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Dieses Thema hat 24 Antworten
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Sonnenfürst Offline




Beiträge: 5.471

16.12.2012 16:39
Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Hallo allerseits,
Diese Frage ist vielleicht etwas schwierig,dennoch denke ich das jemand von euch es weiß.
Wenn eine Straße für Motorräder am Wochenende gesperrt ist dann darf ich diese meines Wissens jedoch mit
einem Mofa,oder Moped befahren.Aber wie sieht das mit einem Leichtkrafrad aus?,dies ist doch auch kein Motorrad?

Hobby Offline




Beiträge: 42.294

16.12.2012 16:44
#2 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Zitat
Aber wie sieht das mit einem Leichtkrafrad aus?,dies ist doch auch kein Motorrad?



ich tippe mal mit allem was "ein großes Schild" hat darf man da nicht durch !
ich meine so hat uns das mal ein Polizist Anfang der 80iger Jahre erklärt da es hier in Wiesbaden sehr sehr schwierig ist nach 22Uhr gewisse Orte zu erreichen...

.
.
Gruß Hobby

der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....

my666 Offline




Beiträge: 630

16.12.2012 17:11
#3 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Zeichen 255 (Einfahrverbot für Kraftäder) beinhaltet auch Mofas:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php

An Wochenende ist es ja normal das Schild 255 mit dem entsprechenden Zusatzschild als Einschränkung.

Ulf Offline




Beiträge: 13.053

16.12.2012 17:17
#4 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Moin

der Kollege Gleich hat mal herausgefunden, daß Zuwiderhandlugen mit 15€ bestraft werden.
Das war ihm der Spaß wert, die Strecke am Wochenende für sich zu haben.

Grüße
Ulf

Falcone Offline




Beiträge: 113.688

16.12.2012 17:19
#5 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Das wissen hier in der Gegend alle Motorradfahrer.

Komischerweise wird kaum kassiert.

Grüße
Falcone

Sonnenfürst Offline




Beiträge: 5.471

16.12.2012 17:25
#6 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Aja ich sehe schon das mit dem Leichtkraftrad wahr wohl nix,echt schaade.

Hobby Offline




Beiträge: 42.294

16.12.2012 17:33
#7 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Zitat
beinhaltet auch Mofas



Stimmt !
aber es gibt auch den Zusatz unter dem Schild
Mofas frei...

.
.
Gruß Hobby

der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....

Sonnenfürst Offline




Beiträge: 5.471

16.12.2012 17:56
#8 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Ja Hobby das habe ich mal gesehen,jetzt wo du es erwähnst.

Maggi Offline




Beiträge: 48.685

16.12.2012 18:26
#9 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Zitat
Komischerweise wird kaum kassiert.


Vielleicht reicht das den Ordnungshütern ja schon, daß einfach weniger Motorräder da her fahren.

--
Ein Boot wird kommen
hco rewwe hcslök ,skcus wmb
Wer das liest ist doof!
Wer das nicht lesen kann, braucht eine Brille oder kennt [STRG+] nicht!

Falcone Offline




Beiträge: 113.688

16.12.2012 19:09
#10 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Auf gewissen W-Touren gehört es ja zum Programm, über solche Straßen zur Mittagspause zu fahren.

Grüße
Falcone

Maggi Offline




Beiträge: 48.685

16.12.2012 19:16
#11 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Das sind dann aber nicht gerade wenig Motorräder.

--
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Falcone Offline




Beiträge: 113.688

16.12.2012 19:20
#12 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Eben.

Und ich weiß nicht, ob man Gewohnheitsrecht geltend machen kann. Oder wenigstens Mengenrabatt ...

Grüße
Falcone

Maggi Offline




Beiträge: 48.685

16.12.2012 19:25
#13 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Ich verstehe das in dem Fall sowieso nicht, wie da einfach ein Betrieb abgeschnitten wird auch auf die Gefahr hin, daß der Pleite macht, zahlt der keine Steuern?

--
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Hobby Offline




Beiträge: 42.294

16.12.2012 20:00
#14 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Zitat
zahlt der keine Steuern?



die paar Mopeds die da hin fahren machen den Bock doch nicht fett...

.
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Gruß Hobby

der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....

pelegrino Offline




Beiträge: 51.621

16.12.2012 23:30
#15 RE: Eine Frage zum Verkehrsrecht. Antworten

Mann mann mann ... da guckt man vorher ins Telefonbuch/Adreßbuch und sucht sich jemanden aus, der da wohnt, und wenn man tatsächlich angehalten wird, dann ist man Anlieger, weil man den Herrn/die Frau Müller/Meier/Schulze in Nr. sowieso kurz besucht hat, um da eben was vorbei zu bringen . Können se ja über Funk abklären, ob der/die da tatsächlich wohnt ...

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