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Dieses Thema hat 20 Antworten
und wurde 829 mal aufgerufen
 Motorrad
Seiten 1 | 2
Katzenklo Offline



Beiträge: 1.826

03.01.2013 00:26
Zulassungsrecht Antworten

Hallo,


ich hätte da mal 'ne Frage an die geneigte Fachwelt:

Ich hab' mir 'ne gebrauchte 125er gekauft und will sie morgen zulassen. Deswegen hab' ich heute mit meinem Versicherungsheini telefoniert, mir eine günstige Versicherung 'raussuchen lassen und mir telefonisch eine Nummer geben lassen (Ersatz für die Doppelkarte), mit der ich sie morgen zulassen kann.
Das Ding ist Baujahr 1997, EZL 2004, hat 9kW und keine 80kmh-Begrenzung. Vom Verkäufer habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bekommen (das steht drin "Kraftrad, Leichtkraftrad") und eine Betriebserlaubnis (dachte immer, das gibts nur bei Mofas?) (da steht "Leichtkraftrad" drin).
Die Versicherungsfrau sagte, es gäbe 2 Möglichkeiten der Zulassung, als Motorrad (oder wie immer das im Behördendeutsch heißt) oder als Leichtkraftrad. Das eine kostet mich 18 Euro Versicherung im Jahr (bei 25%), das andere 45. Sie konnte mir aber auch nicht sagen, was nun bei mir zutrifft.
Deswegen wollte ich mich vor meinem Gang zur Zulassungsstelle im Forum mit Fakten wappnen.

Also:
Stimmt das so?
Von was hängt das ab, in welche Kategorie das Fahrzeug fällt?
Was kann ich tun, um das Ding als Motorrad (und damit mit suupergünstiger Versicherung zugelassen zu bekommen?

Viele Grüße und schonmal im Voraus vielen Dank!



Katzenklo

twobig Offline



Beiträge: 1.050

03.01.2013 07:58
#2 RE: Zulassungsrecht Antworten

Guten Morgen!

9kw und KEINE 80km/h- Beschränkung heisst für mich ganz klar:

MOTORRAD

Lass Dich am Besten auf keinerlei Diskussionen ein...

An einen 16- jährigen "Leichtkraftrad"- Fahrer willst Du sie ja eh nicht (mehr) verkaufen...

Viel Spass damit!!

PS:
Was für eine iss es denn eigentlich?? Kratt?? Roller?? 4- / 2- Takt??

http://www.youtube.com/watch?v=Q1FtTzeZIoU&feature=related (2011)

https://www.youtube.com/watch?v=PmOK1mUTOXc (2012)

Thos@ Offline




Beiträge: 918

03.01.2013 09:00
#3 RE: Zulassungsrecht Antworten

Zitat von twobig im Beitrag #2
Guten Morgen!

9kw und KEINE 80km/h- Beschränkung heisst für mich ganz klar:

MOTORRAD

Klar ist es eben nicht.
Eindeutig ist nur 125ccm über 15PS ist Motorrad.
Darunter kann beides sein. Die Bengels dürfen ja auch sehr bald über 80km/h fahren.

Kommt also darauf an wer damit fahren können soll und welchen Führerschein derjenige hat.

Edit: bisher war das Mopped wohl als Leichtkraftrad zugelassen, sonst hätte es keine Betriebserlaubnis mehr.

Gruß Thomas
_________________________________________
Umwege erweitern die Ortskenntnisse

Falcone Offline




Beiträge: 112.430

03.01.2013 09:13
#4 RE: Zulassungsrecht Antworten

Es ist inzwischen nach aktuellem Recht (FZV seit 2007) bis 15 PS (11kW) immer ein Leichtkraftrad und nie ein Motorrad.

Nur einmal mit LB (=Leistungsbeschränkung) und Vmax 80 km/h, was bedeutet hohe Versicherung weil die Jugendlichen damit fahren dürfen.
Und zum anderen ohne Beschränkung der Vmax, das ist billiger in der Versicherung, weil nur Fahrer ab 18 mit Motorradführerschein damit fahren dürfen.

Und da die Teile alle steuerfrei sind und eben Leichtkrafträder, haben sie eine Betriebserlaubnis.

