Irgendwie werde ich bei der Recherche im Internet nicht schlau. Ich wollte mir ein Kurzzeitkennzeichen hier am Wohnort (NRW) holen um ein Fahrueg aus einem anderen Bundesland hierhin zu überführen. Am nächsten Tag kommt ein Käufer und will mit "meinem" Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug zu sich überführen. Ist das so erlaubt ? Nach meinen Infos ist das seit ca. 1 jahr nicht mehr möglich das auch andere als derjenige der das Kurzzeitkennzeichen beanttragt hat das Fahrzeug fahren darf. Es gibt dazu nur wiedersprüchliche Angaben. Wer weiss es genau ?
Die Kurzzeitkennzeichen dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werde, Fahren darf damit jeder, der einen für das Fahrzeug vorgeschriebenen Führerschein hat.