wenn ich recht informiert bin müssen doch die Blinker auf der rechten Seite vom Mopped abgeklebt / abgebaut werden. Wenn man die nun ganz enfernen will wie kriegt man das hin das das Blinkrelais nicht ins schleudern kommt ?
Lampe / Fassung einlöten, Schrumpfschlauch drüber und irgendwo verstecken oder gibt es da was eleganteres ?
Moin, Du hast doch am Beiwagen auch einen hinteren Blinker, das sollte doch dann kein Problem sein. Solange es keine LED-Blinker sind, dann kommt die alte Diskussion Blinkgeber contra eingelöteter Widerstand ins Spiel.
ich habe bei mir die rechten Blinker sichtbar dran und immer TÜV bekommen. Die Fassungen sind leer, die Blinker des Beiwagens sind mit dem rechten hinteren Blinker gekoppelt. Funktioniert einwandfrei. Ob ich rechtlich 100 Prozent ordnungsgemäß unterwegs bin, kann ich nicht beantworten, den TÜV/KÜS hats nie gestört.
Rechtlich gesehen muss das, was dran ist, auch funktionieren. Lediglich bei dem wahlweise eingetragenen Seitenwagen ist es zulässig, die/den rechten Blinker durch lichtundurchlässige Kappen abzudecken. Das steht aber nicht im Gesetz, sonder ist eine Richtlinie des TÜV aus den 60er Jahren, die heute keiner mehr kennt. Hella lieferte seinerzeit dafür so gar schwarze Kappen für die Ochsenaugen. Da Seitenwagen heute seltenst noch wahlweise eingetragen werden, müssen also in aller Regel die rechten Blinker vom Motorrad entfernt werden. Statt dessen gibt es ja entsprechende Blinker am Seitenwagen.
.. und wenn wir gerade beim Thema sind. Ich bin ja gerade dabei mit Hilfe von Brothers Dötsch mein Rücklicht am Gespann (Moppedseite) dem am Beiwagen anzugleichen, also alles in einem Gehäuse. Blinker, Rück- und Bremslicht. Meine Gespannbauer sagten mir, dass beim Gespann (was ja auch kein Einspurfahrzeug mehr ist) diese Regel des seitlichen Mindestabstandes des (linken) Blinkers vom Rücklicht nicht gilt. Bin mal gespannt, was dann in zwei Jahren der TÜVer dazu meint.
Da irrt der Gespannbauer. Aber wir begeben und hier in verkehrsjuristische Haarspaltereien. Rein rechtlich gesehen gilt auch ein Gespann mit der Schlüsselnummer 19 noch als Motorrad, eben als Motorrad mit dem Anbauteil "Beiwagen" (siehe Zulassung, Führerschein etc.). So paradox es klingt: Ein Motorrad mit Beiwagen bleibt rechtlich ein Einspurfahrzeug. Es gelten für das Motorrad alle Vorschriften, die es für Motorräder so gibt. Der Beiwagen hingegen muss denen nicht unbedingt genügen, hier gelten eher allgemeine Vorschriften, da er sich als Anbauteil (wie ein Lenker oder ein Auspufftopf) rechtlich in einer Grauzone befindet. Es gibt einfach (fast) keine Richtlinien zum Beiwagen. Insofern muss die Position der Blinker am Motorrad den Motorrad-Richtlinien entsprechen und auch entsprechende Motorrad-Prüfzeichen haben, am Beiwagen werden aber alle Leuchten mit Prüfzeichen akzeptiert, weil es eben keine klare RiLi gibt. Der eine Prüfer sagt dann, es muss wie beim Motorrad sein, der andere sagt, man könne sich an den RiLi für PKW orientieren, aber die meisten sagen gar nichts, weil sie sich aufs Glatteis begeben. Deswegen sind Leuchteneinheiten mit integrieren Blinkern allgemein akzeptiert, aber genau genommen nur am Beiwagen.