ich möchte mir ein Motorrad anschauen welches zur Zeit keinen TÜV hat und nicht zugelassen ist. Trotzdem würde ich gerne eine Probefahrt mit dem Motorrad machen. Die Probefahrt ist mit einem Kurzzeitkennzeichen möglich, kann auch ich dieses bei der Zulassungsstelle bekommen oder ist dies nur für den Fahrzeugbesitzer möglich ? Die EVB-Nummer, nehme ich an, kann ich einfach z.B. bei der Versicherung erhalten bei der ich auch schon meine W versichert habe !? Und wie ist das dann letztendlich mit dem TÜV ?
Ich denke hier gibt es doch den ein oder anderen der diesbezüglich kundig ist, kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen ? Danke !!!
Evb Nummer bekommst du bei deiner Versicherung. Musst aber nur sagen das es für ein kurzzeitkennzeichen ist. Dann zum StraßenVerkehrsAmt und das Schild und den rosa Schein holen. Das Kurzzeitk. ist erstmal personenbezogenen. Wenn du die Probefahrt machst oder das Fahrzeug überführen möchtest musst du die Daten in den rosa Schein eintragen. Wie hieß bereits erwähnt benötigt das Fahrzeug keinen TÜV, muss aber verkehrssicher sein.
Wird dir deine Versicherung auch genauso bestätigen. Wenn du dann das Fahrzeug bei deineVersicherung anmeldest verrechnen sie die kosten dann hattest du nur die Kosten für das Nummernschild selbst und die Gebühren beim StraßenverkehrsAmt sind insgesamt so ca 35Euro
Zitat Du brauchst also weder einen Brief oder ne Kopie dafür
Stimmt ...
Zitat Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:
- eVB-Nummer (Deckungskarte Ihrer Versicherung) - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
Die zusätzliche Bemerkung, daß es sich bei dem zu überführendem Fahrzeug um ein Motorrad handelt kann aber nicht schaden ...
Ja, sonst hauen PD dir automatisch nen AutoKennzeichen rein
Zitat
Zitat Du brauchst also weder einen Brief oder ne Kopie dafür
Stimmt ...
Zitat Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:
- eVB-Nummer (Deckungskarte Ihrer Versicherung) - Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
Die zusätzliche Bemerkung, daß es sich bei dem zu überführendem Fahrzeug um ein Motorrad handelt kann aber nicht schaden ...