Bei meinem Reifenhändler steht eine sehr ordentlich restaurierte R75/5 (Bj. ca. 1972), aber nicht zugelassen. Auf meine Frage, wann er sie denn mal in Betrieb nehmen will, fing er fast an zu weinen und erzählte, daß es keine Papiere für das Fahrzeug gebe, und daß er etwa drei Dutzend widersprüchliche und falsche Auskünfte befolgt hätte, aber er wisse immer noch nicht, wie er an einen neuen Brief kommt. Der letzte Halter ist nicht ausfindig zu machen (das Mopped ist irgendwie versteigert worden, und die Spur verliert sich im Ungewissen).
Also: wie kommt er an neue Papiere? Welche Behörden sind zuständig und anzusprechen, was muß beschafft werden (allg. Betriebserlaubnis etc. pp.), und wie muß er vorgehen?
Sollte nicht so das Problem sein. So was läuft m. W. direkt über das KBA in Flensburg. Dort wird geschaut ob das Fahrzeug gestohlen gemeldet ist und wenn nicht geht alles seinen behördlichen Gang. Sprich man braucht wohl viel Geduld.
Erst sollte er sich die Kopie eines Fahrzeugscheins eines absolut vergleichbaren Fahrzeugs beschaffen, sonst wird das nie was, weil keiner schriftlich hat, um was es überhaupt geht. (so lässt sich evtl. eine Vollabnahme mit Typisierung umgehen)
Damit und mit der Fahrgestell-/Fahrzeugidentnummer geht's zur Zulassungstelle. Da muss er an Eides statt versichern, daß das Fahrzeug ihm gehört. Daraufhin wird das Fahrzeug 3 oder 4 Wochen lang "aufgeboten", d.h. es wird im dementsprechenden Amtsblatt veröffentlicht. Wenn während der Aufgebotszeit kein anderer Anspruch an dem Fahrzeug anmeldet, bekommt er den neuen Brief(bzw. Zulassungsbescheinigung Teil sowieso)
Auf keinen Fall geht der Weg an der Zulassungsstelle vorbei, weshalb ich dort einfach mal vorsprechen würde. Dort gibt es sicher einen Mitarbeiter, der fachkundig Auskunft geben kann. Wobei ich nicht glaube, dass man an einer Vollabnahme vorbei kommt.
Wie bereits erwähnt, führt der geplagte Zulassungswillige ein Reifenhandelsgeschäft. Die Bedeutung dieses Umstands wird sich alsogleich erweisen. Jedenfalls bin ich heute mit Euren Tips noch mal zu ihm hin und hab's ihm erzählt.
Grinst er mich an, sagt: "Woaßt wos? Des is ois g'laffa."
Ja wie jetzt?
Und das war so. Nach der mehrfachen Buchbinder Wanninger-Nummer, die er mit TÜV, BMW und Zulassungsstelle durchgezogen hat, sei ihm der Kragen geplatzt, und er habe sinngemäß zu seinem TÜV-Kontaktmann gesagt: "I reiß jetzt des Schildl 'Hier prüft der TÜV' vo meim Tor runter und mach a DEKRA-Schild 'nauf. Eich schick i nix meah."
Eine Stunde später hatte er einen Rückruf, ein freundlicher Mitarbeiter sagte: "Hast jetzt a Zeit, dann komm i rüber und mach Fotos, damit da was vorwärts geht."
Kam, sah und knipste, begutachtete auch sinnend die Rahmennummer, merkte fachkundig an: "Woaßt as scho, daß des a TB-Nummer is, des hoaßt des is a Ersatzrahmen, da wird's a weng länga dauan, so umara zwoa Tag."
und begab sich wieder zu seinem Amtssitz. Weitere zwei Stunden später rief er wieder an: "Dei Brief is fertig, kannst'n abholn."
Was soll man dazu sagen?
Dieter (und die Moral: wennst keine Kfz-Werkstatt hast, bist a armer Hund)
Mit meiner Zulassungstelle komme ich bestens zurecht. Allerdings gab es Dienstag ein Problem:
Der FK 175 Kabinenroller von 1953 war 1961 abgemeldet worden, der Brief müsse zur Wiederzulassung vorgelegt werden. So stand es auf dem Brief vermerkt.
Habe ich gemacht, dazu einen aktuellen TÜV Bericht (Fahrzeug ist frisch restauriert).
Das reiche leider nicht, so die Verwaltungsangestellte, im alten Brief fehlten Daten, die heute zwingend vorgeschrieben seinen. In diesem Fall müsse man auf ein Gutachten bestehen. Mir auch egal, dann bekommen sie eben einn Gutachten.
Spannender schon die Kennzeichenfrage: Am Heck ist kaum Platz für ein Kleinkraftradkennzeichen, die Nummern waren 53 nicht größer. Machbar, ich müsse dazu aber einen Vermerk im Gutachten haben oder das Fahrzeug bei der Zulassung vorstellen, damit man sich überzeugen könne. Bilder reichten nicht. Lösbar, denn das Gutachten wird ja eh gemacht.
Letztes Problem: Im Originalbrief steht, das Fahrzeug werde nur mit hinterem Kennzeichen ausgerüstet (damals war man sich noch nicht klar darüber, ob es sich um einen Roller oder ein Auto handelte). Also möchte ich kein Frontkennzeichen, denn das Fahrzeug wurde mit viel Aufwand absolut detailgetreu restauriert.
Das gehe nun gar nicht, denn ein PKW müsse heute nun mal 2 Kennzeichen führen. Ohne Ausnahme, was auch immer früher möglich gewesen sein sollte.
Geht aber doch. Nun wird eben so geschlüsselt, daß der Kabinenroller kein PKW oder Krad ist, sondern ein Leichtfahrzeug nach 7e (?), also unter 400 Kilo und wenig Hubraum / PS. Die brauchen nur ein Heckkennzeichen, ähnlich wie Quads.