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Dieses Thema hat 6 Antworten
und wurde 745 mal aufgerufen
 Gespanne
Fondue Offline




Beiträge: 4.217

30.12.2012 17:04
W als Gespann in der Schweiz Antworten

Liebe W Gespannfahrer.

Ich habe ein PROJEKT. Mir ist eine W zugelaufen und ich würde gerne ein Gespann daraus machen. Nun sammle ich Informationen, ob es in der CH schon ein W-Gespann gibt und ob es von Kawasaki eine Bescheinigung gibt, dass die W Seitenwagentauglich ist. Ich muss sehen, dass ich eine Einzelabnahme in der CH verhindern kann. Also wenn ihr irgendetwas wisst oder etwas gehört habt, Danke für die Informationen.

Fondue

3-Rad Offline



Beiträge: 34.798

30.12.2012 17:12
#2 RE: W als Gespann in der Schweiz Antworten

In der EU gibt es zumindest keine Bescheinigung von Kawasaki. Das geht hier nur per Gutachten.

Ich könnte mir vorstellen, das das bei euch ähnlich ist.

Hier in Deutschland sind mir ca. 15 W Gespanne persöhnlich bekannt. Es gibt aber noch einige mehr.
In Österreich weiß ich auch von einem.
Bei den Schweizer Gespannfahrern könnte ich mich mal schlau machen.


Würde mich freuen, wenn du das hinbekommst.

Gruß Norbert

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

30.12.2012 18:31
#3 RE: W als Gespann in der Schweiz Antworten

Ich kenn das Schweizer Zulassungsrecht ja nur rudimentär, aber es lehnt sich ja wohl in weiten Bereichen an des EU-Recht an.
Vermutlich wirst du daher um eine Einzelabnahme nicht herumkommen.
Kannst du denn ausfindig machen, wie diesbezüglich die schweizer Vorschriften sind?
Wenn du nicht schon eine W hättest, hätte ich ja vorgeschlagen, ein Gespann in Deutschland oder sonst wo in der EU bauen zu lassen, dort auf jemanden zuzulassen und dann als Gespann in die Schweiz einzuführen. Das könnte, soweit ich da informiert bin, ein gangbarer Weg sein, oder?

Grüße
Falcone

Fondue Offline




Beiträge: 4.217

30.12.2012 23:33
#4 RE: W als Gespann in der Schweiz Antworten

Gerne mal umhören, wenn es geht Norbert.

Falcone: von diesem Weg habe ich auch schon gehört. Keine Einzelabnahme sondern ein in Deutschland gekauftes W-Gespann importieren und dann probieren einzulösen. Da hat man aber auch das ganze finanzielle Risiko. Ich glaube, dass sie hier immer gucken, ob es vom Hersteller her eine Gespanntauglichkeit gibt oder nicht und wenn nicht, dann auf die Einzelabnahme verweisen.

Fondue

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

31.12.2012 10:06
#5 RE: W als Gespann in der Schweiz Antworten

Es ist ja im Grunde hier nicht anders.
Es gibt ja keinen Hersteller mehr, der eine allgemeine Gespanntauglichkeit bescheinigt. Auch bei den Russen und Chinesen gibt es die nicht, sondern nur eine Betriebserlaubnis in Kombination mit dem hauseigenen Seitenwagen. Also auch in den EU-Staaten musst du bei Neufahrzeugen immer eine Einzelabnahme durchführen, wenn du ein Motorrad mit einem Seitenwagen verheiraten willst, wobei die Regeln in den einzelnen Ländern (noch) sehr unterschiedlich sind, insbesondere bei älteren Fahrzeugen.

Wenn natürlich in der Schweiz als Voraussetzung für eine Gespannabnahme eine Bescheingung des Fahrzeugherstellers über eine Seitenwagentauglichkeit gefordert wird, dann sieht es ja wirklich ziemlich schlecht aus. Bin mal gespannt, ob Norbert was über seine schweizer Gespannfreunde herausfindet.

