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Dieses Thema hat 10 Antworten
und wurde 366 mal aufgerufen
 Allgemeines Forum
tom_s Offline




Beiträge: 6.233

03.01.2013 11:24
Frage an die Zulassungs-Fachleute Antworten

Moin,

folgende Situation:
Ein Moppedtreiber möchte mit seinem Krad im April eine Tour ins Ausland fahren (länger als eine Woche), sein Fahrzeug ist aber erst ab dem 1. Mai zugelassen.
Spontan war mir das sog. Kurzzeitkennzeichen eingefallen (die rote Nummer für Arme und Nicht-Händler)

Wenn das www nicht lügt, ist diese aber nur max. 5 Tage gültig und darf sowieso nur zu ganz bestimmten Fahrten wie Probefahrt, TÜV, Werkstatt benutzt werden, auf keinen Fall für eine Tour und schon gar nicht ins Ausland.

Gibt es für den Mann eine Lösung?



Gruß
Thomas

Steve Dabbeljuh Offline




Beiträge: 12.197

03.01.2013 11:26
#2 RE: Frage an die Zulassungs-Fachleute Antworten

Eher zulassen ?


...................................................................................
Genau betrachtet macht die Wirklichkeit keinen Sinn.
Zum Glück.

gerry Offline




Beiträge: 3.998

03.01.2013 12:24
#3 RE: Frage an die Zulassungs-Fachleute Antworten

Selbst wenn das Kurzkennzeichen funktionieren würde, ist der Verwaltungsaufwand auch nicht geringer, als wenn man den Zulassungszeitraum ändern läßt.

Gruß Gerry



zzzz

Serpel Offline




Beiträge: 48.442

03.01.2013 12:27
#4 RE: Frage an die Zulassungs-Fachleute Antworten

Zitat von Steve Dabbeljuh im Beitrag #2
Eher zulassen ?

Das wäre zu einfach.

Gruß
Serpel

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.248

03.01.2013 12:40
#5 RE: Frage an die Zulassungs-Fachleute Antworten

Ändern auf 04/11 und fertich.

Oder ganjährig anmelden.

voll die Gehirnakrobatik :-)

you`re never to old to rock n roll

visit:
www.bad-seed.de

tom_s Offline




Beiträge: 6.233

03.01.2013 12:44
#6 RE: Frage an die Zulassungs-Fachleute Antworten

Senk juh for los commmentaros.

Dachte mir schon, dass es kaum (sinnvolle) Alternativen gibt.

Ohne das Thema jetzt hier vertiefen zu wollen, habe ich eh nie verstanden, warum einer ein Saison-Kennzeichen ab Mai laufen lässt.
Wenn es blöd läuft und die Klimaveränderung so weiter geht, hat er da schon 2 bis 3 Monate Fahrwetter verpasst.



Gruß
Thomas

piko Offline




Beiträge: 16.462

03.01.2013 13:13
#7 RE: Frage an die Zulassungs-Fachleute Antworten

Zitat von Serpel im Beitrag #4
Zitat von Steve Dabbeljuh im Beitrag #2
Eher zulassen ?

Das wäre zu einfach.

Hehehe ... das wäre mein Part gewesen ...

piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

magicfire Offline




Beiträge: 5.762

03.01.2013 13:58
#8 RE: Frage an die Zulassungs-Fachleute Antworten

Zitat von tom_s im Beitrag #1
Moin,

folgende Situation:
Ein Moppedtreiber möchte mit seinem Krad im April eine Tour ins Ausland fahren (länger als eine Woche), sein Fahrzeug ist aber erst ab dem 1. Mai zugelassen.
Spontan war mir das sog. Kurzzeitkennzeichen eingefallen (die rote Nummer für Arme und Nicht-Händler)

Wenn das www nicht lügt, ist diese aber nur max. 5 Tage gültig und darf sowieso nur zu ganz bestimmten Fahrten wie Probefahrt, TÜV, Werkstatt benutzt werden, auf keinen Fall für eine Tour und schon gar nicht ins Ausland.

Gibt es für den Mann eine Lösung?


soweit ich wei darf er auch gar kein Kurzzeitkennzeichen dranmachen weil das Fahrzeug doch irgendwie zugelassen ist und das dann eine Doppelzulassung ergiebt. Weil, die Zulassung ruht, ist aber immer noch in Kraft. Irgendwas war da in der Richtung.
Soweit ich weiß dürfen wir noch nicht mal die Rote Nummer dranmachen um das Fahrzeug in die Werkstatt zu holen wegen diesem Kram. Kam zumindest ein Schreiben deswegen.

__________________________________________________
www.motorradscheune-welling.de

Es gibt kein zufälliges Treffen. Jeder Mensch in unserem Leben ist einweder ein Geschenk, ein Test oder eine Strafe.

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

03.01.2013 19:36
#9 RE: Frage an die Zulassungs-Fachleute Antworten

Da streiten sich die "Fachleute".

Eine Doppelzulassung wäre tatsächlich nicht zulässig.
Sowohl ein Kurzzeitkennzeichen als auch eine rotes Händlerkennzeichen sind aber keine Zulassung im Sinne der StVZO. Insofern ist es kein Problem, außerhalb des Zulassungszeitraumes so ein Saison-Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen zu bewegen.

Es fragt sich nur, ob es die Zulassungsbehörde auch so sieht, wenn man dort mit dem Anliegen aufkreuzt. Was in einem Kreis funktioniert, muss in einem anderen Kreis noch lange nicht funktionieren. Normalerweise klappt es aber.

Und ins Ausland darf man mit einem Kurzzeitkennzeichen nicht, weil das die Wiener Konvention von 1968 nicht erfüllt.

Grüße
Falcone

Raucher Offline




Beiträge: 171

03.01.2013 19:44
#10 RE: Frage an die Zulassungs-Fachleute Antworten

Da hab ich auch noch ne Frage.
Ich wechsele demnächst durch meinen Umzug den Landkreis.
Muss ich auser neuen Fahrzeugscheinen ( neue Adresse ) auch meine Nummernschilder ändern
oder kann ich sie behalten ? Habe gehört das ginge seit neustem.

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

03.01.2013 20:00
#11 RE: Frage an die Zulassungs-Fachleute Antworten

Frag bei sicherheitsahlber mal bei deiner zukünftigen Zulassungsbehörde nach. Innerhalb eines Bundeslandes geht das, aber es machen meines Wissens nicht alle Bundesländer mit. Hier in Hessen wäre das kein Problem, schon seit ein paar Jahren.

Grüße
Falcone

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