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Dieses Thema hat 18 Antworten
und wurde 1.007 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
Seiten 1 | 2
piko Offline




Beiträge: 16.462

16.05.2013 08:30
1.April for ever ... Antworten

... oder tatsächlich (rechts-deutsche)Realität?! ... auf jeden Fall DER Hammer

piko, der vorsichtshalber sprachlos die garage ausräumen geht ...

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

Maggi Offline




Beiträge: 48.777

16.05.2013 08:46
#2 RE: 1.April for ever ... Antworten

Das Thema hatten wir doch erst vor kurzem.

--
Ein Boot wird kommen
hco rewwe hcslök ,skcus wmb
Wer das liest ist doof!
Wer das nicht lesen kann, braucht eine Brille oder kennt [STRG+] nicht!

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

16.05.2013 08:58
#3 RE: 1.April for ever ... Antworten

500 Euro Buße. Grüße von K.Laschnikow.

Was sagt eigentlich die Bettenverordnung des deutschen Schlafzimmerbaurechts aus ?

C4

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

16.05.2013 08:59
#4 RE: 1.April for ever ... Antworten

Ahhh,

jetzt sogar im Fernsehen, diese Schildbürgerjuristerei und Provinzposse.

Hier der alte Forenbeitrag dazu: Was steht bei euch noch in der Garage?



Was ein Land... (Ihr kennt es schon)




Gruß
Monti

-------------------------------------------------
Papiergeld ist eine Hypothek auf den Wohlstand, der gar nicht existiert, gedeckt durch Pistolen, welche auf die gerichtet sind, die den Wohlstand erarbeiten müssen. Da wir nur mit echtem Geld zu tun haben wollen, beteiligen wir uns nicht an irgendwelchen Betrugssystemen der Zentralbanken. (Freie Lakota Bank, übersetzt)

piko Offline




Beiträge: 16.462

16.05.2013 09:10
#5 RE: 1.April for ever ... Antworten

Zitat von Luja-sog-i
jetzt sogar im Fernsehen, diese Schildbürgerjuristerei und Provinzposse.


Das Gefährliche daran ... so erfährt noch jeder Trottel, wie man unbeliebten Nachbarn so richtig Ärgern machen kann!

piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

16.05.2013 09:30
#6 RE: 1.April for ever ... Antworten

Zitat
...die Bettenverordnung des deutschen Schlafzimmerbaurechts...

Als wir uns vor fast 30 Jahren unser Wasserbett angeschafft hatten, mußten wir erstmal einen Statiker bitten, uns auszurechnen, ob das denn überhaupt geht - wg. der Tragfähigkeit der Decke (war 'n Altbau mit Holzbalkendecken). Das Ergebnis war, daß es eigentlich so eben über der zulässigen Belastung war. So'n Doppel-Wasserbett wiegt schonmal locker 'ne halbe Tonne oder mehr ... die Deckenlasten werden allerdings auch für alle möglichen Zustände ausgelegt (Fete, und 20 Leute tanzen Pogo oder so ...). Wir konnten damals glaubhaft versichern, daß in unserem Schlafzimmer eher keine 20 Leute ums Bett 'rumhopsen, und somit war das dann kein Problem mehr, mit den 2x250 Litern Wasser .



Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

16.05.2013 09:32
#7 RE: 1.April for ever ... Antworten

Allerdings,


neulich fragt mich ein neu hinzugezogener Mieter aus der Nachbarschaft, ob er für seinen in Auslieferung befindlichen Audi Q5 eine unsrer beiden Garagen anmieten könne, da er beobachtete, daß unsre Fahrzeuge immer draussen stehen würden und die Garage demnach leer stünde.
Mir ging der Arsch auf Grundeis, da ich ausgerechnet im Kreis Offenbach (Auweh,Auweh, Auweh) mein Dasein friste.


