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Dieses Thema hat 12 Antworten
und wurde 653 mal aufgerufen
 Motorrad
Freewheelin Steve Offline




Beiträge: 4.390

13.04.2013 09:03
Gewährleistung Antworten

... Wie ist das eigentlich ...

Jemand kauft letzten Herbst ein 5 Jahre altes Fahrzeug bei einem markenfremden Händler.
Aus nachvollziebaren Gründen muss er das Fahrzeug heute wieder verkaufen.
An und für sich müsste der letzte Händler ja ein Jahr Gewährleistung geben, auch ohne Versicherung.
Würde diese jetzt an mich als neuen Besitzer übergehen oder bezieht sich diese nur auf den direkten Geschäftspartner?

Weiss das jemand?

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Freebiker Offline




Beiträge: 1.339

13.04.2013 09:24
#2 RE: Gewährleistung Antworten

hi,

hab kurz geguget... scheint nicht ganz sooo einafch zu sein...

>Wird Grantie oder Gewährleistung übertragen?
Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht. Diese besteht grundsätzlich gegenüber dem Erstkäufer; dieser kann seine Ansprüche allerdings rechtswirksam an seinen Käufer abtreten.

grüsse, freebiker

gerry Offline




Beiträge: 3.943

13.04.2013 12:09
#3 RE: Gewährleistung Antworten

Garantie ist vom Hersteller und Freiwillig. Sie kann, je nach Fabrikat, Bauteil, Gerät etc. bis zu 10 Jahren (und länger) dauern.

Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei gilt, das der Gesetzgeber innerhalb des ersten halben Jahres davon ausgeht, das der Schaden schon beim Kauf vorhanden gewesen sein muss (Beweislastumkehr). Danach muss der Käufer nachweisen, das der Schaden schon vorher da war oder durch nicht von ihm verschuldete Ursachen entstanden ist (z.B. Materialmangel etc.)

Bei gebrauchten Fahrzeugen gibt es eine Sonderregel (die von der Autolobby durchgedrückt wurde). Gewährleistung gibt es nur für 1 Jahr (kann aber durch Zuzahlung verlängert werden).
Die Gewährleitung als auch die Herstellergarantie gehen auf den Käufer über - wenn innerhalb der Garantie- bzw. Gewährleistungsfrist ver-/gekauft wurde.

Gruß Gerry



zzzz

thomasH Offline




Beiträge: 5.871

13.04.2013 19:05
#4 RE: Gewährleistung Antworten

Zitat von gerry im Beitrag #3
Gewährleistung gibt es nur für 1 Jahr (kann aber durch Zuzahlung verlängert werden).


Das stimmt nicht ganz:

Die Gewährleistung kann nicht durch Zuzahlung verlängert werden. Sie gilt generell für 2 Jahre, kann aber
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein Jahr verkürzt werden.

Gruß
Thomas

Freewheelin Steve Offline




Beiträge: 4.390

13.04.2013 21:11
#5 RE: Gewährleistung Antworten

Danke für die Antworten, das bringt mich schon mal weiter.
Es handelt sich ja um ein 5 Jahre altes gebrauchtes Fahrzeug das von einem Händler (in diesem Fall BMW) verkauft wurde.
Da frag ich mich natürlich warum jeder Händler zusätzlich eine Garantie verkauft ...

Ich hab noch nie ein Fahrzeug von einem Händler gekauft (ausser neu, das ist aber was anderes), deshalb hat mich das nie gekümmert.

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gerry Offline




Beiträge: 3.943

14.04.2013 08:25
#6 RE: Gewährleistung Antworten

Zitat von thomasH im Beitrag #4
Zitat von gerry im Beitrag #3
Gewährleistung gibt es nur für 1 Jahr (kann aber durch Zuzahlung verlängert werden).


Das stimmt nicht ganz:

Die Gewährleistung kann nicht durch Zuzahlung verlängert werden. Sie gilt generell für 2 Jahre, kann aber
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein Jahr verkürzt werden.

Gruß
Thomas



Das mit der verkürzung kann sein - aber sie kann durch Zuzahlung verlängert werden (was in der Regel über eine Versicherung läuft.)

Gruß Gerry



zzzz

thomasH Offline




Beiträge: 5.871

14.04.2013 10:44
#7 RE: Gewährleistung Antworten

NEIN! Garantie ist käuflich! Gewährleistung nicht!
Das liegt daran, dass Gewährleistung eine gesetzlich geregelte Leistung darstellt, die
nicht gekauft werden kann.

