Zitat von Zucki im Beitrag #15Hallo Freunde, Ihr habt ja alle recht! Dennoch fällt mir auf, daß es hier Juristen gibt mit super Kenntnissen, aber keiner auf das mir wichtige Detail eingeht: -der menschenfreundliche Kollege zeigte einen Schaden an, der unterhalb meiner Vorderachse an einer nach vorn hin abschüssigen Schürze liegt. Da kommt keiner dran, wenn er sich nicht lang macht. Was gibt es da noch zu diskutieren, das allein kann ich schon nicht mehr verstehen in diesem Rechtsstaat. -Facebook gibt einem auch mal ein größeres Publikum, daher hatte ich dort gepostet. -Eine persönliche Klärung schließt die Art meiner Arbeit (und das Alter des netten Kollegen, es gibt eben auch alte Arschlöcher) aus. -Ich wohne in Köln, die Zentrale der DEVK ist auf dem täglichen Weg zur Arbeit, dort war man an einer Klärung nicht interessiert. -Ist mir auch egal, ob ich woanders auch mehr zahlen muß, mit der Scheißbande arbeite ich nicht mehr zusammen; was nützen da viele Niederlassungen, wenn man erst beschissen und dann am Telefon so angepampt wird?
Danke, Zucki
...ich wollt´s so deutlich nicht sagen. Ich sprach von Qualitätsunterschieden auch bei Gesellschaften mit Außendienst. Man hätte sich in der Agentur vielleicht der Sache etwas mehr annehmen sollen und eine detaillierte Schadensschilderung aufnehmen sollen, die einem Schadensachbearbeiter genug Anhaltspunkte für eine Ablehnung geliefert hätte. Ein Vermittler, der für eine Kfz.-Versicherung aber nur eine lächerliche Provision erhält, wird sich mit sowas ungern aufhalten. Die von dir genannte Gesellschaft ist zunächst einmal für niedrige Beiträge bekannt... Und wenn du schon bei Vertragsabschluss das Gefühl gehabt hättest, dass die Agentur dich professionell betreut, vielleicht wärest du zuerst dahin gegangen, bevor du die 50,-€ ausgehändigt hättest, wer weiss... Grüße Jürgen
Also ich würde nochmal mit einem Rechtsverdreher reden. I.d.R. kann die Versicherung einen Schaden auch wieder zurück fordern, wenn sie zu unrecht bezahlt hat. Man muss es eben nur beweisen.
Sollte dein Wagen keinen Unfall bis jetzt gehabt haben, kann man dies beweisen. Beide Fahrzeug müssten dazu von Gutachtern untersucht werden. Und das steht dir zu.
Problem könnte das nun im Nachhinein sein, aber selbst da kann man sich seinen alten SF zurück retten.
Suche das Gespräch mit einem Anwalt ... denke machtbar wäre es.
Ich war ja ein paar Monate nicht im Forum aktiv und erst jetzt lese ich Dich und bin mir sicher, dass wir uns kennen: Bestimmt meinst Du mit dem „Holstein“ aus Deinem Lebenslauf Eutin und hättest womöglich mit mir 1982 Abi gemacht, wenn Du nicht vorher umgezogen wärest, oder?