Pechstein hat die Zulassung einer Schadenersatzklage vor einem deutschen Gericht gegen ihren Sportverband durchgesetzt. Damit ist die Macht der Sportmafia in Frage gestellt, die Sportler zwingt, zu unterschreiben, daß sie in Streitfällen (Doping) nur vor Sportgerichten klagen dürfen, nicht aber vor ordentlichen Gerichten. Sonst werden sie nicht zu Wettkämpfen zugelassen.
Das Gericht rügt damit die Verbände,ihre Machtposition gegenüber den Sportlern zu sehr auszunutzen (zu mißbrauchen).
Das finde ich SUPER, dieser Mafia ein Bein zu stellen!
Ha,was denkste was da für ein jahrzehnte alter riesen Muff ist.Wenn da jemand mal richtig das Deckchen anheben würde. Wie in sehr vielen anderen Bereichen dieser Bananenrepublik auch.
Sie war ja nachweislich nicht ged. sie hat eine angeborene Blutannomalie, also war sie immer sauber hatte bloss gegenüber dem Verband ein bisschen zu grosse Fresse da haben die gedacht, der zeigen wirs mal und nun.
Ja das habe ich auch gelesen. Ich war nur bisher der Auffassung es wäre Ihre Darstellung des Sachverhaltes. Na dann drücken wir ihr mal die Daumen und hoffen, dass Sie sich durchsetzen kann solange man sich noch an sie erinnert.
Also ich hab irgendwie keine Quelle gefunden, aus der hervorgeht, dass das 2009er Urteil aufgehoben worden wäre. Um Schadensersatz zu bekommen, müsste sie nun dieses Urteil der CAS anfechten. Ein sicher sehr langer Weg.
Die Sperre wurde 2009 von der Sportgerichtsbarkeit verhängt. Diese ist von der Justiz unabhängig und,wenn man so will, selbstständig. Sportler unterwerfen sich ihr über ihre Verbände freiwillig, weil sie sonst nicht mitmachen dürfen. Diese Sportgerichtsbarkeit unterliegt keiner Kontrolle. Man könnte also unterstellen, daß Verbände über sieMacht über die Sportler ausüben können. Die Sportler verzichten auf die Anrufung ordentlicher Gerichte.
Pechstein tut das nun doch, weil sie sich massiv geschädigt und ungerecht behandelt fühlt. Das Sportgerichtsurteil ist damit nicht aufgehoben. Frage ist aber, ob so ein Mafiavereinurteil irgendeine Relevanz für ein ordentliches Gericht haben muß. Sicher muß ein ordentliches Gericht alle dopingrelevanten Faktoren prüfen, aber eben unabhängig von Sportinteressen rein nach Gesetzeslage. Sollte dieses Urteil von dem des Sportgerichtes abweichen, wird es richtig spannend: Hatte das Komödienstadlurteil überhaupt eine Rechtskraft? Kann ein Privatgericht gültiges Recht aushebeln, oder steht staatliches Recht über dem Vereinsrecht (wovon ich mal ausgehe)?
Dann könnte sich daraus ein Schadensersatzanspruch ableiten lassen. Das würde ich sehr begrüßen.
Ich wurde von einem Sportgericht auch einmal verurteilt, was wirklich hahnebüchend war. Die Strafe war pillepalle, aber ich hatte keinerlei Reaktionsmöglichkeiten. Zahlen oder keine Rennen mehr fahren, das war die Alternative dieser Würmlinge. Ein ordentliches Gericht hätte das zerfetzt, war aber nicht zuständig.