wer Schuld an einem Unfall hat der soll auch für die Folgen haften. Nur weil die Frau keinen Helm getragen hat ihr deswegen eine Mitschuld anzudichten halte ich für Unsinnig. Das Wort Helm ist nämlich austauschbar gegen die Wörter Rückenprotektor, über 50, über 60, kein Sicherheitstraining, usw... Und dann findet sich bestimmt auch schnell ein Richter der dem Opfer die Hauptschuld an den Folgen eines Unfalls gibt
Zitat Unter Radfahrern ist das Tragen eines Helms umstritten – manche halten ihn für unnütz oder das Tragen gar für gefährlich. Kritiker argumentieren, bei einer Helmpflicht würden Autofahrer und viele Radfahrer riskanter fahren, weil sie sich auf den Schutz des Helms verließen. Helmgegner verweisen außerdem auf Studien, die angeblich nachweisen, dass ein Helm nicht vor Hirnschäden schützt. Helmbefürworter führen Gegenstudien an, die den Nutzen der Kopfbedeckung belegen sollen.
das erinnert stark an Diskussionen bei der Einführung der Helmpflicht für Motorradfahrer die argumente der Gegner sind hanebüchen. das ändert aber nichts daran, Dass es (noch) keine Helmpflicht für Radfahrer gibt und deshalb so ein Urteil eine Frechheit ist. Auch wenn ich selber auf dem Rad immer Helm und Handschuhe trage und so ein Verhalten befürworte, bin ich übrigens nicht dafür das es zur Pflicht wird.
Zitat von Wrtlprmft im Beitrag #2D Nur weil die Frau keinen Helm getragen hat ihr deswegen eine Mitschuld anzudichten halte ich für Unsinnig.
der Schreiber formuliert ein wenig ungeschickt, ich bin sicher das sich die Mitschuld nicht auf den Unfall sondern auf die stärker der Verletzung bezieht.
Ich bin ja für eine Befreiung von der Helm- und Anschnallpflicht bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen - gegen Vorlage einer gültigen Organspendeausweises ...
Und wenn du erschossen wirst, dann will deine Witwe ja auch Entschädigung. Dann sagt der Richter eventuell;" Ihr Mann trug keine kugelsichere Weste, also selbst schuld!" Hallo wo geht das hin, spinnen die jetzt alle?
Zitat von Wrtlprmft im Beitrag #2Nur weil die Frau keinen Helm getragen hat ihr deswegen eine Mitschuld anzudichten halte ich für Unsinnig.
Sie hat eine Teilschuld an den Kopfverletzungen bekommen, die sie erlitten hat, da sie keinen Helm trug. Das ist gängige Rechtsprechung hierzulande. Wer sich selbst bewusst einem erhöhten Risiko aussetzt, soll auch einen Teil der dadurch entstandenen Kosten tragen. Find ich auch in Ordnung. Helme kosten nicht viel, schützen aber gut.
Das Problem ist, dass die Argumentation letztendlich zu einem völlige unsinnigen aktiven und passive 'Vollschutz' in vielen Lebenslagen führen muss. Jethelm bei Gesichtsverletzungen, Protektoren bei Rücken- und Beckenverletzungen, Lederzeuch bei Hautabschürfungen der bösen Sorte, ABS bei einem Sturz in Folge einer Notbremsung ... Alleine für uns Moppetisten liesse sich die Liste beinahe unendlich fortsetzen.
BTW: Sinnvoll ist eine Beschränkung der Motorenleistung, da ja unangepasste Geschwindigkeit Unfallursache Nummero Uno ist ... Das würde unserer Autolobby aber gar nicht passen, wenn ein Richter einem Unfallopfer eine Teilschuld wegen zu hoher Motorenleistung gibt, weil er im Moment des unverschuldeten Unfalles mit 210 über die Bahn gekachelt ist ... *lol*
Also muss irgendwo eine Grenze gezogen werden. Eine Grenze, die das Sinnvolle von dem Unsinnigen trennt. Und ein Helm zählt IMHO zu den sinnvollen Dingen. Daher kann ich das Urteil nur begrüssen. Hoffentlich führt das zu einem Umdenken, was das Tragen von Helmen auf dem Velo angeht.
und wech isser, der ganzjahresfahrer --- Oberhausen - Woanders is auch Scheisse
Zitat Wer sich selbst bewusst einem erhöhten Risiko aussetzt, soll auch einen Teil der dadurch entstandenen Kosten tragen. Find ich auch in Ordnung. Helme kosten nicht viel, schützen aber gut.
Aha ... findet diese Logik jetzt eigentlich auch bei Unfällen mit Fußgängern Anwendung ... immerhin könnte ein Helm auch recht wirkungsvoll den Aufschlag in der A-Säule mindern ...
Zitat ein Helm zählt IMHO zu den sinnvollen Dingen
ganz sicher, festes Schuhwerk, lange stabile Hosen, gepolsterte Jacken, Handschuhe .... aber auch - wo will man die Grenze ziehen? es gibt nur eine Grenze und das ist die Gesetzeslage und solange Fahrradhelme nicht vorgeschrieben sind ist es eine Frechheit jemanden zu bestrafen wenn er keinen trägt.
Das es zum eigenen Schutz sinnvoll ist einen zu tragen ist dann wieder was ganz anderes.
und was man nicht vergessen sollte, wer geschützt wird durch solche Urteile ist im Endeffekt die Versicherungsindustrie und zwar zu lasten der Krankenkassen (also zu lasten uns aller) - weil Behandlungskosten usw. natürlich auch entsprechend nicht übernommen werden müssen.
Zitat Sie hat eine Teilschuld an den Kopfverletzungen bekommen, die sie erlitten hat, da sie keinen Helm trug. Das ist gängige Rechtsprechung hierzulande. Wer sich selbst bewusst einem erhöhten Risiko aussetzt, soll auch einen Teil der dadurch entstandenen Kosten tragen. Find ich auch in Ordnung. Helme kosten nicht viel, schützen aber gut.
ist ja einleuchtend nur wie sind solche Fälle vor 30Jahren behandelt worden ?? sagen die da einfach es gab zu wenig Helme im Handel und fertig.... ???
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....