Gruß
Thomas

gerry Offline




Beiträge: 3.943

14.04.2013 11:01
#8 RE: Gewährleistung Antworten

Zitat von thomasH im Beitrag #7
NEIN! Garantie ist käuflich! Gewährleistung nicht!
Das liegt daran, dass Gewährleistung eine gesetzlich geregelte Leistung darstellt, die
nicht gekauft werden kann.

Gruß
Thomas


Stimmt - ich irrte.

Gruß Gerry



zzzz

Michl Offline




Beiträge: 192

14.04.2013 21:35
#9 RE: Gewährleistung Antworten

Der springende Punkt dürfte vorliegend darin liegen, dass Dein Verkäufer als nicht gewerblicher Verkäufer (Verbraucher i.S.d. § 13 BGB) - anders als ein gewerblicher Händler (Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) - seine gesetzlichen Gewährleistungspflichten gem. §§ 434 ff. ohne weiteres vertraglich ausschließen kann; das Verbot des Gewähleistungsauschlusses bzw. der Vekürzung der Gewährleistungsfrist auf unter ein Jahr bei gebrauchten Sachen (§ 475 BGB) gilt nur bei einem sog. Verbrauchsgüterkauf i.s.d. § 474 BGB (also einem Verkauf von Unternehmer an Verbraucher).

Ein automatischer Übergang von Rechten aus dem vorangegangenen Kaufvertrag zwischen Händler und Deinem Verkäufer findet nicht statt. Sowohl (gesetzlich zwingende) Gewährleistung als auch (freiwillige) Garantie gelten immer nur im jeweiligen Vertragsverhältnis, ein Übergang von Rechten auf Dich bedarf also der Abtretung seitens Deines Verkäufers an Dich.

Beste Grüße, Michel

Mattes-do Online




Beiträge: 6.844

14.04.2013 22:19
#10 RE: Gewährleistung Antworten

Hulp, Zivilrecht

Gruss,
Mattes

thomasH Offline




Beiträge: 5.871

14.04.2013 22:45
#11 RE: Gewährleistung Antworten

Von der Rechtslage her haben wir folgende Zwickmühle:

Wennn der jetzige Eigentümer als Privatmann die Gewährleistung gegenüber dem neuen Käufer
ausschließt, haben sich damit die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem gewerblichen
Verkäufer auch erledigt. Eigentlich! Dem entgegen gibt es jedoch seit 2002 jede Menge Urteile,
die einen Übergang der Gewährleistungsansprüche auf einen neuen Eigentümer legitimerieren.
Auch ohne Abtretung.
Eine Garantie kann zwischen den Vertragspartnern frei ausgehandelt werden. In den Garantie-
bedingungen kann somit festgelegt werden, ob diese übertragbar ist oder eben nicht. Die meisten
auf dem Markt befindlichen Garantiesysteme (Herstellereigene einerseits oder CarGarantie usw.
andererseits) sehen die Möglichkeit der Übertragung auf einen neuen Eigentüber vor.

Gruß
Thomas

Freewheelin Steve Offline




Beiträge: 4.390

15.04.2013 10:17
#12 RE: Gewährleistung Antworten

oha, also doch etwas verzwickter als ich dachte.

Wie könnte denn so ein "Satz" im Kaufvertrag rechtlich einwandfrei formuliert werden?
Der private Verkäufer schließt eine Gewährleistung aus, überträgt aber eine etwaige Gewährleistung des ursprünglich gewerblichen Verkäufers an den neuen Besitzer.

Ihr seit echt Spitze!

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thomasH Offline




Beiträge: 5.871

15.04.2013 22:40
#13 RE: Gewährleistung Antworten

Ich für meinen Teil nehme die Blume nicht an!

Ich würde die Formulierung so wählen, dass vermieden wird, dem neuen Besitzer zu suggerieren,
dass Gewährleistungsansprüche bestehen könnten. Also etwa so (ohne Gewähr, denn dies ist ja
keine Rechtsberatung, die ich gar nicht geben darf):

Eventuell bestehende Gewährleistungs- und Garantieansprüche des Verkäufers gegenüber der
Firma Müllermeierbär werden dem Käufer abgetreten. Ein Rechtsanspruch hieraus gegenüber
dem Verkäufer wird ausgeschlossen.

Weil: Man im voraus nie sicher sein, ob ein Gericht entscheidet, dass die Übertragung der
Gewährleistungsansprüche legitim ist oder halt eben nicht. Da gab es in der Vergangenheit
Urteile in beide Richtungen. Und mit einer solchen Formulierung würde ich versuchen, mir
den Rücken frei zu halten.

Gruß
Thomas

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