125er mit Brief und Schein gibt es nur noch, wenn sie vor der Neuregelung zugelassen und danach auch nicht umgemeldet wurden.
Oder wenn sie über 15 PS haben.

Grüße
Falcone

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

03.01.2013 09:15
#5 RE: Zulassungsrecht Antworten

Servus,
also ich find die Frage echt witzig :-)))
also erstens denk ich dass Du lieber 18€ anstatt 45€ zahlst oder?

und falsch gerechnet hat die Tante glaub ich auch, nach Adam Riese 25ccm kosten 2,50€ x 5 = 125ccm = 12,50€

18€ hab ich bezahlt für meine Estrella mit 250ccm und 18PS.

ach hier was zur Info für Dich:

http://motorrad.wikia.com/wiki/Kraftfahrzeugsteuer

Gruß
Ducky

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Falcone Offline




Beiträge: 112.430

03.01.2013 09:17
#6 RE: Zulassungsrecht Antworten

Ducky, wie war das mit dem erst lesen? Die Leichtkrafträder sind steuerfrei. Immer.
Es geht um die Versicherung.

Grüße
Falcone

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

03.01.2013 09:51
#7 RE: Zulassungsrecht Antworten

Falcone: ja is scho recht,

ich frag grad mal bei Schwiegervattern an, der hat 2 Stück solche Moppeds, ob er latzt oder net.....

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Erdgasjochen Offline




Beiträge: 968

03.01.2013 12:59
#8 RE: Zulassungsrecht Antworten

Moin zusammen!

Rein zufällig haben wir seit dem 11.10.12 ein Piaggio Fly Roller (Eingetragen: Leichtkraftrad)
9Kw und 92 Km/h
Er hatte nur eine engl. COC Bescheinigung und ein Merkblatt von Piaggio wo die Technischen Daten zum Ausfüllen eines Farzeugscheines drauf standen.
Habe jetzt eine COC Bescheinigung mit Stempel: Erteilte Betriebserlaubnis + Kennzeichen und ein ganz normalen Fahrzeugschein.
41€ Versicherung + 22€ Teil-Kasko mit 150€ selb.
Leichte Schwierigkeiten gab es nach dem Anmelden, als dann die Rechnung kam. Dort stand nämlich nicht die 41€+22€ sondern irgendwas mit 362€. (für 80Kmh = 16 Jährigen)
Nach Telefonischen nachfragen sagte man mir das der Sachbearbeiter nicht sehen könne welches Fahrzeug es währe. EVB Nr. hatte ich mir Telefonisch geben lassen. Als Copy vom Fahrzeugschein eingeschickt und alle ist gut.
Das Kennzeichen konnte ich mir aussuchen, normales 125er Moped Schild oder das neue kleine Motorrad Schild. Habe das 125er genommen, können ruhig sehen dass sie von einen 125er versägt wurden
Außerdem passt da WIT besser drauf!
Gruß Jochen

Katzenklo Offline



Beiträge: 1.826

03.01.2013 23:19
#9 RE: Zulassungsrecht Antworten

Hallo,

hier mal der Bericht vom Besuch beim Amt:
Hatte keinen Erfolg mit menen Bemühungen, als Motorradfahrer zu gelten, nur Leichtmatrose mit Leichtkraftrad....
Ja, echt blöd, sieht ganz so aus, als ob Du Recht hast, Falcone. Vorbei die Zeiten, wo man ein Motorrad in der kleinsten Klasse spottbillig anmelden konnte und sich dadurch die "Prozente" bei der Versicherung erwirtschaften konnte.
Okok, ich will nicht klagen, immerhin zahl' ich keine Steuern, und 45 Euro im Jahr (bei 25%) kann man sich ja auch leisten. Aber immerhin - meine 750er mit 78 PS, die ich vorher angemeldet hatte, hat exakt genausoviel gekostet. Das hätt' ich nicht gedacht. Dachte, die unbeschränkten sind billiger. Wahrscheinlich liegts an den ganzen Opis, die sowas noch mit ihrem Autoführerschein fahren dürfen und nix peilen....
Der Amtsschimel hat jedenfalls nicht mit sich handeln lassen und mit mit so Behördengeschwurbel wie "Das is' so eingeschlüsselt" oder so ähnlich abgeschmettert. Mein Vorschlag, mir das doch "auszuschlüsseln" wurde abgelehnt, ich solle mich doch mal an den TÜV wenden. Das werd' ich auch mal machen bei Gelegenheit, schon allein aus Interesse. Aber erstmal hab' ichs heute dann doch zähneknirschend als Leichtkraftrad angemeldet, will die Kiste schließlich am Samstag holen.
Ist eine Suzuki DR 125 SE. Hat glaubich den gleichen Motor wie die Chopperversion.
Trotzdem danke!