In einer anderen Garage steht noch ein angemeldeter Anhänger. Ist doch genaugenommen auch kein Kraftfahrzeug und dürfte nicht dort stehen, oder?
Dann stelle ich ihn auf die Strasse, da angemeldet und nehme bewusst Parkraum weg! Den stelle ich dann aber gezielt hier vorm Haus auf die Parkflächen.
Die angemeldete W nimmt dann auch einen kompletten Parkplatz weg, denn die stelle ich dann ganz bestimmt auch auf einen kompletten Parkplatz!

Ab xxx Uhr wird zurückgeschissen! (Noch isset nicht soweit, aber gewappnet bin ich)



Was ein Scheiß aber auch.


Gruß
Monti

-------------------------------------------------
Papiergeld ist eine Hypothek auf den Wohlstand, der gar nicht existiert, gedeckt durch Pistolen, welche auf die gerichtet sind, die den Wohlstand erarbeiten müssen. Da wir nur mit echtem Geld zu tun haben wollen, beteiligen wir uns nicht an irgendwelchen Betrugssystemen der Zentralbanken. (Freie Lakota Bank, übersetzt)

Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

16.05.2013 09:59
#8 RE: 1.April for ever ... Antworten

Apropos Bauordnung



Beim Neubau eines Hauses müssen hier genügend Stellplätze für PKW nachgewiesen werden, was schon absurde Züge trägt, denn dann verbleibt kaum noch Platz für Dinge, die ein eigenes Heim erstrebenswert erscheinen lassen. Ist schließlich auch eine Frage der Finanzierung und macht Häuslebau noch teurer.

Findige Bauherren verfielen auf die Idee sich Garagenstellplätze in einem anderen Stadtteil der Gemeinde anzumieten und die Stellplatzverordnung zu umgehen. Wurde von den Behörden so gestattet.

Vielleicht sollte ich die Garagen gleich mehrfach an Häuslebauer vermieten, Hauptsache der bescheuerten Bürokratie ist Genüge getan. Nebeneffekt dabei, wenn ich eine Garage fünfmal vermieten kann, dann kommt auch wieder Geld ins Haus.
Danke Bürokratie, dies erschliesst mir neue Einnahmequellen.
So ein Mietvertrag ist schnell ausgefüllt, die Nutzung durch den Mieter wird aber ausgeschlossen, also nur zur Vorlage bei den Behörden.



Was ein Saustall, was ein Staat...


Gruß
Monti

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Papiergeld ist eine Hypothek auf den Wohlstand, der gar nicht existiert, gedeckt durch Pistolen, welche auf die gerichtet sind, die den Wohlstand erarbeiten müssen. Da wir nur mit echtem Geld zu tun haben wollen, beteiligen wir uns nicht an irgendwelchen Betrugssystemen der Zentralbanken. (Freie Lakota Bank, übersetzt)

pelegrino Offline




Beiträge: 51.660

16.05.2013 10:03
#9 RE: 1.April for ever ... Antworten

Ich meine, ich hätte mal gehört, daß man in Japan überhaupt kein Auto zugelassen bekommt, wenn man vorher keinen Stellplatz nachweisen kann.

Hätte ich jetzt kein Problem mit, aber andererseits weiß ich schon, warum so Leute wie z.B. der Micka, in der Düsseldorfer Innenstadt, überhaupt kein Auto haben . Das macht ja dann auch keinen Spaß, da täglich 'n Parkplatz suchen zu müssen ...



Luja-sog-i Offline



Beiträge: 16.357

16.05.2013 10:09
#10 RE: 1.April for ever ... Antworten

Könnte "Stellplatzverträge" für den einen oder anderen "Stellplatz" anbieten, ob dies aber in Japan anerkannt wird?

