte Bonuszins den möglichen Darlehensanspruch übersteigt. Deshalb kündigen wir gemäß § 488 Abs. 3 BGB blablabla..."

Die wollen mich endlich loshaben, die Burschen! Irgendwie auch verständlich, schließlich gibts da immer noch ca. 5,5 Prozent, das ist im Moment echt ein Wort, und die zahlen ordentlich drauf. Andererseits wurde mir bei Vertragsabschluß versichert, daß dieser Vertrag auch als ganz normale Sparanlage betrieben werden kann, ohne Häuslebauen. Auch bei mehreren Anrufen von mir über die Jahre bekamm ich die Auskunft, daß es keine generelle zeitliche Begrenzung gibt.

Meine Frage: Dürfen die das? Was kann ich dagegen tun?

Viele Grüße & schonmal danke



Katzenklo

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

11.05.2015 07:41
#2 RE: Bausparvertrag Antworten

Mojnsen,
soweit ich informiert bin, ist das seit der Niedrigzinsphase gängige Praxis von Banken und Verzicherungen.

An Deiner Stelle würde ich mal zu soner Verbraucherschutzberatung gehen.

Ob die das dürfen? Die Frage ist wohl "juristisch". Bedenkt man aber, daß unsere Politik an Seiten der Verzicherungen steht, Stichwort Mindestzinssatz für Lebensverzicherungen bin ich mir nicht mehr sicher, ob ein gültiger geschloßener Vertrag in diesem Land noch was gilt.

P.S. meine Bausparverträge die ich hatte waren auch reine vermögenswirksame Leistungen.

you`re never to old for Rock 'n Roll

visit:
www.bad-seed.de

Hobby Online




Beiträge: 42.410

11.05.2015 21:40
#3 RE: Bausparvertrag Antworten

Zitat
Es handelt sich um einen Uralt-Vertrag, abgeschlossen Ende 2003.




was soll ich denn da sagen ?
meiner ist von 1988....

.
.
Gruß Hobby

der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....

Emma Offline



Beiträge: 220

12.05.2015 07:02
#4 RE: Bausparvertrag Antworten

Guten Morgen
Wenn dein Vertrag voll ist, also bis zur Bausparsumme, ist das eigentliche Ziel, das Darlehen nicht mehr im Vordergrund.
So hat mir meine Bausparkasse ebenfalls gekündigt, und mir wie nett, gleich ein neues Angebot gemacht.
Das habe ich dankender Weise abgelehnt da ich sowieso keine Arbeitgeber Sparzulage mehr bekomme.
Leg dein Geld in Yongtimern wie der W650 an. Meine ist Bj 99

Erdgasjochen Offline




Beiträge: 1.006

13.05.2015 19:39
#5 RE: Bausparvertrag Antworten

Moin zusammen!
heute Abend 20:15 auf HR Markt Magazin, genau das Thema
Gruß Jochen

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