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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 512 mal aufgerufen
 W650/W800 Technik Bereich
portofips Offline




Beiträge: 37

18.03.2013 16:12
§21 Eintragung TÜV Bikiniverkleidung Antworten

Hallo, wer weiß was? Ich habe mir für meine W650 eine Bikiniverkleidung von Kawa gekauft(Teil für die W800).Heute beim TÜV hat man mich nach der ABE oder Eintragung für dieses Teil gefragt??? Beim Kauf der Verkleidung war keine ABE dabei. Weiß Jemand was nun zu tun ist?

Falcone Offline




Beiträge: 113.251

18.03.2013 16:51
#2 RE: §21 Eintragung TÜV Bikiniverkleidung Antworten

Bei der W800 ist die Verkleidung in der ABE des Motorrades mit drin. Im Grunde muss da nix eingetragen werden. Ansonsten soll der TÜV-Onkel einfach mal die W800-ABE in seinem Computer aufrufen, da ist sie aufgeführt.

Ist es eine W650 muss eine Einzelabnahme erfolgen, wobei die W800-ABE hilfreich sein kann.
Dazu ruft der TÜV-Onkel am besten in seinem Computer den TÜV-Bericht des TÜV Hessen TÜH TB 2010-252.00 auf. Da hat er alle Unterlagen.
Wahrscheinlich können sie sie dir auch von Kawa zusenden.

Oder schau mal in deine Mailbox.

Grüße
Falcone

PeWe Offline




Beiträge: 21.828

18.03.2013 17:37
#3 RE: §21 Eintragung TÜV Bikiniverkleidung Antworten

Klasse Martin, was du alles so weisst...Respekt!

LG
PeWe

"...versuche nicht zu ändern, was Du nicht ändern kannst und erfreue dich an dem, was Du hast."

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