Grüße
Falcone

Fondue Offline




Beiträge: 4.217

01.01.2013 01:29
#6 RE: W als Gespann in der Schweiz Antworten

Da sind wir uns glaub ich einig, Falcone, in der Folge heisst das ja, dass sobald einer eine Einzelabnahme gemacht, für den nächsten das Problem gelöst ist, weil es einen Typenschein gibt. Sobald ein Typenschein vorhanden ist, kann man identische Fahrzeuge ohne Probleme einlösen. Oder kann man da so nicht sagen?

Wo ich mir auch sicher bin, ist, dass ein gewiefter Mechaniker eine Einzelabnahme problemlos hinkriegt, da wurden schon ganze andere Sünden zugelassen, weil ja die W auch mit Seitenwagen sicher den bestehenden Vorschriften entsprechen wird. Es ist einfach mit hohen Kosten verbunden. Die Anforderungen an den Seitenwagen selbst sind ja nicht so wahnsinnig, Haltebügel, Licht, Bremse und noch Weniges mehr. Das Hauptproblem ist ja die Anhängung am Motorrad.

Fondue

Falcone Offline




Beiträge: 113.673

01.01.2013 10:56
#7 RE: W als Gespann in der Schweiz Antworten

Richtig, aktuelle Seitenwagen mit entsprechenden zulässigen Beleuchtungsteilen auszustatten, ist ja kein Problem. Bremse haben die meisten auch. Selbst die Anschlüsse sind meist schon mal abgenommen worden. Einzeln abgenommen werden halt die notwendigen Fahrwerksverstärkungen, ggf. Hilfsrahmen und, falls verwendet, geänderten Radaufhängungen (Stoßdämpfer, Vorderradführung) sowie veränderte Radgrößen.
Soweit ich weiß, ist in der Schweiz auch noch eine Feststellbremse vorgeschrieben.

In Deutschland ist es so, dass jeder einzelne Gespannumbau wieder abgenommen werden muss. Wenn also z.B. Warnke das zehnte W-Gespann baut, so muss er trotzdem die vollständige Abnahmeprozedur einer Einzelbegutachtung mit Erteilung einer Betriebserlaubnis durchziehen.
Macht er dies immer beim selben Prüfer, so kennt dieser den Umbau natürlich schon und es geht viel schneller und einfacher, da man keine grundsätzlichen Überzeugungsarbeiten mehr leisten muss, die Materialien bekannt und nachgewiesen sind und die entsprechenden Zertifikationen bekannt sind (Schweißerbrief z.B.). Es ist aber nicht so, dass du ein zweites oder drittes gleich aufgebautes Gespann einfach so zulassen könntest.

Dazu wäre eine sehr teure Allgemeine Betriebserlaubnis nötig (ABE), die äußerst umfangreich bis ins Detail alles erfasst, und davon darf dann auch vom Motorrad bis zum Seitenwagen bei keiner Schraube abgewichen werden. Die Fertigung muss zertifiziert erfolgen. Das ist weder finanziell im Gespannbau zu stemmen, noch entspricht das den Kundenwünschen nach Individualität.

Das letzte Gespann mit einer ABE war deswegen auch die MZ.

Auch die Russen und Chinesen haben keine ABE, die werden alle in Einzelabnahme vorgeführt und zugelassen.

Eine Zwischenstufe stellen die Mustergutachten dar.
Hierbei wird ein Bauteil begutachtet und die Bedingungen festgelegt, unter denen es eingebaut werden darf. Die sich durch den Einbau ergebenden Änderungen der technischen Daten sind Bestandteil des Mustergutachtens und die übernimmt der Prüfer bei der zwingend zu erfolgenden Einzelabnahme in die neu zu erstellende Betriebserlaubnis. Das vereinfacht das Zulassungsverfahren schon deutlich.

Die Heeler-Seitenwagen werden z.B. mit Mustergutachten bezogen auf ganz bestimmte Motorräder ausgeliefert.

Grüße
Falcone

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