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Dieses Thema hat 2 Antworten
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Pupsi Offline



Beiträge: 2.617

08.12.2013 18:44
Kurzeitkennzeichen - anderer Fahrer ? Antworten

Irgendwie werde ich bei der Recherche im Internet nicht schlau.
Ich wollte mir ein Kurzzeitkennzeichen hier am Wohnort (NRW) holen um ein Fahrueg aus einem anderen Bundesland hierhin zu überführen. Am nächsten Tag kommt ein Käufer und will mit "meinem" Kurzzeitkennzeichen das Fahrzeug zu sich überführen.
Ist das so erlaubt ?
Nach meinen Infos ist das seit ca. 1 jahr nicht mehr möglich das auch andere als derjenige der das Kurzzeitkennzeichen beanttragt hat das Fahrzeug fahren darf. Es gibt dazu nur wiedersprüchliche Angaben.
Wer weiss es genau ?

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

08.12.2013 18:55
#2 RE: Kurzeitkennzeichen - anderer Fahrer ? Antworten

Die Kurzzeitkennzeichen dürfen nur an einem Fahrzeug verwendet werde,
Fahren darf damit jeder, der einen für das Fahrzeug vorgeschriebenen Führerschein hat.

§16 FZV

Grüße
Falcone

Pupsi Offline



Beiträge: 2.617

08.12.2013 19:11
#3 RE: Kurzeitkennzeichen - anderer Fahrer ? Antworten

Danke. Ich hatte mich hier eingelesen und war etwas verunsichert

Kurzzeitkennzeichen

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