Katzenklo

Elric Tengwar Offline




Beiträge: 1.793

04.01.2013 09:06
#10 RE: Zulassungsrecht Antworten

Zitat von Katzenklo im Beitrag #9
Mein Vorschlag, mir das doch "auszuschlüsseln" wurde abgelehnt...



Der ist gut, den merk ich mir fürs Nächstemal!

Erdgasjochen Offline




Beiträge: 968

04.01.2013 09:07
#11 RE: Zulassungsrecht Antworten

Moin zusammen!
Meine Frau hat die 3er Fleppe im Januar 1980 gemacht, 3 Monate später war Schluss mit 125er

Zitat
Wahrscheinlich liegt’s an den ganzen Opis, die so was noch mit ihrem Autoführerschein fahren dürfen und nix peilen....



Von diesem Spruch wird sie wohl nicht begeistert sein

Habe aber selbst schon son Öperken gesehen, hatte son 125er Chopper und konnte nicht mal auf einem kleinen Parkplatz wenden.
Da hatte ich aber auch gedacht: Jetzt wird’s Zeit das er aufhört Moped zu fahren.

Gruß Jochen

piko Offline




Beiträge: 16.462

04.01.2013 09:18
#12 RE: Zulassungsrecht Antworten

Zitat von Erdgasjochen
Da hatte ich aber auch gedacht: Jetzt wird’s Zeit das er aufhört Moped zu fahren.

Ich dachte die sind jetzt alle mit einer W unterwegs ...

piko

warum einfach, wenn's auch kompliziert geht

Falcone Offline




Beiträge: 112.430

04.01.2013 11:36
#13 RE: Zulassungsrecht Antworten

Zitat
Vorbei die Zeiten, wo man ein Motorrad in der kleinsten Klasse spottbillig anmelden konnte und sich dadurch die "Prozente" bei der Versicherung erwirtschaften konnte.



Doch, das geht noch. Das Motorrad muss halt weniger als 10 PS und mehr als 125 ccm haben.

Zitat
ich solle mich doch mal an den TÜV wenden.



Das wird nix bringen. Zum einen müssen sich auch die an die Zulassungsvorschriften halten und zum anderen, selbst wenn es einen Weg gäbe (den ich nicht sehe), würde die Neuerstellung der BE mit allen damit verbundenen Behördengängen etc. die Ersparnis auf Jahre auffressen.
Also lass es so wie es ist und ärgere dich nicht.

Zum Sparen kaufst du das nächste mal eine 150er Gilera:

Grüße
Falcone

Duck Dunn Offline




Beiträge: 35.244

04.01.2013 11:53
#14 RE: Zulassungsrecht Antworten

nachtrag @ Falcone: mojnsen Großer, Du hattest wie immer recht,
Schwiechervattern zahlt tatsächlich keine Steuer für die beiden GN125er, sondern nur 45€ Verzicherung.

Jetzt hoff ich jedoch sehr, dass er wegen der neuen Rührerscheinregelung seine praktische Pryfung ablegt und sich diesen neuen 1er bis 49PS holt.

Grüßle
ducky
P.S. übrigens, is der auch schon 65 Jahre alt und kann sogar noch aufm kloanen italienischen Parkplatz am Strand sein 125er Schobber wenden :-)

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Turtle Offline




Beiträge: 15.052

04.01.2013 12:35
#15 RE: Zulassungsrecht Antworten

Hättest du nicht sagen können, die hätte 126 ccm? Der Kolben wäre ne Übergröße...

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: "Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!" Und ich lächelte und war froh - und es kam schlimmer.“ ...

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