Gruß
Monti

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Papiergeld ist eine Hypothek auf den Wohlstand, der gar nicht existiert, gedeckt durch Pistolen, welche auf die gerichtet sind, die den Wohlstand erarbeiten müssen. Da wir nur mit echtem Geld zu tun haben wollen, beteiligen wir uns nicht an irgendwelchen Betrugssystemen der Zentralbanken. (Freie Lakota Bank, übersetzt)

NO881 Offline



Beiträge: 526

16.05.2013 11:33
#11 RE: 1.April for ever ... Antworten

Die Tiefgarage unter unseren 24 Eigentumswohnungen bzw Reihenhäusern hat etwas mehr als 1000m² Fläche. Hier parken auf 48 Stellplätzen etwa 40 Autos, 5 Kräder und mindestens 60 Fahrräder. Alle Stellplätze sind also in privater Eigentümernutzung. So weit, so gut. Da wir aber laut Garagenverordnung mit über 1000m² zu den Großgaragen zählen, ist eine Brandmeldeanlage und eine Standleitung zur Feuerwehr zwingend vorgeschrieben. Natürlich auch die regelmäßige Prüfung durch diese, der Test der Anlage durch Siemenstechniker und und und...

....wird schon schiefgehen....

NOBBI

Falcone Online




Beiträge: 113.819

16.05.2013 11:54
#12 RE: 1.April for ever ... Antworten

Sagte ich schon, dass es sich auf dem Land gut leben lässt?

Grüße
Falcone

Turtle Offline




Beiträge: 15.096

16.05.2013 11:59
#13 RE: 1.April for ever ... Antworten

Zitat
Natürlich auch die regelmäßige Prüfung durch diese


Türlich, die wollen doch auch leben.
Wie der Tüv auch an den Autos "hängt" und ich an Versammlungs- und Arbeitsstätten,....

Ich glaube nicht an Glück, aber ich glaube daran Dingen einen Wert zuzuordnen

Zephyr ( gelöscht )
Beiträge:

16.05.2013 12:18
#14 RE: 1.April for ever ... Antworten

Zitat von Luja-sog-i im Beitrag #7



In einer anderen Garage steht noch ein angemeldeter Anhänger. Ist doch genaugenommen auch kein Kraftfahrzeug und dürfte nicht dort stehen, oder?
Dann stelle ich ihn auf die Strasse, da angemeldet und nehme bewusst Parkraum weg! Den stelle ich dann aber gezielt hier vorm Haus auf die Parkflächen.
Gruß
Monti




Auch hier gut aufpassen:
Anhänger dürfen in öffentlichem Verkehrsraum zwar kurzfristig abgestellt werden, aber nicht über längere Zeiträume parken, es sei denn, als Bestandteil eines Gespanns aus Zugfahrzeug und Anhänger.

Das bedeutet im Klartext, daß ein einzelner Hänger auf der Straße sehr schnell das Ordnungsamt oder den Reviersheriff auf den Plan lockt, der die Entfernung anmahnt oder bei Verstoß auch eine kostenpflichtige Ordnungswidrigkeit feststellt!

Hier ist auch zu beachten, wie öffentlicher Verkehrsraum definiert wird: Grundstückstor + Hänger dahinter ist problemlos. Ein privater Parkplatz ohne Abgrenzung zur Straße per Kette, Tor oder gar Beschilderung aber ist für jedermann befahr - , also öffentlich nutzbar. Hier eröffnet sich ein hübsches Konfliktpotenzial.

Vielleicht bleibt der Hänger besser in der zweckentfremdeten Garage.

C4

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

16.05.2013 12:34
#15 RE: 1.April for ever ... Antworten

Zitat
Als wir uns vor fast 30 Jahren unser Wasserbett angeschafft hatten, mußten wir erstmal einen Statiker bitten, uns auszurechnen, ob das denn überhaupt geht - wg. der Tragfähigkeit der Decke



das macht ja nun auch wirklich Sinn im Gegensatz zur Garagenverordnung - das ein Auto da rein passen muss und es nicht als Lagerort für Möbel benutzt werden darf sehe ich ja noch ein, aber das man da nicht zusätzlich wenn es das Auto abstellen nicht tangiert auch eine Leiter oder Werkzeug rein darf ist hirnrissig. und das die Fahrräder hinters Auto müssen natürlich ebenfalls - ich müsste dann immer das Auto raus und wieder rein fahren, wenn ich oder meine Tochter mit dem Fahrrad los wollen, während ein Fahrrad mal kurz zur Seite stellen weder die Umwelt belastet noch mehr als 3 sec. dauert.

 



ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer.

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