vor einigen Wochen erhielt ich ein Schreiben von der Bezirkshauptmannschaft (schönes Wort)Innsbruck. Diese Behörde teilte mir unter dem Titel "Anonymverfügung" (noch ein schönes Wort)mit, dass mir zur Last gelegt wird, am 09.09.2014 mit dem auf meinen Namen zugelassenen PKW mit dem Kennzeichen B-xx256 auf der B177 um 20 km/h zu schnell gefahren zu sein. Das kostet mich € 45,oo
Würde ich bezahlen, wenn das zuträfe, shit happens, aber: Das Fahrzeug mit dem Kennzeichen B-xx256 gehört mir zwar, ist aber kein PKW, sondern mein treuer Piaggio Roller, der noch nie in Österreich war und auch nur 2 Räder hat, also kein PKW sein kann.
Also habe ich unter Beifügen einer Kopie der Zulassung der Bezirkshauptmannschaft entsprechend geantwortet, habe auch darauf hingewiesen, dass u.U. ein Auto mit gefälschtem Kennzeichen durch Austria fährt.
Heute kam die Antwort. In dieser wurde in keinster Weise auf meine Antwort eingegangen, mein Schreiben und die Zulassungskopie wurden "retourniert". Ich soll das Verwaltungsstrafverfahren abwarten, dann könnte ich Einspruch erheben.
Meine Frage ist jetzt: Was kann mir passieren, wie wehre ich mich gegen das "Verwaltungsstrafverfahren"?
Weitere Frage: Sind die österreichischen Behörden immer so unflexibel? Das an der Sache irgendwas nicht stimmen kann -schließlich ist ein Piaggio Roller kein Auto- ist doch wohl klar wie Klossbrühe.
ich bin zwar kein Ösi, aber ich würde mit den schreiben aus Österreich und deinem KFZ Schein bei dir Zuhause zur Polizei gehen und anzeige gegegen unbekannt erstatten mit dem entsprechenden Aktenzeichen hast du dann schon mal was womit du die Ösi-Polizei beschäftigen kannst, wenn die sich das nächste mal melden.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Wieso soll man sich denn nun auch noch im europäischen Ausland mit deren Ordnungswidrigkeitengedöns auskennen? Ich finde es eine Zumutung.
Könnens dann auch jemandem hier eine Zahlungsaufforderung zuschicken und es in deren Sprache abfassen oder muß eine im europäischen Ausland eingehandelte Owi , bzw. das dazugehörige Anschreiben in deutscher Sprache abgefasst sein?
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Die Frage ist doch eher die, wie die an Dein Kennzeichen gekommen sind.
Dazu solltest Du Dich fragen, ob Du in der Zeit in Österreich warst. Wenn ja. war z.B.der Roller dabei (Hänger oder hinten auf dem Womo quer)?
Denkbar wäre auch, daß man, solltest Du in Österreich gewesen sein, eine Halterabfrage in D gemacht hat, und ev. neben dem abgefragten Kennzeichen auch andere auf Dich zugelassene Fahrzeuge mitgeteilt bekommen hat.
Nun ist die Frage, ob an dem Vorwuf an sich etwas sein könnte, ev. auch mit einem anderen Fahrzeug. Falls ja, würde ich zahlen, da das dannn spätestens im Verfahren geklärt werden würde (Halterhaftung inn Österreich) und ein Verfahren die Kosten lediglich ansteigen lassen würde.
Zitat Die Frage ist doch eher die, wie die an Dein Kennzeichen gekommen sind.
Zahlendreher was denn sonst ! hatte ich schon 2x.... allerdings hier in Deutschland kurzer Schrieb und fertig.... ärgerlich wegen dem Porto und der Zeit...
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....
An dem betreffenden Tag sass ich im Flieger in die Türkei. Der Roller stand hier in Berlin in der Garage.
Ich nehme auch an, dass ein Zahlendreher vorliegt. Was ich nicht verstehe, ist, dass die Ösis nicht jetzt.schon das Verfahren einstellen. Sie wissen doch jetzt, dass ich keinen PKW mit diesen Kennzeichen besitze.
Mal sehn, was dabei raus kommt, ich bin da ziemlich gelassen. Mein einziges Problem ist, dass ich eventuelle Einspruchsfristen versäumen könnte, weil ich bald für mehrere Wochen nach Russland muss und auf irgendwelche Schreiben der Ösis nicht reagieren kann.
