ich weiß, es gibt mehr Reifen-threads als ein Hund Flöhe hat. Trotzdem stelle ich folgende Frage ans all-wissende Forum mit der Bitte um Erhellung.
Ich habe ja auch lange Jahre die TTs auf meiner W gefahren. Dann, vor weigen jahren (hüstel), genauer vor 9 Jahren, habe ich anlässlich eines Service-stops in HBN von Bruno ein Gutachten gemäß 21 StVZO für BT45 bekommen. Bemerkung auf dem Gutachten: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich.
Gestern nun war ich beim freundlichen TÜV in Friedberg und habe ohne Probleme eine Plakette bekommen. Der Prüfer war relativ gründlich, hat sogar die Speichen kontrolliert und beim Checken der Reifen auch deren Bezeichnung in sich hinein gebrummelt. Dass die nicht eingetragen sind, hat ihn nicht gestört oder hat er übersehen.
Heute nun war ich, lange geplant, bei der Zulassung und habe, totaler Unsinn, ich weiß, meine W umgemeldet auf ein "Wunschkennzeichen". Dabei dachte ich, es wäre eine schlaue Idee, das schon etwas angestaubte Gutachten gleich eintragen zu lassen.
Nun kommt meine Frage: Der Sachbearbeiter erklärte mir, dass das Gutachten ja schon etwas älter sein und zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gedacht sei. Und dass ich diese in Fulda beantragen müsse. (Das ist die berühmte Bündelungsbehörde, mit der ich bei der Zulassung des Gespanns bereits zu tun hatte, allerdings ohne Probleme.) Er war sich nicht sicher, ob durch die Erstellung des Gutachtens evtl. meine Betriebserlaubnis erloschen sei, selbst wenn ich die Reifen garnicht montiert hätte. (Habe das Thema dann nicht weiter vertieft und mein Reifengutachten wieder eingesackt.)
Was ist jetzt wirklich Sache? - Dass der TÜV die nicht eingetragenen BT45 nicht moniert hat, heißt was? Dass er es übersehen hat oder dass es nicht (mehr) notwendig ist? - Dass es ein Gutachten für BT45 und meine W gibt, bedeutet, dass ich aktuell keine Betriebserlaubnis habe und quasi illegal herum fahre, unabhängig davon, ob die BT45 montiert sind oder nicht?
Bis heute morgen dachte ich, ich würde das Thema einigermaßen verstahen??
Dazu müsste ich den genauen Wortlauf des Gutachten kennen. Die "verschärfte" Version eines Gutachtens ist nämlich die, dass mit dem Erstellen des Gutachtens aufgrund einer Fahrzeugänderung die Betriebserlaubnis erloschen ist und du wirklich unverzüglich die Änderung bei der Zulassungsbehörde vornehmen lassen musst, ansonsten bist du ohne Betriebserlaubnis unterwegs. Das scheint mir hier so zu sein. Es gibt auch noch Gutachten, die man lediglich mitführen muss.
Da kann man sich jetzt natürlich trefflich streiten darüber, dass der Dekra-Sachverständige ja bereits festgestellt hat, dass alles in Ordnung ist, lediglich der Papierkram nicht erledigt wurde. Aber sei´s drum, die Vorgaben sind nun mal so.
Wenn die BT45 nicht montiert sind, gilt die alte Betriebserlaubnis weiter, denn dass da ein Gutachten erstellt wurde, weiß das KBA so lange nicht, so lange du nicht damit bei der Zulassungsbehörde warst.
Dass der TÜV nichts moniert hat, heißt lediglich, dass er es entweder übersehen oder vergessen hat oder übersehen wollte. Rein rechtlich fährst du also immer noch mit nicht eingetragenen Reifen. Haarspalterei, ich weiß, aber so isses nun mal. Notwendig ist die Eintragung eines nicht freigegebenen Reifens bei Motorrädern in Deutschland leider immer noch, auch wenn de facto kaum noch ein Hahn danach kräht.
In deinem Falle würde ich das Gutachten einfach abheften und vergessen, denn ich gehe davon aus, dass du eh spätestens beim nächsten Reifenwechsel auf die ja nun verfügbaren besseren Reifen anderer Hersteller mit Freigaben wechselst.
Noch mal knapp und kurz zum Status quo: Nur wenn BT45 montiert sind, fährst du ohne Betriebserlaubnis, zumindest bis die Änderung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.