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Dieses Thema hat 8 Antworten
und wurde 665 mal aufgerufen
 Gespanne
highlandgreen Offline



Beiträge: 1.885

24.10.2014 11:59
Blinkerfrage Antworten

Moin,

wenn ich recht informiert bin müssen doch die Blinker auf der rechten Seite vom Mopped abgeklebt / abgebaut werden. Wenn man die nun ganz enfernen will wie kriegt man das hin das das Blinkrelais nicht ins schleudern kommt ?

Lampe / Fassung einlöten, Schrumpfschlauch drüber und irgendwo verstecken oder gibt es da was eleganteres ?

Gruß Stefan

"If it has tits or wheels, it will give problems"

tom_s Offline




Beiträge: 6.215

24.10.2014 12:03
#2 RE: Blinkerfrage Antworten

Moin,
Du hast doch am Beiwagen auch einen hinteren Blinker, das sollte doch dann kein Problem sein.
Solange es keine LED-Blinker sind, dann kommt die alte Diskussion Blinkgeber contra eingelöteter Widerstand ins Spiel.



Gruß
Thomas

highlandgreen Offline



Beiträge: 1.885

24.10.2014 12:05
#3 RE: Blinkerfrage Antworten

Moin Tom,

du meinst Blinker wech, Drähte isolieren, fertich !!!

Gruß Stefan

"If it has tits or wheels, it will give problems"

Schokos Offline



Beiträge: 66

24.10.2014 12:06
#4 RE: Blinkerfrage Antworten

Hi Stefan,

ich habe bei mir die rechten Blinker sichtbar dran und immer TÜV bekommen. Die Fassungen sind leer, die Blinker des Beiwagens sind mit dem rechten hinteren Blinker gekoppelt. Funktioniert einwandfrei. Ob ich rechtlich 100 Prozent ordnungsgemäß unterwegs bin, kann ich nicht beantworten, den TÜV/KÜS hats nie gestört.

Gruß
Philipp

Maggi Offline




Beiträge: 48.681

24.10.2014 12:16
#5 RE: Blinkerfrage Antworten

Zitat
du meinst Blinker wech, Drähte isolieren, fertich !!!


Ja, genau so.

--
Blog

Falcone Online




Beiträge: 113.673

25.10.2014 11:23
#6 RE: Blinkerfrage Antworten

Rechtlich gesehen muss das, was dran ist, auch funktionieren.
Lediglich bei dem wahlweise eingetragenen Seitenwagen ist es zulässig, die/den rechten Blinker durch lichtundurchlässige Kappen abzudecken. Das steht aber nicht im Gesetz, sonder ist eine Richtlinie des TÜV aus den 60er Jahren, die heute keiner mehr kennt. Hella lieferte seinerzeit dafür so gar schwarze Kappen für die Ochsenaugen.
Da Seitenwagen heute seltenst noch wahlweise eingetragen werden, müssen also in aller Regel die rechten Blinker vom Motorrad entfernt werden. Statt dessen gibt es ja entsprechende Blinker am Seitenwagen.

Grüße
Falcone

tom_s Offline




Beiträge: 6.215

25.10.2014 18:25
#7 RE: Blinkerfrage Antworten

.. und wenn wir gerade beim Thema sind.
Ich bin ja gerade dabei mit Hilfe von Brothers Dötsch mein Rücklicht am Gespann (Moppedseite) dem am Beiwagen anzugleichen, also alles in einem Gehäuse. Blinker, Rück- und Bremslicht.
Meine Gespannbauer sagten mir, dass beim Gespann (was ja auch kein Einspurfahrzeug mehr ist) diese Regel des seitlichen Mindestabstandes des (linken) Blinkers vom Rücklicht nicht gilt.
Bin mal gespannt, was dann in zwei Jahren der TÜVer dazu meint.

Was sagt denn das allwissende Orakel dazu?



Gruß
Thomas

Falcone Online




Beiträge: 113.673

25.10.2014 18:40
#8 RE: Blinkerfrage Antworten

Da irrt der Gespannbauer.
Aber wir begeben und hier in verkehrsjuristische Haarspaltereien. Rein rechtlich gesehen gilt auch ein Gespann mit der Schlüsselnummer 19 noch als Motorrad, eben als Motorrad mit dem Anbauteil "Beiwagen" (siehe Zulassung, Führerschein etc.).
So paradox es klingt: Ein Motorrad mit Beiwagen bleibt rechtlich ein Einspurfahrzeug.
Es gelten für das Motorrad alle Vorschriften, die es für Motorräder so gibt. Der Beiwagen hingegen muss denen nicht unbedingt genügen, hier gelten eher allgemeine Vorschriften, da er sich als Anbauteil (wie ein Lenker oder ein Auspufftopf) rechtlich in einer Grauzone befindet. Es gibt einfach (fast) keine Richtlinien zum Beiwagen.
Insofern muss die Position der Blinker am Motorrad den Motorrad-Richtlinien entsprechen und auch entsprechende Motorrad-Prüfzeichen haben, am Beiwagen werden aber alle Leuchten mit Prüfzeichen akzeptiert, weil es eben keine klare RiLi gibt. Der eine Prüfer sagt dann, es muss wie beim Motorrad sein, der andere sagt, man könne sich an den RiLi für PKW orientieren, aber die meisten sagen gar nichts, weil sie sich aufs Glatteis begeben. Deswegen sind Leuchteneinheiten mit integrieren Blinkern allgemein akzeptiert, aber genau genommen nur am Beiwagen.

Grüße
Falcone

pelegrino Online




Beiträge: 51.606

27.10.2014 11:35
#9 RE: Blinkerfrage Antworten

Man kann aber auch die drei Grundregeln deutscher Behörden im Falle eines Falles zu rate ziehen:

1. - das war schon immer so.

2. - das war noch nie so.

3. - da könnte ja jeder kommen ...

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