Zitat von kaempi im Beitrag #1Sollte ich noch irgendwas unternehmen?
Ganz klar. Vorläufig nix unternehmen. Machen können sie auf keinen Fall was.
So was passiert, weil a östreichische Bezirkshauptmannschaft (korrekte Abkürzung: BH ) ja ned in eure Zulassungscomputer schauen kann und daher nicht weiß, welches Fahrzeug unter der Nummerntafel angemeldet ist. Die kriegen von der Rennleitung eine Anzeige: Am Tag A hat um B uhr C in D, Adresse E der Fahrer des Fahrzeugs Marke F Farbe G, Kennzeichen Nummer H 123 I, das Delikt J begangen. Daher fragt die BH bei euch nach, wer is der Zulassungsbesitzer von H 123 I? An diese Adresse schickt dann ein Computer ein Standardformular.
Bei Bagatelldelikten ist das eine Anonymverfügung, für die es keine Vormerkung (bei euch "Punkte") gibt. Gehts um was Gröberes, schicken sie eine Lenkererhebung: Sie werden aufgefordert, den Fahrer namhaft zu machen.
Heißt ma C4 oder Muck, reagiert ma in beiden Fällen ned. Dann leiten sie ihr geliebtes Behördenverfahren ein. Zuerst kommt die Lenkererhebung. Darauf kann ma reagieren, muss aber ned. In dem Fall unterstellen sie, der Zulassungsbesitzer ist selbst gefahren. Der kriegt dann eine Strafverfügung, gegen die er natürlich Einspruch erheben wird.
Ziel ist natürlich, dass die so genannte Verfolgungsverjährung eintritt. Schaffen sie nicht innerhalb eines Jahres rechtsgültig einen Strafbescheid, können sie sich das ganze Verfahren in die Haare schmieren.
In deinem Fall wartest du, bis du die Strafverfügung kriegst. Da wird drinnen stehen, welches Fahrzeug sie wo gesehen haben wollen. Dann schreibst du je nach Temperament zurück: Ich bin im Flieger gesessen, und das Fahrzeug, von dem Sie reden, ist ein Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von X km/h. Das sieht dann ein Strafreferent, und der stellt das Verfahren flugs ein.
Da ja mittlerweile auch Auslandsgespräche nicht mehr die Welt kosten... Ich würd' da anrufen, die Sache klären und um eine Bestätigung der Einstellung bitten.
@Muck Sollte ich in Österreich mal Schwierigkeiten bekommen, habe ich jetzt zumindest schon mal ein grobes Handlungsraster eines eingeborenen Querulierers.
Tät mich freuen. Eh nur, dass ich helfen kann. Ich selber hab jedenfalls noch ned oft bezahlt.
Früher wars aber auch sehr schwer einzufahren. Erschtens war nur a halbes Jahr Verfolgungsverjährung. Zweitens war Toleranz beim Radar österreichweit 10 km/H. In Wien warens generell 20 Kaemhah, und es gab die blöden 30er-Zonen noch nicht. Wo die Radarboxen sind und wo sie gelasert ham wusste man.
Weng Speeding hams mich daher nur ein Mal im ganzen Leben dran gekriegt, geschätzte 50 in einer 30er Baustelle. Ich hab 1000 Ös dafür bezahlt, 75 Euro. Das war eh günstig für mindestens 70. Allerdings war das nachträglich gesehen auch ungültig. Weil später gabs ein OGH-Urteil, dass solche Beschränkungen nur gelten, wenn Bauarbeiter da sind. Waren sie natürlich nicht. Es war drei in der Fruah, und es war in der finstersten Einöde draußen in Transdanubien. Aber es war Bestandteil eines generellen Friedensangebots. Ein Tausender für 50, ein Tausender für zwei rote Ampeln. Schuld war natürlich a gewisse Kellnerin namens Elisabeth, weng der ichs eilig hatte.
Ich hatt aba immer ein Mörder Massel. Jedes Mal, wenn ich bei an Hazerl unter Beteiligung ana Zivilstreife dabei war, war hinter mir ein Schlaubi. Der im passenden Moment überholt hat und den Rennleitern gezeigt, wer das lohnendere Ziel ist.